(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder als Abwickler

1.
die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Vergütungsbericht nach § 162 Absatz 1 oder 2, in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand oder in Vorträgen oder Auskünften in der Hauptversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 331 Nr. 1 oder 1a des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist, oder
2.
in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes einem Prüfer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens zu geben sind, falsche Angaben macht oder die Verhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 331 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Gründer oder Aktionär in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes einem Gründungsprüfer oder sonstigen Prüfer zu geben sind, falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt.

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Rechtsanwalt

Dr. Boris Jan Schiemzik

Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Schiemzik leitet im Hamburger Büro den Bereich Wirtschaftsrecht.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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7 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 400 AktG.

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Führt Sportbetrug zu Geschäftsführer-Sperre?

15.09.2022

BGH erteilt Berufsverbot bei Vorstrafe Das Vorstrafenregister kann auch (angehenden) Geschäftsführern zum Verhängnis werden. Wer sich eine Straftat geleistet hat, die eine Sperre als Geschäftsführer hervorruft, darf unter Umständen bis zu 5 Jahre lang nicht als Geschäftsführer einer GmbH oder UG tätig werden. Einige Straftaten hat der BGH bereits als „Katalogtaten“ identifiziert und zuletzt näher erläutert (BGH, Beschluss vom 28.06.2022 - Az. II ZB 8/22). 

Kapitalmarktrecht: BGH zur Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

14.12.2011

BGH-Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG-BGH vom 13.12.11-Az:XI ZR 51/10
Wertpapiere

Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung

30.10.2011

Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10
Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht: Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen

13.01.2011

Vorstandsmitglieder haften für falsche Pflichtmtteilungen - BGH vom 19.07.2004 - Az: II ZR 218/03 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht: Zur Schutzgesetzeigenschaft von § 88 BörsG und § 15 WpHG

13.01.2011

Zum Einsichtsrecht des Rechtsanwalts in staatsanwaltliche Ermittlungsakten bei Vertretung von Schadensersatz fordernden Aktionären wegen Insiderhandels und Kursbetrugs - BVerG-Beschluss vom 24.09.2002 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

Referenzen - Gesetze | § 400 AktG

§ 400 AktG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 400 AktG wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG 2012 | § 1 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen 1. ein Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation,2. ein Schadensersatzanspruch wegen Verwendung einer fa

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 6 Geschäftsführer


(1) Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben. (2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Geschäftsführer kann nicht sein, wer1.als Betreuter bei der Besorgung seiner Vermögensangel
§ 400 AktG wird zitiert von 1 anderen §§ im Aktiengesetz.

Aktiengesetz - AktG | § 76 Leitung der Aktiengesellschaft


(1) Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten. (2) Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Bei Gesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als drei Millionen Euro hat er aus mindestens zwei Pe
§ 400 AktG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 331 Unrichtige Darstellung


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der Eröffnungsbilanz, im
§ 400 AktG zitiert 1 andere §§ aus dem Aktiengesetz.

Aktiengesetz - AktG | § 162 Vergütungsbericht


(1) Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erstellen jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von d

Referenzen - Urteile | § 400 AktG

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23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 400 AktG.

Landgericht München I Urteil, 23. Nov. 2022 - 29 O 7754/21

bei uns veröffentlicht am 21.11.2023

Das Landgericht München I hat die Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Anerkennung von Schadenersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG abgewiesen. Die Ansprüche konnten nicht als Insolvenzforderung zur In

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2013 - 1 StR 53/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 53/13 vom 3. Dezember 2013 in der Strafsache gegen wegen versuchten Betruges u.a. hier: Nebenbeteiligte (Verfallsbeteiligte): 1. 2. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitz

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2019 - II ZB 25/17

bei uns veröffentlicht am 14.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 25/17 vom 14. Mai 2019 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 13g Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3; GmbHG § 8 Abs. 3, § 10 Dem Gerichtshof der Europä

