Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 287 Wirksamwerden von Beschlüssen

(1) Beschlüsse über Umfang, Inhalt oder Bestand der Bestellung eines Betreuers, über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts oder über den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 300 werden mit der Bekanntgabe an den Betreuer wirksam.

(2) Ist die Bekanntgabe an den Betreuer nicht möglich oder ist Gefahr im Verzug, kann das Gericht die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. In diesem Fall wird er wirksam, wenn der Beschluss und die Anordnung seiner sofortigen Wirksamkeit

1.
dem Betroffenen oder dem Verfahrenspfleger bekannt gegeben werden oder
2.
der Geschäftsstelle zum Zweck der Bekanntgabe nach Nummer 1 übergeben werden.
Der Zeitpunkt der sofortigen Wirksamkeit ist auf dem Beschluss zu vermerken.

(3) Ein Beschluss, der die Genehmigung nach § 1829 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Gegenstand hat, wird erst zwei Wochen nach Bekanntgabe an den Betreuer oder Bevollmächtigten sowie an den Verfahrenspfleger wirksam.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1829 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen


(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßn
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 300 Einstweilige Anordnung


(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen oder einen vorläufigen Einwilligungsvorbehalt anordnen, wenn1.dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuer

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33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2012 - XII ZB 27/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 27/12 vom 12. September 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1908 i, 1836; VBVG §§ 1, 4, 5; FamFG §§ 15 Abs. 2 Satz 2, 287 Eine Betreuerbestellung ist dem B

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2013 - XII ZB 543/12

bei uns veröffentlicht am 27.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 543/12 vom 27. Februar 2013 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1908 i Abs. 1, 1836; VBVG § 5 Abs. 5 Die Berechnung der einem Berufsbetreuer bei einem Wechsel z

Amtsgericht Fürstenfeldbruck Beschluss, 28. Apr. 2016 - XVII 762/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Die Betreuung wird erweitert. Als Betreuer bleibt bestellt: Herr Rechtsanwalt N.N. -als Berufsbetreuer- Der Aufgabenkreis des Betreuers umfasst nunmehr: - Vermögenssorge - Geltendmachung von Rechten d. Betreuten ge

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juni 2015 - L 7 AS 632/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Gründe Normenkette: Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - gegen Jobcenter M. a. ..., vertreten durch den Geschäftsführer, Am K. ..., M. - - - Beklagter

Amtsgericht Altötting Beschluss, 16. Juni 2015 - XVII 59/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Betreuung wird angeordnet. Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise: - Gesundheitsfürsorge - Aufenthaltsbestimmung - Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen - Angelegenheiten der ambula

Amtsgericht Traunstein Beschluss, 08. Juni 2015 - XVII 673/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Die Betreuung wird angeordnet. Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise: - Vermögenssorge - Gesundheitsfürsorge - Aufenthaltsbestimmung - Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung eines Heim-

Amtsgericht Schwandorf Beschluss, 30. Dez. 2015 - 407 XVII 469/15

bei uns veröffentlicht am 30.12.2015

Tenor Die Betreuung wird angeordnet. Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise: - Vermögenssorge - Aufenthaltsbestimmung - Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise

Amtsgericht Kempten (Allgäu) Beschluss, 23. Sept. 2015 - 504 XVII 526/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Betreuung wird angeordnet. Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise: - Vermögenssorge - Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern - Entgegennahme, Öffnen und A

Amtsgericht Regensburg Beschluss, 25. März 2015 - XVII 1329/92

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Die Betreuung wird geändert und verlängert bis 25.03.2022. Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise: - Gesundheitsfürsorge - Vermögenssorge - Widerruf erteilter Vollmachten insbesondere der notariellen Vollmac

Amtsgericht München Beschluss, 12. Okt. 2015 - 703 XVII 2714/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2015

Tenor Die Betreuung wird angeordnet. Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise: - Geltendmachung von Rechten d. Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten - Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der

