Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 98
Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 98
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Gerichtsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Wird vor der Zivilkammer eine vor die Kammer für Handelssachen gehörige Klage zur Verhandlung gebracht, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten an die Kammer für Handelssachen zu verweisen. Ein Beklagter, der nicht in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, kann den Antrag nicht darauf stützen, daß er Kaufmann ist.
(2) Der Antrag ist zurückzuweisen, wenn die im Falle des § 506 der Zivilprozeßordnung erhobene Widerklage als Klage vor die Kammer für Handelssachen nicht gehören würde.
(3) Zu einer Verweisung von Amts wegen ist die Zivilkammer nicht befugt.
(4) Die Zivilkammer ist zur Verwerfung des Antrags auch dann befugt, wenn der Kläger ihm zugestimmt hat.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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06/05/2022 16:35
Es häufen sich die Urteile, in denen Gerichte Personen hohe Entschädigungen wegen einer überlangen Verfahrensdauer zusprechen. Möglich ist dies auf Grundlage von § 198 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Mithilfe dieses inneerstaatlichen Rechtsbehelfs k
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(1) Der Generalbundesanwalt übt in den zur Zuständigkeit von Oberlandesgerichten im ersten Rechtszug gehörenden Strafsachen gemäß § 120 Absatz 1 und 2 das Amt der Staatsanwaltschaft auch bei diesen Gerichten aus. Für die Übernahme der Strafverfolgung
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published on 10/02/2015 00:00
Gründe
Landgericht München I
Az.: 13 HK O 5832/14
IM NAMEN DES VOLKES
Verkündet am 10.02.2015
In dem Rechtsstreit
...
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ...
gegen
...
- Bekla
published on 14/06/2017 00:00
Tenor
Der Rechtsstreit wird auf Antrag des Beklagten an die Kammer für Handelssachen verwiesen.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf §§ 95, 98 Abs. 1 GVG. Es liegt eine Handelssache vor, so dass der Rechtsstreit
published on 04/09/2017 00:00
Tenor
Der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. September 2016 verletzt den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem
published on 28/04/2015 00:00
Tenor
Der Rechtsstreit wird an die Kammer für Handelssachen - im Hause - verwiesen.
Gründe
I.
1 Die
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