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Rechtsgebiet

Rechtsformwahl

80 von 2.511 Normen · 5 Urteile im Überblick

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Die Rechtsformwahl ist die dogmatisch existenzielle Weichenstellung bei der Gründung. Sie bestimmt die Haftung, Leitung und Besteuerung. Da es im deutschen Recht einen strikten „Numerus clausus“ der Gesellschaftsformen gibt, muss man aus dem Katalog (BGB, HGB, GmbHG) wählen.

Die Bruchlinie trennt Personen- und Kapitalgesellschaften. Das Prinzip der OHG ist die persönliche, unbeschränkte Haftung: Nach § 126 HGB haftet jeder Gesellschafter solidarisch mit seinem gesamten Privatvermögen. Dafür gilt die Selbstorganschaft (Leitung durch die Gründer selbst). Die GmbH hingegen bietet die Haftungsabschirmung (§ 13 Abs. 2 GmbHG): Es haftet nur das Firmenvermögen, das Privathaus bleibt geschützt. Dafür erzwingt das GmbH-Recht strikte formelle Hürden und ein Mindestkapital von 25.000 Euro.

Steuerlich sind Personengesellschaften transparent: Gewinne werden den Gesellschaftern sofort direkt zugerechnet (Einkommensteuer). Die GmbH zahlt als eigenes Steuersubjekt hingegen Körperschaftsteuer (15 %). Wer Gewinne in der Firma ansparen will, wählt oft die GmbH.

Übersichtsartikel · Was ist Rechtsformwahl?1 von 2· weitere: Rechtsanwalt Dirk Streifler
Rechtsanwalt Dirk Streifler

Die richtige Rechtsform hängt von vielen Rechtsformkriterien ab und wird im Laufe der „Lebenszeit“ Ihrer Unternehmung ständig überprüft werden müssen. Weiterlesen ›

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Übersichtsartikel · Was ist Rechtsformwahl?2 von 2· weitere: Rechtsanwalt Dirk Streifler
Rechtsanwalt Dirk Streifler

Die richtige Rechtsform hängt von vielen Rechtsformkriterien ab und wird im Laufe der „Lebenszeit“ Ihrer Unternehmung ständig überprüft werden müssen. Weiterlesen ›

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Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Gesellschafts- und Handelsrecht“.

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Gesellschaftsrecht / GmbH-GeschäftsführerGbR-Nachhaftung nach § 728b BGB: Frist-Check für ausgeschiedene GesellschafterOrdnen Sie ein, wie lange Sie nach Ihrem Ausscheiden aus einer GbR, OHG oder KG noch für Alt-Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Der Rechner setzt die 5-Jahres-Frist des § 728b BGB (MoPeG) und ihren doppelten Fristbeginn an.
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Gesellschaftsrecht / GmbH-GeschäftsführerGmbH gründen: reicht das Musterprotokoll — oder kippt es ein Wunsch?Die Zahlen sind selten das Problem: „höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer“ (§ 2 Abs. 1a S. 1 GmbHG) ist schnell geprüft. Woran es scheitert, ist Satz 3: „Darüber hinaus dürfen keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen werden.“ Dieser Check fragt deshalb nach Ihren Wünschen — und nennt bei einem Nein den konkreten Grund.
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Gesellschaftsrecht / GmbH-GeschäftsführerGmbH-Geschäftsführer: § 15b-InsO-Zahlungs-CheckNach Insolvenzreife greift ein Zahlungsverbot: Welche Zahlungen sind noch erlaubt? Orientierender Zulässigkeits-Check nach § 15b InsO anhand weniger Faktoren (Empfängertyp, Antragsfrist, Gegenwert) — eher zulässig, kritisch oder verboten. Keine Haftungsberechnung, keine Rechtsberatung.
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ArbeitsrechtHandelsvertreter-Ausgleichsanspruchs-CheckPrüfen Sie, ob Sie nach Beendigung Ihres Handelsvertretervertrags einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch (Abfindung) haben (§ 89b HGB).
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Gesellschaftsrecht / GmbH-GeschäftsführerInsolvenzreife-Check: Stichtag & Antragsfrist (§§ 15a, 17, 19 InsO)Bin ich insolvenzreif — und ab wann? Der Check ermittelt aus Ihrer Liquiditäts- und Überschuldungslage, ob Zahlungsunfähigkeit (§ 17) oder Überschuldung (§ 19) vorliegt, zeigt eine ehrliche Stichtags-Spanne und leitet daraus die Antragsfrist (3/6 Wochen, § 15a InsO) mit Countdown und getrennter § 133-Anfechtungs-Rückschau ab.
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Gesellschaftsrecht / GmbH-GeschäftsführerKammer für Handelssachen: Handelssache nach § 95 GVG — und wer den Antrag stellen mussDie Kammer für Handelssachen verhandelt nur auf Antrag: der Kläger stellt ihn in der Klageschrift (§ 96 GVG), der Beklagte beantragt die Verweisung vor der Verhandlung zur Sache (§§ 98, 101 GVG). Diese App geht den Katalog des § 95 GVG durch und nennt die Schritte mit Fundstelle.
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Gesellschaftsrecht / GmbH-GeschäftsführerKaufmännisches-Bestätigungsschreiben-CheckPrüfen Sie, ob Sie durch Schweigen auf eine Auftragsbestätigung (KBS) an deren Inhalt gebunden sind (§ 346 HGB).
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