Amtsgericht Wolfratshausen Beschluss, 25. Aug. 2016 - XVII 253/09

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Ein Einwilligiungsvorbehalt wird angeordnet. Der Betreute bedarf zu Willenserklärungen, die den Aufgabenkreis der Vermögenssorge und die Beauftragung von Rechtsanwälten betreffen, der Einwilligung des Betreuers (Einwilligu

Amtsgericht Nürnberg Beschluss, 22. Sept. 2016 - 79 XVII 1254/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Betreuung wird angeordnet. Als Betreuer bleibt bestellt: Herr Br. – als BerufsbetreuerDer Aufgabenkreis des Betreuers umfasst: – Vermögenssorge – Gesundheitsfürsorge –

Landgericht München II Beschluss, 24. Feb. 2017 - 6 T 4933/16

bei uns veröffentlicht am 24.02.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 25.08.2016, Az. XVI 253/09, wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Betroffene leidet an einer org

Amtsgericht Straubing Beschluss, 19. Juli 2016 - XVII 0559/05

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor Die Betreuung wird erweitert Ein Einwilligungsvorbehalt wird angeordnet bis 18.07.2018. Der Betreute bedarf bis 18.07.2018 zu Willenserklärungen, die den Aufgabenkreis der Vermögenssorge betreffen, der Einwilligung des

Amtsgericht Velbert Beschluss, 14. Nov. 2016 - 8a XVII 310/15

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

Tenor Wird der Aufgabenkreis der Betreuerin H eingeschränkt. Die Bestellung umfasst nunmehr folgende Aufgabenkreise: AufenthaltsbestimmungsrechtGesundheitsfürsorge Der Aufgabenkreis der Ersatzbetreuer C2 sowie des Vereins ‘C1 e.V.' wird neu gefasst.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 28. Okt. 2016 - 20 UF 81/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor 1. Der Versäumnisbeschluss des Senats vom 08.07.2016, Az. 20 UF 81/15, wird aufrechterhalten. 2. Der Antragsteller trägt auch die weiteren Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 4.

Amtsgericht Bonn Beschluss, 22. Sept. 2016 - 36 XVII 525/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor wird der Aufgabenkreis des Betreuers Herr K Q erweitert. Die Bestellung umfasst nunmehr folgende Aufgabenkreise: AufenthaltsbestimmungGesundheitsfürsorgeRegelung des PostverkehrsVermögensangelegenheitenVertretung gegenüber Behörden und Sozialv

Amtsgericht Schwelm Beschluss, 02. Sept. 2016 - 82 XVII 31/16 M

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor wird der Aufgabenkreis des Betreuers Herr I nicht verändert. Die Bestellung umfasst weiterhin folgende Aufgabenkreise: Aufenthaltsbestimmungsrecht im Rahmen der GesundheitsfürsorgeGesundheitsfürsorgePostangelegenheitenVermögensangelegenheitenV

Landgericht Aachen Beschluss, 14. Juli 2016 - 3 T 117/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Jülich dahingehend abgeändert, dass in dem Aufgabenkreis „alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie insoweit Postangelegenheiten, mit Ausnahme der Post des Betreuungs

Landgericht Kleve Beschluss, 23. Mai 2016 - 4 T 39/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 06.11.2015 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerden abgeändert:Der Beteiligte zu 1.) wird als Betreuer entlassen und anstelle des Beteiligten zu 1.) wird die Beteiligte zu 2.) zur Betreue

Amtsgericht Köln Beschluss, 04. März 2016 - 58 XVII 37/16 M

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor wird Herr Rechtsanwalt D. C., JRing, Köln als Berufsbetreuer zum Betreuer bestellt. Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise: Regelung des PostverkehrsVermögensangelegenheitenVertretung gegenüber Behörden und SozialversicherungsträgernWo

