Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 292 Zahlungen an den Betreuer; Verordnungsermächtigung

(1) Das Gericht setzt auf Antrag des Betreuers oder des Betroffenen oder nach eigenem Ermessen durch Beschluss fest:

1.
einen dem Betreuer zu zahlenden Vorschuss, den ihm zu leistenden Ersatz von Aufwendungen oder die Aufwandspauschale, soweit der Betreuer die Zahlungen aus der Staatskasse verlangen kann (§ 1879 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder ihm die Vermögenssorge nicht übertragen wurde,
2.
eine dem ehrenamtlichen Betreuer zu bewilligende Vergütung oder Abschlagszahlung (§ 1876 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder
3.
eine dem beruflichen Betreuer oder dem Betreuungsverein zu bewilligende Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

(2) Das Gericht kann eine nach Absatz 1 Nummer 3 zu bewilligende Vergütung auf Antrag des Betreuers oder des Betreuungsvereins auch für zukünftige Zeiträume durch Beschluss festsetzen, wenn die Voraussetzungen des § 15 Absatz 2 Satz 1 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes vorliegen. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt für die jeweils nach § 15 Absatz 1 Satz 1 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes maßgeblichen Zeiträume. Die Festsetzung ist in regelmäßigen, im Voraus festzulegenden Abständen, die zwei Jahre nicht überschreiten dürfen, zu überprüfen.

(3) Im Antrag sollen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen dargestellt werden. § 118 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden. Steht nach der freien Überzeugung des Gerichts der Aufwand für die Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außer Verhältnis zur Höhe des aus der Staatskasse zu begleichenden Anspruchs oder zur Höhe der vom Betroffenen voraussichtlich zu leistenden Zahlungen, so kann das Gericht ohne weitere Prüfung den zu leistenden Betrag festsetzen oder von einer Festsetzung der vom Betroffenen zu leistenden Zahlungen absehen.

(4) Der Betroffene ist vor der Festsetzung einer von ihm zu leistenden Zahlung anzuhören.

(5) Ist eine Festsetzung nicht beantragt, so gelten für die Zahlungen, die aus der Staatskasse verlangt werden können, die Vorschriften über das Verfahren bei der Entschädigung von Zeugen hinsichtlich ihrer baren Auslagen sinngemäß.

(6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung für Anträge nach den Absätzen 1 und 2 Formulare einzuführen. Soweit Formulare eingeführt sind, muss der berufliche Betreuer oder der Betreuungsverein diese verwenden und sie, sofern sie hierzu bestimmt sind, als elektronisches Dokument einreichen. Andernfalls liegt keine ordnungsgemäße Geltendmachung im Sinne des § 1875 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz vor. Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Verjährung: Zur Verjährungshemmung des Regressanspruches wegen gezahlter Betreuervergütung

11.12.2014

Die Verjährung des Regressanspruchs der Staatskasse wegen Betreuervergütung wird nicht durch die Einleitung des Regressverfahrens oder durch die Anhörung des Betreuten oder des Erben gehemmt.
Verjährung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Justizbeitreibungsgesetz - JBeitrO | § 1


(1) Nach diesem Gesetz werden folgende Ansprüche beigetrieben, soweit sie von Justizbehörden des Bundes einzuziehen sind:1.Geldstrafen und andere Ansprüche, deren Beitreibung sich nach den Vorschriften über die Vollstreckung von Geldstrafen richtet;2
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 277 Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers


(1) Die Verfahrenspflegschaft wird unentgeltlich geführt. Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1877 Absatz 1 bis 2 und 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorschuss kann nicht verlangt werden. (2) Wird die Verfahrensp

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 292a Zahlungen an die Staatskasse


(1) Mit der Festsetzung nach § 292 Absatz 1 legt das Gericht zugleich Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen fest, die der Betroffene nach § 1880 Absatz 2 und § 1881 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs an die Staatskasse zu leisten hat. Das Gericht kann Hö

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 168d Verfahren zur Festsetzung von Zahlungen


Für das Verfahren zur Festsetzung von Zahlungen an den Vormund ist § 292 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 entsprechend anzuwenden.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 118 Bewilligungsverfahren


(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäft
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 168 Auswahl des Vormunds


(1) Hat das Gericht einen Vormund zu bestellen, so soll es bei der Auswahl auch nahestehende Familienangehörige sowie Personen des Vertrauens des betroffenen Kindes anhören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerungen möglich ist. (2) Vor der Bestell

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 1 Anwendungsbereich


Dieses Gesetz gilt für das Verfahren in Familiensachen sowie in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit sie durch Bundesgesetz den Gerichten zugewiesen sind.

