Aktiengesetz - AktG | § 292 Andere Unternehmensverträge

(1) Unternehmensverträge sind ferner Verträge, durch die eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien

1.
sich verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe anderer Unternehmen zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen (Gewinngemeinschaft),
2.
sich verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil an einen anderen abzuführen (Teilgewinnabführungsvertrag),
3.
den Betrieb ihres Unternehmens einem anderen verpachtet oder sonst überläßt (Betriebspachtvertrag, Betriebsüberlassungsvertrag).

(2) Ein Vertrag über eine Gewinnbeteiligung mit Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat oder mit einzelnen Arbeitnehmern der Gesellschaft sowie eine Abrede über eine Gewinnbeteiligung im Rahmen von Verträgen des laufenden Geschäftsverkehrs oder Lizenzverträgen ist kein Teilgewinnabführungsvertrag.

(3) Ein Betriebspacht- oder Betriebsüberlassungsvertrag und der Beschluß, durch den die Hauptversammlung dem Vertrag zugestimmt hat, sind nicht deshalb nichtig, weil der Vertrag gegen die §§ 57, 58 und 60 verstößt. Satz 1 schließt die Anfechtung des Beschlusses wegen dieses Verstoßes nicht aus.

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4. Vertragskonzern

11.12.2014

Rechtsanwalt für Konzernrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte

1. Allgemeines

11.12.2014

Rechtsanwalt für Konzernrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 41 Vollzugsverbot, Entflechtung


(1) Die Unternehmen dürfen einen Zusammenschluss, der vom Bundeskartellamt nicht freigegeben ist, nicht vor Ablauf der Fristen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 vollziehen oder am Vollzug dieses Zusammenschlusses mitwirken. Rechtsgeschäft

Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 9 Antrag


(1) Mit dem Antrag auf Erlaubnis ist der Geschäftsplan einzureichen; er hat den Zweck und die Einrichtung des Unternehmens, das Gebiet des beabsichtigten Geschäftsbetriebs sowie die Verhältnisse darzulegen, aus denen sich die künftigen Verpflichtunge

Mitbestimmungsgesetz - MitbestG | § 32 Ausübung von Beteiligungsrechten


(1) Die einem Unternehmen, in dem die Arbeitnehmer nach diesem Gesetz ein Mitbestimmungsrecht haben, auf Grund von Beteiligungen an einem anderen Unternehmen, in dem die Arbeitnehmer nach diesem Gesetz ein Mitbestimmungsrecht haben, zustehenden Recht

Patentanwaltsordnung - PatAnwO | § 155 Beratung und Vertretung von Dritten


(1) Ein Patentassessor, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes auf Grund eines ständigen Dienstverhältnisses ausübt, kann im Rahmen dieses Dienstverhältnisses einen Dritten gemäß § 3 Abs.
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Aktiengesetz - AktG | § 15 Verbundene Unternehmen


Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16), abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17), Konzernunternehmen (§ 1
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Aktiengesetz - AktG | § 57 Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen


(1) Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. Als Rückgewähr gilt nicht die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabfü

Aktiengesetz - AktG | § 58 Verwendung des Jahresüberschusses


(1) Die Satzung kann nur für den Fall, daß die Hauptversammlung den Jahresabschluß feststellt, bestimmen, daß Beträge aus dem Jahresüberschuß in andere Gewinnrücklagen einzustellen sind. Auf Grund einer solchen Satzungsbestimmung kann höchstens die H

Aktiengesetz - AktG | § 60 Gewinnverteilung


(1) Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. (2) Sind die Einlagen auf das Grundkapital nicht auf alle Aktien in demselben Verhältnis geleistet, so erhalten die Aktionäre aus dem verteilbaren Gewinn vor

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2012 - II ZR 51/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 51/11 Verkündet am: 18. September 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2012 - II ZR 50/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 50/11 Verkündet am: 18. September 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2005 - II ZR 224/04

bei uns veröffentlicht am 18.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 224/04 Verkündet am: 18. April 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2005 - II ZR 197/04

bei uns veröffentlicht am 18.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 197/04 Verkündet am: 18. April 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2005 - II ZR 195/04

bei uns veröffentlicht am 18.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 195/04 Verkündet am: 18. April 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2019 - II ZR 426/17

bei uns veröffentlicht am 16.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 426/17 Verkündet am: 16. Juli 2019 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2004 - II ZR 364/02

bei uns veröffentlicht am 29.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 364/02 Verkündet am: 29. November 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2004 - II ZR 6/03

bei uns veröffentlicht am 29.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 6/03 Verkündet am: 29. November 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2004 - II ZR 354/02

