Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 293 Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts

(1) Für die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers und die Erweiterung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen gelten die Vorschriften über die Anordnung dieser Maßnahmen entsprechend. Das Gericht hat die zuständige Behörde nur anzuhören, wenn es der Betroffene verlangt oder es zur Sachaufklärung erforderlich ist.

(2) Einer persönlichen Anhörung nach § 278 Abs. 1 sowie der Einholung eines Gutachtens oder ärztlichen Zeugnisses (§§ 280 und 281) bedarf es nicht,

1.
wenn diese Verfahrenshandlungen nicht länger als sechs Monate zurückliegen oder
2.
die beabsichtigte Erweiterung nach Absatz 1 nicht wesentlich ist.
Eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers liegt insbesondere vor, wenn erstmals ganz oder teilweise die Personensorge oder eine der in § 1815 Absatz 2 oder in den §§ 1829 bis 1832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Aufgaben einbezogen wird.

(3) Unbeschadet des Absatzes 2 kann das Gericht von der Einholung eines Gutachtens oder eines ärztlichen Zeugnisses absehen, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers nicht aufgrund einer Änderung des Krankheits- oder Behinderungsbildes des Betroffenen, sondern aufgrund der Änderung seiner Lebensumstände oder einer unzureichenden Wirkung anderer Hilfen erweitert werden soll.

(4) Ist mit der Bestellung eines weiteren Betreuers nach § 1817 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Erweiterung des Aufgabenkreises verbunden, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.

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Betreuungsrecht: Wer zu sinnlosen Verfahren neigt, kann unter Betreuung gestellt werden

31.03.2016

Ein Betreuungsbedarf kann auch vorliegen, wenn nur die Gefahr besteht, dass der Betroffene Verbindlichkeiten begründet, die er nicht erfüllen kann und mit denen er sich verschuldet.
Zivilprozessrecht

ZPO: Zur Beschwerdeberechtigung bei Beteiligung des Beschwerdeführers im ersten Rechtszug

09.04.2015

Die Beschwerdeberechtigung naher Angehöriger setzt voraus, dass die Verfahrensbeteiligung gerade in dem Verfahren erfolgt ist, dessen abschließende Sachentscheidung angegriffen werden soll.
Zivilprozessrecht

Betreuung: Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen

23.10.2014

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies aber dennoch möglich.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1829 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen


(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßn

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1817 Mehrere Betreuer; Verhinderungsbetreuer; Ergänzungsbetreuer


(1) Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut wird. Mehrere berufliche Betre
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 280 Einholung eines Gutachtens


(1) Vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden. Der Sachverständige soll Arzt für Psychiatri

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 278 Persönliche Anhörung des Betroffenen


(1) Das Gericht hat den Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts persönlich anzuhören und dessen Wünsche zu erfragen. Es hat sich einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen. D

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 281 Ärztliches Zeugnis; Entbehrlichkeit eines Gutachtens


(1) Anstelle eines Sachverständigengutachtens nach § 280 genügt ein ärztliches Zeugnis, wenn der Betroffene die Bestellung eines Betreuers beantragt und auf die Begutachtung verzichtet hat und die Einholung des Gutachtens insbesondere im Hinblick auf

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2016 - XII ZB 519/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2013 - XII ZB 280/11

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 280/11 vom 11. Dezember 2013 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 276 Abs. 1, 69 Abs. 1 a) Ob einem Betroffenen auch dann, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2014 - XII ZB 519/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 519/13 vom 29. Januar 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 34 Abs. 1, 26 a) Gegen eine die Einrichtung einer Betreuung ablehnende.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juli 2012 - XII ZB 526/11

bei uns veröffentlicht am 25.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 526/11 vom 25. Juli 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1903; FamFG §§ 278, 286, 293 a) Wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, nachdem ein zuvor beste

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2019 - XII ZB 7/19

bei uns veröffentlicht am 22.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 7/19 vom 22. Mai 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 276, 278; GG Art. 103 Abs. 1 Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2019 - XII ZB 249/19

bei uns veröffentlicht am 11.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 249/19 vom 11. Dezember 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 276, 293 Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Sat

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2013 - XII ZB 311/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 311/12 vom 17. Juli 2013 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; BGB § 1896 Abs. 3 Einer erneuten Anhörung des Betroffenen bedarf es auch

Amtsgericht Fürstenfeldbruck Beschluss, 28. Apr. 2016 - XVII 762/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Die Betreuung wird erweitert. Als Betreuer bleibt bestellt: Herr Rechtsanwalt N.N. -als Berufsbetreuer- Der Aufgabenkreis des Betreuers umfasst nunmehr: - Vermögenssorge - Geltendmachung von Rechten d. Betreuten ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2018 - XII ZB 282/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 282/17 vom 25. April 2018 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 303, 335 Abs. 1 Kann der im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligte Angehörige gemäß § 303 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. März 2018 - XII ZB 547/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 547/17 vom 14. März 2018 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1897 Abs. 4, § 1908 b Abs. 1 und 3; FamFG § 293 Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweite

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - XII ZB 213/16

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2017 - XII ZB 187/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 187/17 vom 23. August 2017 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 280, 281 Abs. 2, 293, 295 Bei der Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts mu

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - XII ZB 329/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 329/16 vom 11. Januar 2017 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a) Das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach § 293 Abs. 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2016 - XII ZB 136/16

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 136/16 vom 7. Dezember 2016 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 26, 68 Abs. 3 Satz 2, 278 Abs. 1 a) Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer i

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2016 - XII ZB 227/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 227/16 vom 28. September 2016 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 26, 280, 293 Zur Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens über die Notwendigkeit der

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2016 - XII ZB 131/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 131/16 vom 6. Juli 2016 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1896 Abs. 2 Satz 1; FamFG §§ 280 Abs. 1, 295 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 541 Abs. 2 a) Im Verfahren der frei

Landgericht Bochum Beschluss, 31. Juli 2015 - 7 T 72/15

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Die Beschwerde wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen: Das Amtsgericht wird spätestens bis zum 06.03.2017 über die Aufhebung oder Fortdauer der Betreuung entscheiden. Im Übrigen verbleibt es bei dem angefochtenen Beschluss. Die sofortige Wi

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. März 2015 - XII ZB 396/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I I Z B 3 9 6 /14 vom 4. März 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1 Die Beschwerdeberechtigung naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 F

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Aug. 2014 - XII ZB 179/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB179/14 vom 20. August 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 280 Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstellung des Gutachtens persönlich zu unter

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2014 - XII ZB 107/14

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB107/14 vom 30. Juli 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1896; FamFG §§ 278 Abs. 1, 280, 293 Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung mü

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - XII ZB 503/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 503/13 vom 26. Februar 2014 in der Betreuungssache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Februar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Schilling , Dr.

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(1) Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut wird. Mehrere berufliche Betreuer werden...