Amtsgericht Essen Beschluss, 30. Okt. 2015 - 2 XVII 149/12 B

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor wird die bestehende Betreuung verlängert. Die Aufgabenkreise bleiben unverändert bestehen und umfassen weiterhin:- Aufenthaltsbestimmung- Gesundheitsfürsorge- Wohnungsangelegenheiten- alle Vermögensangelegenheiten- Heimangelegenheiten- Vertret

Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 19. Okt. 2015 - 59 XVII 218/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor In dem betreuungsgerichtlichen Verfahren wird der Aufgabenkreis der Betreuerin Frau S N erweitert. Die Bestellung umfasst nunmehr folgende Aufgabenkreise: Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Regelung des Postverkehrs Vermögensangelegen

Amtsgericht Mettmann Beschluss, 08. Sept. 2015 - 51 XVII 148/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor wird der Aufgabenkreis der Betreuerin Frau G erweitert. Die Bestellung umfasst nunmehr folgende Aufgabenkreise: AufenthaltsbestimmungGesundheitsfürsorgeRegelung des PostverkehrsVermögensangelegenheiten Vertretung gegenüber Behörden und Sozialv

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB674/14 vom 28. Juli 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1896; FamFG § 303 Abs. 4 a) Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese B

Amtsgericht Ahlen Beschluss, 19. Mai 2015 - 11 XVII 99/12

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor wird die bestehende Betreuung verlängert. Die Aufgabenkreise bleiben unverändert bestehen und umfassen weiterhin:- Aufenthaltsbestimmung- Gesundheitsfürsorge- alle Vermögensangelegenheiten- Entscheidung über die Entgegennahme und das Öffnen de

Landgericht Kleve Beschluss, 17. März 2015 - 4 T 62/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 17.02.2015 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beteiligte zu 2.) wird als Betreuer der Betroffenen entlassen und das Verfahren zur einstweiligen Anordnung einer Betreuung eingestellt. Die Ent

Amtsgericht Moers Beschluss, 17. Feb. 2015 - 200 XVII 585/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2015

Tenor wird im Wege einer einstweiligen Anordnung wird Herr Rechtsanwalt H, V-Straße, 47441 Moers zum vorläufigen Betreuer bestellt. Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise: Aufenthaltsbestimmung Gesundheitsfürsorge Kontrolle eines Bevollmächt

Landgericht Dortmund Beschluss, 13. Nov. 2014 - 9 T 175/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Die Beschwerden werden als unzulässig verworfen. Dem Beteiligten zu 4) werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2Am 19. Juli 2004 erteilte di

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Aug. 2014 - XII ZB 479/12

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB479/12 vom 20. August 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3; VBVG § 5 Abs. 1 a) Formell-rechtliche oder materi

Amtsgericht Kleve Beschluss, 10. Apr. 2014 - 18 XVII 152/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor wird die für die Betroffene geführte Betreuung aufrechterhalten mit folgender Maßgabe: Der Aufgabenkreis des Betreuers Rechtsanwalt x wird erweitert und umfasst jetzt insgesamt: die Gesundheitsfürsorge, Angelegenheiten der Pflegeversicherung u

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Aug. 2013 - 3 UF 43/13

bei uns veröffentlicht am 16.08.2013

Tenor 1.Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – xxx vom 11.01.2013 (Az.: xxx) wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.2.Der Verfahrenswert für das Beschwer

Amtsgericht Rheinberg Beschluss, 12. Aug. 2013 - 2 XVII 170/13

bei uns veröffentlicht am 12.08.2013

Tenor wird im Wege einer einstweiligen Anordnung als Berufsbetreuer Herr Rechtsanwalt S1. I., L-Straße, L. zum Betreuer bestellt. Der Aufgabenkreis umfasst: Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge einschließlich der damit einhergehenden Aufenthal

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(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen oder einen vorläufigen Einwilligungsvorbehalt anordnen, wenn1.dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers oder die...
(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt...