Aktiengesetz - AktG | § 327a Übertragung von Aktien gegen Barabfindung
(1) Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien kann auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 vom Hundert des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. § 285 Abs. 2 Satz 1 findet keine Anwendung.
(2) Für die Feststellung, ob dem Hauptaktionär 95 vom Hundert der Aktien gehören, gilt § 16 Abs. 2 und 4.
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Referenzen - Veröffentlichungen |
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Gesellschaftsrecht: Zur Berechnungsweise bei der Schätzung eines Unternehmenswertes
04.02.2016
Der Schätzung des Unternehmenswertes im Spruchverfahren können auch fachliche Berechnungsweisen zugrunde gelegt werden, die erst nach der Strukturmaßnahme entwickelt wurden.
Kapitalmarktrecht: Voraussetzungen einer sog. Marktenge
24.09.2015
Die Prüfung einer zur Unmaßgeblichkeit des Börsenkurses führenden "Marktenge" orientiert sich an den Kriterien von § 5 IV WpÜG-AngebotsVO.
Gesellschaftsrecht: Zur Interessenabwägung im Freigabeverfahren
09.10.2014
Gemäß § 319 VI S. 3 Nr. 3 AktG sind die vom Antragsteller darzulegenden wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre sowie die Nachteile für die Antragsgegner gegenüberzustellen.
Gesellschaftsrecht: Zur Berücksichtigung von aufgrund von Irrevocable Undertakings übertragenen Aktien
15.04.2014
Bei der Ermittlung der Annahmequote von 90 % bleiben Aktien, die von gemeinsam mit dem Bieter handelnden Personen übertragen wurden, außer Betracht.
Recht der AG: Squeeze out von HRE-Aktionären statthaft
16.11.2011
§ 12 IV FMStBG ist kein verbotenes Einzelfallgesetz, auch wenn die Vorschrift bislang nur einen einzigen Anwendungsfall hat-OLG München, 7 U 711/11
Gesellschaftsrecht: Auswirkungen eines Squeeze Out auf den Ausgleichsanspruch der Minderheitsaktionäre
15.07.2011
BGH vom 19.04.11-Az:II ZR 237-09, II ZR 237/09-Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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Spruchverfahrensgesetz - SpruchG | § 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf das gerichtliche Verfahren für die Bestimmung1.des Ausgleichs für außenstehende Aktionäre und der Abfindung solcher Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen (§§ 304 und 305 des Aktiengesetzes);2.der
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - WpÜG | § 39a Ausschluss der übrigen Aktionäre
(1) Nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot sind dem Bieter, dem Aktien der Zielgesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals gehören, auf seinen Antrag die übrigen stimmberechtigten Aktien gegen Gewährung einer
Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 62 Konzernverschmelzungen
(1) Befinden sich mindestens neun Zehntel des Stammkapitals oder des Grundkapitals einer übertragenden Kapitalgesellschaft in der Hand einer übernehmenden Aktiengesellschaft, so ist ein Verschmelzungsbeschluß der übernehmenden Aktiengesellschaft zur
Handelsregisterverordnung - HdlRegVfg | § 43 Inhalt der Eintragungen in Abteilung B
In Abteilung B des Handelsregisters sind die nachfolgenden Angaben einzutragen: 1. In Spalte 1 ist die laufende Nummer der die Gesellschaft betreffenden Eintragung einzutragen.2. In Spalte 2 sind a) unter Buchstabe a die Firma;b) unter Buchstabe b de
zitiert 2 andere §§ aus dem .
Aktiengesetz - AktG | § 16 In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen
(1) Gehört die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbständigen Unternehmens einem anderen Unternehmen oder steht einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte zu (Mehrheitsbeteiligung), so ist das Unternehmen ein in Mehrheitsbesitz stehen
Aktiengesetz - AktG | § 285 Hauptversammlung
(1) In der Hauptversammlung haben die persönlich haftenden Gesellschafter nur ein Stimmrecht für ihre Aktien. Sie können das Stimmrecht weder für sich noch für einen anderen ausüben bei Beschlußfassungen über 1. die Wahl und Abberufung des Aufsichtsr
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Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2011 - II ZR 229/09
bei uns veröffentlicht am 22.03.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 229/09 Verkündet am: 22. März 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AktG § 245 Nr. 1, § 32
Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Mai 2015 - 31 Wx 366/13
bei uns veröffentlicht am 05.05.2015
Tenor
I.
Die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 21.6.2013 werden zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie Vergütung und Auslagen des gemeinsam
Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Juli 2014 - 31 Wx 407/13
bei uns veröffentlicht am 17.07.2014
Tenor
I.
