Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 13 Juristische Person; Handelsgesellschaft

(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.

(2) Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.

(3) Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.

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Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand

06.10.2023

1. Situation2.     Risiken    1)     Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft    2)      Haftung in der Insolvenz                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit                  Exkurs Überschuldung                   Umfang der Schade

Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand -

23.06.2023

1.     Situation2.     Risiken    1)     Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft    2)      Haftung in der Insolvenz                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit                  Exkurs Überschuldung                   Umfang der Sc

Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand

22.07.2021

Während im Jahr 2021, im Vergleich zu 2020, die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland gesunken ist, mussten laut einer Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IHW),  im September diesen Jahres, 34 Prozent mehr Personen- und Kapitalgesellschaften Insolvenz anmelden, als im September 2021. Bereits im August 2022 war diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr hoch. Der Grund für den erheblichen Anstieg der Zahl der Firmenpleiten ist, zum einem die schwache Konjunktur und, zum anderen steigende Kosten. Schließlich sind nicht nur Privatverbraucher von der Energiekrise betroffen. Viele Unternehmen können nicht zukunftsorientiert planen; Investitionen werden auf nächstes Jahr verschoben – Man wolle „die Zeit abwarten“. Teilweile können Unternehmen die steigenden Produktionskosten schlicht nicht mehr tragen. Sie werden zahlungsunfähig.  Für dieses Jahr vermutet das IHW insgesamt einen Anstieg der Firmeninsolvenzen von 12 Prozent bis 14 Prozent. Auch wenn der drastische Anstieg nicht zuletzt auf die, im Vergleich zur ersten Jahreshälfe, niedrigen Insolvenzanträge zurückzuführen sein durfte, ist dieser Prozentsatz doch beunruhigend.  Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  

Fahrerlaubnisrecht: Behörde muss keine Fotos möglicher Fahrzeugführer im Internet suchen

07.01.2016

Die Ermittlungsbehörden sind nicht verpflichtet, im Internet nach Lichtbildern der in Betracht kommenden Fahrzeugführer zu recherchieren.
Fahrerlaubnisrecht

Gesellschaftsrecht: Zur Ablehnung einer mit Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste

09.04.2015

Ein Testamentsvollstreckervermerk gehört nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben in der Gesellschafterliste.

Insolvenzrecht: Zur persönlichen Haftung von Organmitgliedern bei Insolvenzverschleppung

15.09.2014

Für eine sog. Sachwalterhaftung von Organmitgliedern nach § 311 III BGB genügt das eigenwirtschaftliche Interesse am Erhalt einer Vorstands- oder Geschäftsführerposition nicht.
Insolvenzrecht

Wirtschaftsstrafrecht: Zur Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts

07.08.2012

keine Notwendigkeit der Tathandlung im Interesse der Gesellschaft-BGH vom 15.05.12-Az:3 StR 118/11-Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht
Strafrecht

Wirtschaftliche Neugründung: Ausgleich einer Unterbilanz

25.04.2012

Verpflichtung des Gesellschafters zum Ausgleich einer zum Zeitpunkt einer wirtschaftlichen Neugründung bestehenden Unterbilanz-BGH vom 06.03.12-Az:II ZR 56/10

Insolvenzrecht: Veräußerung von Absonderungsgut im Insolvenzeröffnungsverfahren

27.10.2011

vorläufiger mitbestimmender Insolvenzverwalter muss gegenüber dem Absonderungsberechtigten Verkauf zustimmen-BGH vom 05.05.11-Az:IX ZR 144/10
Insolvenzrecht

Referenzen - Urteile | § 13 GmbHG

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195 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 13 GmbHG.

Bundesgerichtshof Urteil, 6. Juni 1994 - II ZR 292/91

bei uns veröffentlicht am 20.10.2022

a) Ein Geschäftsführer haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß nicht deswegen persönlich für eine Verbindlichkeit der GmbH, weil er zugunsten der Gesellschaft Sicherheiten aus seinem eigenen Verm&o

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10

bei uns veröffentlicht am 13.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 215/10 Verkündet am: 13. Juli 2011 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2014 - VIII ZR 111/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 111/13 Verkündet am: 15. Januar 2014 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2009 - IX ZR 227/06

bei uns veröffentlicht am 08.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 227/06 vom 8. Oktober 2009 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Pape am

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2006 - XI ZR 384/03

bei uns veröffentlicht am 24.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 384/03 Verkündet am: 24. Januar 2006 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Nov. 2003 - VII ZR 26/03

bei uns veröffentlicht am 13.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 26/03 Verkündet am: 13. November 2003 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2005 - II ZR 390/03

bei uns veröffentlicht am 25.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 390/03 Verkündet am: 25. Juli 2005 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2002 - II ZR 300/00

bei uns veröffentlicht am 24.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 300/00 Verkündet am: 24. Juni 2002 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2005 - II ZR 129/04

bei uns veröffentlicht am 24.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 129/04 Verkündet am: 24. Oktober 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2005 - XI ZR 34/05

bei uns veröffentlicht am 08.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 34/05 Verkündet am: 8. November 2005 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2005 - II ZR 178/03

bei uns veröffentlicht am 14.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 178/03 Verkündet am: 14. November 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2004 - XI ZR 69/02

bei uns veröffentlicht am 20.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 69/02 Verkündet am: 20. Januar 2004 Weber, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein __________

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2007 - II ZR 3/04

bei uns veröffentlicht am 16.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 3/04 Verkündet am: 16. Juli 2007 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Mai 2011 - IX ZR 144/10

bei uns veröffentlicht am 05.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 144/10 Verkündet am: 5. Mai 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 21 Abs. 2 Satz 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2004 - 5 StR 333/03

bei uns veröffentlicht am 06.07.2004

5 StR 333/03 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 6. Juli 2004 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Juli 2004 beschlossen: Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urte