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2005 - II ZR 287/02

bei uns veröffentlicht am 09.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 287/02 Verkündet am: 9. Mai 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2019 - 5 StR 76/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 76/19 vom 14. November 2019 in der Strafsache gegen wegen Kreditbetruges u.a. ECLI:DE:BGH:2019:141119B5STR76.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhöru

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2007 - II ZR 173/05

bei uns veröffentlicht am 04.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 173/05 Verkündet am: 4. Juni 2007 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2007 - II ZR 147/05

bei uns veröffentlicht am 04.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 147/05 Verkündet am: 4. Juni 2007 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2011 - XI ZR 51/10

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 51/10 Verkündet am: 13. Dezember 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2018 - II ZB 24/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 24/14 vom 10. Juli 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WpHG § 37b in der bis 29. Oktober 2004 geltenden Fassung a) Ob ein ehemaliges Mitglied des Vorstands seine Pflic

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2004 - II ZR 402/02

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 402/02 Verkündet am: 19. Juli 2004 Vondrasek Justizangstellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (nur zu

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2004 - II ZR 218/03

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 218/03 Verkündet am: 19. Juli 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2004 - II ZR 217/03

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 217/03 Verkündet am: 19. Juli 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2004 - 1 StR 420/03

bei uns veröffentlicht am 16.12.2004

BGHR: ja zu II. 1.-2. BGHSt: ja zu III. 1. Veröffentlichung: ja ________________________ AktG § 400 Abs. 1 Nr. 1 Quartalsberichte über Umsätze und Erträge (§§ 53, 54 BörsZulV) geben die Verhältnisse der Aktiengesellschaft über den Vermögensstand w

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2001 - II ZR 178/99

bei uns veröffentlicht am 17.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 178/99 Verkündet am: 17. September 2001 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Mai 2010 - II ZB 5/10

bei uns veröffentlicht am 17.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 5/10 vom 17. Mai 2010 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB §§ 13 e Abs. 3, 13 g Abs. 2; GmbHG §§ 8 Abs. 3, 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; § 28 Abs. 2 FGG a.F. Die vom Gesch

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2010 - II ZR 24/09

bei uns veröffentlicht am 21.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 24/09 Verkündet am: 21. Juni 2010 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AUFSICHTSRATSBERICHT A

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09

bei uns veröffentlicht am 29.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 245/09 vom 29. Juni 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen zu 1. und 4.: versuchten Betruges u.a. zu 2. und 3.: Steuerhinterziehung u.a. Verfallsbeteiligte: 1. 2. 3. Der 1. Strafsenat de

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2016 - XI ZB 9/13

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 9/13 vom 22. November 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 6, 8, 20, 22 RVG § 41a a) Die Feststellungen eines Musterentscheids entfalten nur in den nach § 8 A

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2016 - 5 StR 134/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 134/15 vom 12. Oktober 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen Untreue u.a. ECLI:DE:BGH:2016:121016U5STR134.15.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom

Landgericht Köln Urteil, 22. Juni 2016 - 20 O 62/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der Rechtsanwälte Dr. K und Partner gemäß der als Anl. 1 zur Klageschrift beigefügten Rechnung in Höhe von 958,19 € freizustellen. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger bedingungsge

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2015 - 1 StR 245/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 2 4 5 / 0 9 vom 24. Februar 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen zu 1. und 4.: versuchten Betruges u.a. zu 2. und 3.: Steuerhinterziehung u.a. Nebenbeteiligte (Verfallsbeteiligte): 1. 2. 3. hier:

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Apr. 2012 - 11 Wx 33/12

bei uns veröffentlicht am 20.04.2012

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Mannheim - Registergericht - vom 20.03.2012 - HRB 000000 - aufgehoben. Das Amtsgericht Mannheim - Registergericht - wird angewiesen, über den Antrag der Beteiligten

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 08. Feb. 2006 - 20 U 24/04

bei uns veröffentlicht am 08.02.2006

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 14.09.2004 - Aktenzeichen: 12 O 553/03 wird z u r ü c k g e w i e s e n.

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(1) Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erstellen jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der...
(1) Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erstellen jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der...
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der Eröffnungsbilanz, im...
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