Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 299 Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungsverfahren

Das Gericht hat den Betroffenen vor einer Entscheidung nach § 1833 Absatz 3 oder § 1820 Absatz 5 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs persönlich anzuhören. Das Gericht soll den Betroffenen vor einer Entscheidung nach den §§ 1850 bis 1854 persönlich anhören.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1820 Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung


(1) Wer von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat,

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2012 - XII ZB 479/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 479/11 vom 25. Januar 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1804, 1821 Abs. 1, 1907 Abs. 1; FamFG § 299 Zum beabsichtigten Verzicht des Betreuers auf ein zug

Landgericht Hagen Beschluss, 25. Feb. 2014 - 6 T 8/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor  Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. 1Gründe: 2I. 3Das Amtsgericht Schwelm hat durch Beschluss vom 31. Juli 2013 (Bl. 30 f. d. A.) nach Anhörung des Betroffenen und nach vorheriger Einholung eines psych

Referenzen

(1) Wer von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, hat das...