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2004 - II ZR 65/03

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 65/03 Verkündet am: 19. Juli 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2004 - II ZR 256/02

bei uns veröffentlicht am 13.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 256/02 Verkündet am: 13. Dezember 2004 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2004 - II ZR 206/02

bei uns veröffentlicht am 13.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 206/02 Verkündet am: 13. Dezember 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2009 - IX ZB 25/09

bei uns veröffentlicht am 11.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 25/09 vom 11. Februar 2009 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel und Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann und den Ri

Bundesgerichtshof Urteil, 05. März 2008 - IV ZR 89/07

bei uns veröffentlicht am 05.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 89/07 Verkündetam: 5.März2008 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VVG §

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2008 - II ZR 264/06

bei uns veröffentlicht am 28.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 264/06 Verkündet am: 28. April 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Jan. 2000 - II ZR 189/99

bei uns veröffentlicht am 31.01.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 189/99 Verkündet am: 31. Januar 2000 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG §§

Bundesgerichtshof Urteil, 06. März 2012 - II ZR 56/10

bei uns veröffentlicht am 06.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 56/10 Verkündet am: 6. März 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Mai 2003 - XI ZR 226/02

bei uns veröffentlicht am 06.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 226/02 Verkündet am: 6. Mai 2003 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ________________

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Sept. 2015 - IX ZB 55/15

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB54/15 IX ZB55/15 vom 10. September 2015 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Grupp, die Richterin Möhring

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Sept. 2015 - IX ZB 54/15

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB54/15 IX ZB55/15 vom 10. September 2015 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Grupp, die Richterin Möhring

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02

bei uns veröffentlicht am 18.06.2003

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja StGB §§ 27, 78a, 299 AO § 370 1. Zur Beendigung der Bestechung durch Versprechen eines Vorteils. 2. Zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch objektiv neutrale Handlung. BGH, Urteil vom 18. Ju

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 118/11 vom 15. Mai 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB §§ 14, 283 Die Strafbarkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Bankrotts setzt ni

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2010 - XI ZR 465/07

bei uns veröffentlicht am 20.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 465/07 Verkündet am: 20. Juli 2010 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 25. Mai 2016 - S 11 R 898/12

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1). III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Juli 2017 - L 12 KA 17/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24.09.2014, S 43 KA 1033/12 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerinnen haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Rev

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Nov. 2017 - AN 4 K 17.00581

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu Beiträgen durch die Beklagte. Die Klägerin ist seit d

Finanzgericht München Urteil, 13. Sept. 2018 - 3 K 949/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist, ob die Klägerin in das Unternehmen der M GmbH (nachfo

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2015 - 11 ZB 15.171

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.400 Euro festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2016 - 11 BV 15.1895

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig. IV. Die Kostenentscheidung

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 23. Nov. 2016 - Vf.1-VII-15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Gründe I. Die Popularklage betrifft die Frage, ob der Beschluss des Bayerischen Landtags vom 14. Juni 2012 (GVBl S. 318, BayRS 2187I), dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des

Landgericht München I Schlussurteil, 31. März 2016 - 1 S 19002/11 WEG

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 22.07.2011, Az. 481 C 1417/09, in Ziff. III. und im Kostenpunkt aufgehoben. II. Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte auf deren Konto ..

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Jan. 2015 - W 5 K 14.505

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Jan. 2015 - W 5 K 14.504

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Aug. 2018 - RN 5 K 16.1211

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Parteien streiten über den Widerruf von Zu

Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Aug. 2018 - 7 U 4106/17

bei uns veröffentlicht am 08.08.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten werden das Endurteil des Landgerichts München II vom 13.11.2017 und das Versäumnisurteil des Landgerichts München II vom 16.9.2015 (Az. jeweils 11 O 3713/15) abgeändert und neu gefasst gemäß den

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Juli 2014 - 17 K 13.2789

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor I. Der Bescheid vom ... Mai 2013 wird in Nrn. 1, 3 und 4 aufgehoben. II. Die Gerichtskosten und die Kosten der Klägerin tragen der Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen tragen der Beklagte und der Be

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Apr. 2018 - 4 K 900/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Erwerb eines Miteigentumsanteils in Höhe von 3/14 an einem Grundstück mit dem Erwe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2014 - 22 CS 14.1186

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor I. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 19. Mai 2014 wird in Ziffern I. und II. geändert. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszü

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 26. Nov. 2015 - RN 5 K 14.2148

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RN 5 K 14.2148 Im Namen des Volkes Urteil vom 26. November 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr: 423 Hauptpunkte: Unzuverlässigkeit einer GmbH

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Mai 2018 - L 12 SF 73/17 E

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 02.03.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Erhebung von Gerichtskosten. Der Erinnerungsführer und Beschwerdegegn

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Feb. 2015 - M 6a K 14.3745

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 6a K 14.3745 Im Namen des Volkes Urteil vom 13. Februar 2015 6a. Kammer Sachgebiets-Nr. 250 Hauptpunkte: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte (nic

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 21. Apr. 2015 - 5 U 234/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 27.10.2014 - Az.: 14 O 1537/14 - in den Ziffern 3 und 4 wie folgt abgeändert und neu gefasst: 3. Die Anträge auf Erlass einstweiliger

Oberlandesgericht München Endurteil, 31. März 2015 - 15 U 2227/14 Rae

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 16.04.2014 (Az. 4 O 12628/11) wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen jeweils zu einem Drittel die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die durch die

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Juli 2015 - RN 5 K 14.1087

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RN 5 K 14.1087 Im Namen des Volkes Urteil vom 09.07.2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr: 420 Hauptpunkte: Tatsachen, die sich ausschließlich auf die Ve