Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 57 Erlöschen der Mitgliedschaft
Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 57 Erlöschen der Mitgliedschaft
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Betriebsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Die Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat, durch Amtsniederlegung, durch Ausschluss aus dem Konzernbetriebsrat aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder Abberufung durch den Gesamtbetriebsrat.
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published on 24/11/2015 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 11.975,40 festgesetzt.
1T a t b e s t a n d
2Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen, hilfs
published on 19/07/2011 00:00
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Januar 2009 - 4 Sa 378/07 - insoweit auf
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