Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 318 Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers

Für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers gilt § 277 entsprechend.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 277 Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers


(1) Die Verfahrenspflegschaft wird unentgeltlich geführt. Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1877 Absatz 1 bis 2 und 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorschuss kann nicht verlangt werden. (2) Wird die Verfahrensp

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2012 - XII ZB 543/11

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 543/11 vom 12. September 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1835 Abs. 3, 1906; FamFG §§ 277, 312, 317, 318; RVG § 15 Abs. 2 Satz 1 Hat das Betreuungsgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2010 - XII ZB 244/10

bei uns veröffentlicht am 17.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 244/10 vom 17. November 2010 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 168, 277, 318; BGB § 1835; RVG § 1 Abs. 2 a) Der anwaltliche Verfahrenspfleger kann eine Vergü

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2016 - XII ZB 464/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 464/15 vom 5. Oktober 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 158 Abs. 7, 168 Abs. 1, 277 Abs. 1; BGB § 1835 Abs. 1 Satz 3 Auf den Vergütungsanspruch des beruf

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juli 2014 - XII ZB 111/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 31. Januar 2014 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 15. Juli 2013 - 5 T 231/13

bei uns veröffentlicht am 15.07.2013

Tenor 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin. 3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300,-- EUR festgesetzt. 4. Die Rechtsbeschwerd

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(1) Die Verfahrenspflegschaft wird unentgeltlich geführt. Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1877 Absatz 1 bis 2 und 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorschuss kann nicht verlangt werden. (2) Wird die Verfahrenspflegschaft...
(1) Die Verfahrenspflegschaft wird unentgeltlich geführt. Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1877 Absatz 1 bis 2 und 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorschuss kann nicht verlangt werden. (2) Wird die Verfahrenspflegschaft...