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 354/02 Verkündet am: 19. Juli 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2006 - II ZR 123/05

bei uns veröffentlicht am 08.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNIS-URTEIL und URTEIL II ZR 123/05 Verkündet am: 8. Mai 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2003 - II ZR 109/02

bei uns veröffentlicht am 21.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 109/02 Verkündet am: 21. Juli 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 21. März 2005 - II ZR 310/03

bei uns veröffentlicht am 21.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 310/03 Verkündet am: 21. März 2005 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. März 2005 - II ZR 140/03

bei uns veröffentlicht am 21.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 140/03 Verkündet am: 21. März 2005 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Jan. 2019 - 7 U 1509/18

bei uns veröffentlicht am 09.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 29.03.2018, Az. 16 HK O 7910/17, in Ziffer 1. dahingehend abgeändert, dass darüber hinaus festgestellt wird, dass der Beschluss der Gesellschafte

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Feb. 2017 - I R 35/14

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24. März 2014  10 K 1661/12 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2015 - L 4 R 3257/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27. Juni 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 28. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Juli 2011, soweit darin Gesamtsozialversicherun

Landgericht Köln Urteil, 09. Juli 2015 - 116 KLs 2/12

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor 1. Die Angeklagten K, O, J und P sind der Untreue in zwei Fällen, der Angeklagte E des fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften schuldig. 2. Es werden deshalb verurteilt: Der Angeklagte J zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei J

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Okt. 2014 - 3 AZR 1027/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2012 - 13 Sa 1476/11 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Juni 2014 - L 8 R 939/13

bei uns veröffentlicht am 11.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19.07.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligt

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Dez. 2011 - 7 ABR 56/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Mai 2010 - 7 TaBV 88/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. März 2011 - I B 177/10

bei uns veröffentlicht am 31.03.2011

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten über die steuerrechtliche Anerkennung einer Organschaft sowie über eine Wertberichtigung von Forderungen gegenüber verbundenen U

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Dez. 2010 - I B 83/10

bei uns veröffentlicht am 22.12.2010

Tatbestand 1 I. Streitpunkt ist im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Aussetzung der Vollziehung (AdV), ob die für die ertragsteuerliche Organschaft mit einer GmbH a

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Nov. 2010 - 20 U 2/10

bei uns veröffentlicht am 17.11.2010

Tenor 1. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.05.2010, Az. 31 O 56/09 KfH, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin Ziffer 1) trägt ein Viertel, die Klägerin Ziffer 2) trägt drei Viertel der Gerichtsko

Landgericht Stuttgart Urteil, 28. Mai 2010 - 31 O 56/09 KfH

bei uns veröffentlicht am 28.05.2010

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe auf Beklagtenseite tragen 21 % die Klägerin zu 1, 71 % die Klägerin zu 2 und 8 % der Streithelfer auf Klägerseite. 3. Das Urteil is

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 29. Jan. 2005 - 19 U 127/03

bei uns veröffentlicht am 29.01.2005

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 23. Juni 2003 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagten verurteilt werden, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.368,56 EUR zuzüglich

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 05. Aug. 2004 - 19 U 31/04

bei uns veröffentlicht am 05.08.2004

Tenor I. Auf die Anschlussberufung der Kläger wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 25.09.2003 (Az.: 7 O 4/03) abgeändert und neu gefasst: 1. Die Beklagten werden unter Haftung als Gesamtschuldner verurteilt, an die K

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 05. Aug. 2004 - 19 U 30/04

bei uns veröffentlicht am 05.08.2004

Tenor I. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 16.10.2003 (Az.: 7 O 262/03) abgeändert und neu gefasst:

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(1) Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. (2) Sind die Einlagen auf das Grundkapital nicht auf alle Aktien in demselben Verhältnis geleistet, so erhalten die Aktionäre aus dem verteilbaren Gewinn vorweg einen...