Die Beschwerden der Beteiligten zu 29, 39 und 43 gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 9.8.2013 werden zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2018 - II ZB 15/17
bei uns veröffentlicht am 18.09.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 15/17 vom 18. September 2018 im aktionärsrechtlichen Spruchverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SpruchG § 12 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 1; FamFG § 61 a) Die Zulässigkeit einer vom Land
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 02. Okt. 2017 - 9 W 3/14
bei uns veröffentlicht am 02.10.2017
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Frankenthal vom 1. Juli 2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Anträge auf Bestimmung der angemessenen Bara
Bundesgerichtshof Urteil, 31. Jan. 2017 - II ZR 285/15
bei uns veröffentlicht am 31.01.2017
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10. September 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Nov. 2016 - I-26 W 2/16 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 15.11.2016
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 8) vom 06.10.2015 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 07.08.2015 – 82 O 99/03 – wird verworfen, soweit sie sich gegen die Antragsgegnerin zu 1) richtet;
Landgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Okt. 2016 - 33 O 72/10
bei uns veröffentlicht am 14.10.2016
Tenor
Der Antrag des Antragstellers zu 30. wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der angemessene Abfindungsbetrag auf Grund des in der Hauptversammlung am 12. Mai 2010 beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung wird auf 109
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Aug. 2016 - I-26 W 12/15 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 18.08.2016
Tenor
Die sofortigen Beschwerden des Antragstellers zu 1) vom 01.09.2015, der Antragstellerin zu 12) vom 07.09.2015 und der Antragstellerin zu 16) vom 04.09.2015 gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 28.
Landgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Juni 2016 - 39 O 129/06 AktE
bei uns veröffentlicht am 24.06.2016
Tenor
Die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aaaaaa auf die Hauptaktionärin wird auf 19,40 € je Stückaktie festgesetzt. Der Betrag ist ab dem 12.06.2003 mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz z
Finanzgericht Köln Beschluss, 23. Juni 2016 - 13 V 436/16
bei uns veröffentlicht am 23.06.2016
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
1Gründe:
2I.
3Zwischen den Beteiligten ist die Steuerfreiheit von Einkünften der Antragstellerin nach § 8b KStG umstritten.
4Der Gegenstand des Unternehmens der A
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Mai 2016 - 12a W 2/15
bei uns veröffentlicht am 18.05.2016
Tenor
1. Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 16. September 2013 - 24 AktE 10/03 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert wie folgt:
Die angemessene
Landgericht Hamburg Beschluss, 23. Feb. 2016 - 403 HKO 152/14
bei uns veröffentlicht am 23.02.2016
Tenor
1. Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 57,70 je Stückaktie werden zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten sowie die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2016 - II ZB 25/14
bei uns veröffentlicht am 12.01.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 25/14 vom 12. Januar 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AktG §§ 327a, 327b Für die Angemessenheit der Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären
Landgericht Dortmund Beschluss, 04. Nov. 2015 - 18 O 52/13 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 04.11.2015
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin zu 60) wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der angemessene Abfindungsbetrag gemäß § 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der J AG wird auf 15,83 € je Aktie der J AG festgesetzt.
Die Gerichtskos
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Okt. 2015 - I-26 W 14/15 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 19.10.2015
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 10. Juni 2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der den
Landgericht Hamburg Beschluss, 15. Okt. 2015 - 403 HKO 42/14
bei uns veröffentlicht am 15.10.2015
Tenor
1. Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 123,94 je Stückaktie werden zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten sowie die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Im
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2015 - II ZB 23/14
bei uns veröffentlicht am 29.09.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 23/14 vom 29. September 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SpruchG aF § 12 Abs. 2; SpruchG § 6 Abs. 3; AktG § 327f a) Im Spruchverfahren ist der gemeinsame Vertreter
Landgericht Hamburg Beschluss, 29. Juni 2015 - 412 HKO 178/12
bei uns veröffentlicht am 29.06.2015
Tenor
1. Die Anträge der Antragsteller auf gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung nach § 327f AktG werden zurückgewiesen.
2. Die gerichtlichen Kosten und Auslagen sowie die Kosten des gemeinsamen Vertreters und die außergericht
Landgericht Düsseldorf Beschluss, 03. Sept. 2014 - 33 O 55/07 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 03.09.2014
Tenor
Die Anträge auf gerichtliche Bestimmung eines angemessenen Ausgleichs wegen des in der Hauptversammlung vom 22. August 2001 beschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages werden als unzulässig verworfen.