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2013 - XII ZB 679/11

bei uns veröffentlicht am 27.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 679/11 vom 27. März 2013 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1835 Abs. 3, 1836 c, 1908 i Abs. 1 Satz 1, 2211, 2216; FamFG § 168; SGB XII § 90 Die durch ein Behin

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2013 - XII ZB 151/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 151/13 vom 11. Dezember 2013 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 168; VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a) Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2019 - XII ZB 338/19

bei uns veröffentlicht am 04.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 338/19 vom 4. Dezember 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 168, 292 Abs. 1; VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpäda

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2012 - XII ZB 474/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 474/11 vom 22. August 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 195, 199 Abs. 1, 214, 1836 e, 1902, 1908 i; FamFG §§ 168, 276, 292 Abs. 1 Der Verfahrenspfleger k

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2019 - XII ZB 129/19

bei uns veröffentlicht am 11.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 129/19 vom 11. Dezember 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 aF; FamFG § 168 Abs. 1 Satz 1, § 292 Abs. 1 a) Die tatrichterliche Festste

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2019 - XII ZB 106/19

bei uns veröffentlicht am 13.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 106/19 vom 13. November 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 168 Abs. 1 Satz 4, 292 Abs. 1; VBVG § 4; GNotKG § 20 Abs. 1 a) Einer Rückforderung überzahlte

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2014 - XII ZB 186/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 186/13 vom 5. November 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 194, 242 Cb; FamFG §§ 168 Abs. 1 Satz 2 und 3, 292 Abs. 1 Die Einrede der Verjährung ist im Fest

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2013 - XII ZB 86/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 86/13 vom 6. November 2013 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VBVG § 2 Satz 1; FamFG § 168 Abs. 1 Satz 4; JBeitrO § 8 a) Die materielle Ausschlussfrist des § 2 Satz 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2012 - XII ZB 459/10

bei uns veröffentlicht am 11.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 459/10 vom 11. April 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1901, 1836, 1908 i; FamFG §§ 292, 168; VBVG §§ 4, 5, 6 Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§

Landgericht München I Endurteil, 13. Nov. 2015 - 4 O 23715/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 16.11.2014 zu bezahlen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von ... nebst 5

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2016 - XII ZB 493/14

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Rostock vom 13. August 2014 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. März 2016 - XII ZB 196/13

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 196/13 vom 2. März 2016 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 242 A, 1836 Abs. 1, 1908 i Abs. 1 Satz 1; VBVG § 1 Abs. 2 Satz 2; FamFG §§ 292 Abs. 1, 168 Abs. 1 Sat

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2015 - XII ZB 261/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 261/13 vom 25. November 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 168 Abs. 1 Satz 4 Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsa

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Aug. 2015 - XII ZB 314/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB314/13 vom 19. August 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 168; VBVG § 2 Satz 1 a) Das Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Betreuers kann auf beide

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2015 - XII ZB 508/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB508/14 vom 28. Juli 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 242 Cc, 1908 d; VBVG § 5; FamFG § 168 a) Der Vergütungsanspruch des Betreuers endet erst mit der ger

Landgericht Arnsberg Beschluss, 20. Apr. 2015 - 5 T 73/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor Die Beschwerde der Betreuerin vom 25.2.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts X vom 5.2.2015 wird nach einem Gegenstandswert von 186,90 EUR zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1Gründe: 2I. 3Die Beschwerdeführerin ist Beru

Landgericht Arnsberg Beschluss, 14. Apr. 2015 - 5 T 69/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die Beschwerde des Betreuers vom 25. Februar 2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 29. Januar 2015 wird nach einem Wert von 1.337,80 EUR zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1 2Gründe 3I. 4Der Beschwerdefüh

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2015 - XII ZB 563/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 563/14 vom 18. Februar 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; FamFG § 168 Abs. 1 Satz 4, § 292 Abs. 1 a) Die tatrichterliche Feststel

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2014 - XII ZB 338/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 338/14 vom 17. September 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 168 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 Die Verjährung des Regressanspruchs der Staatskasse gegen d

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2014 - XII ZB 133/12

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I I Z B 133 / 1 2 vom 27. August 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1836 e, 1908 Abs. 1 Satz 1, 2174, 2311; SGB XII § 102 a) Der Wert des Nachlasses im Sinn de

Landgericht Kleve Beschluss, 19. März 2014 - 4 T 218/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Betroffene. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1 Gründe I.  2Mit Beschluss vom 29.03.2012 hob das A

Landgericht Mainz Beschluss, 18. Feb. 2013 - 8 T 225/12

bei uns veröffentlicht am 18.02.2013

Auf die Beschwerde des Betreuers hin wird der Beschluss des Amtsgerichts Worms vom 16. August 2012 dahingehend abgeändert, dass dem Betreuer für seine Tätigkeit in dem Zeitraum vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 eine Aufwandsentschädigung

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2011 - B 2 U 21/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2010 wird zurückgewiesen.

Referenzen

(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...