Die angemessene Barabfindun
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Aug. 2014 - I-26 W 9/12 (AktE)
bei uns veröffentlicht am 28.08.2014
Tenor
Die Beschwerdesache wird dem Bundesgerichtshof gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 SpruchG a.F., § 28 Abs. 2 und 3 FGG zur Entscheidung vorgelegt.
Gründe
A.
1Das Grundkapital der Antragsgegnerin zu 1, vormals „S. AG“ (S. AG), betrug Anfang 2003 190.174.
Landgericht Düsseldorf Beschluss, 05. Aug. 2014 - 33 O 1/07 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 05.08.2014
Tenor
Die Anträge gegen die Antragsgegnerin zu 1) werden als unzulässig zurückgewiesen.
Die den außenstehenden Aktionären der WpAG aus Anlass der am 11. Juni 2002 beschlossenen Übertragung der Aktien auf die Antragsgegnerin zu 2) gemäß §§ 327a ff Ak
Oberlandesgericht Köln Beschluss, 05. Mai 2014 - 18 U 28/14
bei uns veröffentlicht am 05.05.2014
Tenor
Gemäß § 319 Abs. 6, § 327e Abs. 2 AktG wird festgestellt, dass die Erhebung der beim Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 82 O 3/14 anhängigen Klage der Antragsgegner gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Antragstel
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 30. Apr. 2013 - 12 W 5/12
bei uns veröffentlicht am 30.04.2013
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragsteller 1 bis 13 gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 11.11.2011 - 23 AktE 22/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 3. des Beschlusses des Landgerichts Mannheim vom 11.11.2011
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Nov. 2012 - 14 U 9/12
bei uns veröffentlicht am 14.11.2012
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.02.2012, Az. 33 O 39/11 KfH, in Ziffer II. seines Tenors und im Kostenpunkt
abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Anteile an der Maschinen
Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 09. Juli 2012 - 6 K 5258/09
bei uns veröffentlicht am 09.07.2012
Tenor
1. Die angefochtenen Bescheide - alle in der Form der Einspruchsentscheidung vom 29. November 2009 - werden abgeändert. Dem beklagten Finanzamt wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, fe
Bundesfinanzhof Urteil, 27. Jan. 2011 - V R 38/09
bei uns veröffentlicht am 27.01.2011
Tatbestand
1
I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG) Organträgerin eines von ihr geführten Indus
Bundesfinanzhof Urteil, 13. Okt. 2010 - I R 79/09
bei uns veröffentlicht am 13.10.2010
Tatbestand
1
A. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, und der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) streiten über zwei Fragen: Zum ei
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. März 2010 - 20 W 9/08
bei uns veröffentlicht am 17.03.2010
Tenor
1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller Ziffer 7), 8), 9), 10), 13), 15), 16), 17), 18) und 25) sowie des gemeinsamen Vertreters gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 27.06.2008, Az. 34 AktE 1/04 KfH, berichtigt durch Besc
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 05. Mai 2009 - 20 W 13/08
bei uns veröffentlicht am 05.05.2009
Tenor
1. Die Beschwerden der Antragsteller Ziffer 1) bis 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 11.11.2008 - Az. 32 O 108/07 KfH AktG -, berichtigt durch Beschluss vom 04.12.2008, werden zurückgewiesen.
2. Die Anschlussb
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Nov. 2007 - 20 W 8/07
bei uns veröffentlicht am 26.11.2007
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin Ziff. 1 wird der Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Rottweil vom 24.07.2007 - Az. 5 O 98/06 KfH -
abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die von den Antragsgegnern erhob
Landgericht Mannheim Urteil, 07. Apr. 2005 - 23 O 102/04
bei uns veröffentlicht am 07.04.2005
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 22.06.2004 (TOP 6) über die Bestätigung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 23.06.2003 (TOP 5.) über die Übe
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Dez. 2003 - 20 W 6/03
bei uns veröffentlicht am 03.12.2003
Tenor
1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 18. September 2003 - 33 O 113/03 KfH - wird zurückgewiesen.
2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Beschwerdewert: 50.000,00 EU
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 05. Nov. 2003 - 20 W 5/03
bei uns veröffentlicht am 05.11.2003
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 13. Oktober 2003 - 34 AktE 75/03 KfH - wird zurückgewiesen.
Gründe
1
Die Beschwerdeführerin begehrt d
(1) In der Hauptversammlung haben die persönlich haftenden Gesellschafter nur ein Stimmrecht für ihre Aktien. Sie können das Stimmrecht weder für sich noch für einen anderen ausüben bei Beschlußfassungen über 1. die Wahl und Abberufung des Aufsichtsrats;2. die...