Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 95

(1) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch geltend gemacht wird:

1.
gegen einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, sofern er in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist oder auf Grund einer gesetzlichen Sonderregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht eingetragen zu werden braucht, aus Geschäften, die für beide Teile Handelsgeschäfte sind;
2.
aus einem Wechsel im Sinne des Wechselgesetzes oder aus einer der im § 363 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Urkunden;
3.
auf Grund des Scheckgesetzes;
4.
aus einem der nachstehend bezeichneten Rechtsverhältnisse:
a)
aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Mitgliedern einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft oder zwischen dieser und ihren Mitgliedern oder zwischen dem stillen Gesellschafter und dem Inhaber des Handelsgeschäfts, sowohl während des Bestehens als auch nach Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses, und aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Vorstehern oder den Liquidatoren einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft und der Gesellschaft oder deren Mitgliedern;
b)
aus dem Rechtsverhältnis, welches das Recht zum Gebrauch der Handelsfirma betrifft;
c)
aus den Rechtsverhältnissen, die sich auf den Schutz der Marken und sonstigen Kennzeichen sowie der eingetragenen Designs beziehen;
d)
aus dem Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb eines bestehenden Handelsgeschäfts unter Lebenden zwischen dem bisherigen Inhaber und dem Erwerber entsteht;
e)
aus dem Rechtsverhältnis zwischen einem Dritten und dem, der wegen mangelnden Nachweises der Prokura oder Handlungsvollmacht haftet;
f)
aus den Rechtsverhältnissen des Seerechts, insbesondere aus denen, die sich auf die Reederei, auf die Rechte und Pflichten des Reeders oder Schiffseigners, des Korrespondentreeders und der Schiffsbesatzung, auf die Haverei, auf den Schadensersatz im Falle des Zusammenstoßes von Schiffen, auf die Bergung und auf die Ansprüche der Schiffsgläubiger beziehen;
5.
auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb;
6.
aus den §§ 9, 10, 11, 14 und 15 des Wertpapierprospektgesetzes oder den §§ 20 bis 22 des Vermögensanlagengesetzes.

(2) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind ferner

1.
die Rechtsstreitigkeiten, in denen sich die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 246 Abs. 3 Satz 1, § 396 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, § 51 Abs. 3 Satz 3 oder nach § 81 Abs. 1 Satz 2 des Genossenschaftsgesetzes, § 87 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, es sei denn, es handelt sich um kartellrechtliche Auskunfts- oder Schadensersatzansprüche, und § 13 Abs. 4 des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes richtet,
2.
die in § 71 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b bis f genannten Verfahren.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 348 Originärer Einzelrichter


(1) Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. Dies gilt nicht, wenn1.das Mitglied Richter auf Probe ist und noch nicht über einen Zeitraum von einem Jahr geschäftsverteilungsplanmäßig Rechtsprechungsaufgaben in bürge
zitiert 12 §§ in anderen Gesetzen.

Aktiengesetz - AktG | § 246 Anfechtungsklage


(1) Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden. (2) Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten. Die Gesellschaft wird durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten. Klagt der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied,

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 87 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte


Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung von Vorschriften des Teils 1, des Artikels 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Artikels 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsrau

Wertpapierprospektgesetz - WpPG | § 14 Haftung bei fehlendem Prospekt


(1) Ist ein Prospekt entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 nicht veröffentlicht worden, kann der Erwerber von Wertpapieren von dem Emittenten und dem Anbieter als Gesamtschuldnern die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des

Wertpapierprospektgesetz - WpPG | § 9 Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt


(1) Der Erwerber von Wertpapieren, die auf Grund eines Prospekts zum Börsenhandel zugelassen sind, in dem für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind, kann 1. von denjenigen, die für den Prospekt die Vera

Vermögensanlagengesetz - VermAnlG | § 20 Haftung bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt


(1) Sind für die Beurteilung der Vermögensanlagen wesentliche Angaben in einem Verkaufsprospekt unrichtig oder unvollständig, kann der Erwerber der Vermögensanlagen von denjenigen, die für den Verkaufsprospekt die Verantwortung übernommen haben, und

Wertpapierprospektgesetz - WpPG | § 10 Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt


Sind in einem nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 veröffentlichten Prospekt, der nicht Grundlage für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einer inländischen Börse ist, für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben

Genossenschaftsgesetz - GenG | § 81 Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde


(1) Gefährdet eine Genossenschaft durch gesetzwidriges Verhalten ihrer Verwaltungsträger das Gemeinwohl und sorgen die Generalversammlung und der Aufsichtsrat nicht für eine Abberufung der Verwaltungsträger oder ist der Zweck der Genossenschaft entge

Wertpapierprospektgesetz - WpPG | § 11 Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt


(1) Sind in einem veröffentlichten Wertpapier-Informationsblatt nach § 4 Absatz 1 Satz 1 für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder irreführend oder ist der Warnhinweis nach § 4 Absatz 4 nicht enthalten, kann der Erwerber

Wertpapierprospektgesetz - WpPG | § 15 Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt


(1) Ist ein Wertpapier-Informationsblatt entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 nicht veröffentlicht worden, kann der Erwerber von Wertpapieren von dem Emittenten und dem Anbieter als Gesamtschuldnern die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung

EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz - VSchDG | § 13 Zulässigkeit, Zuständigkeit


(1) Gegen eine Entscheidung nach 1. Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe a, soweit es sich um die Anordnung einer Beseitigung oder Unterlassung handelt, Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe e oder Artikel 9 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2394 oder2. § 10 oder § 1

Aktiengesetz - AktG | § 396 Voraussetzungen


(1) Gefährdet eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien durch gesetzwidriges Verhalten ihrer Verwaltungsträger das Gemeinwohl und sorgen der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung nicht für eine Abberufung der Verwaltungsträger, so

Handelsgesetzbuch - HGB | § 363


(1) Anweisungen, die auf einen Kaufmann über die Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen ausgestellt sind, ohne daß darin die Leistung von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist, können durch Indossament übertragen werden,
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 71


(1) Vor die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen, gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. (2) Die Landgerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes auss

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 51


(1) Ein Schöffe ist seines Amtes zu entheben, wenn er seine Amtspflichten gröblich verletzt hat. (2) Die Entscheidung trifft ein Strafsenat des Oberlandesgerichts auf Antrag des Richters beim Amtsgericht durch Beschluss nach Anhörung der Staatsanwal

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Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 10. Jan. 2017 - 2 HK O 16/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.500,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.01.2016 zu zahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 10. Mai 2016 - 2 HK O 12/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecke

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 27. Juni 2018 - 10 O 2699/18

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor 1. Die Übernahme des Verfahrens 15 O 17/18 KfH des Landgerichts Karlsruhe - Außenstelle Pforzheim - wird abgelehnt. 2. Das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärt sich für örtlich unzuständig. 3. Der Rechtsstreit wird auf A

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 08. Mai 2018 - 1 HK O 118/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 M

Landgericht München II Endurteil, 03. Dez. 2015 - 2 HK O 3089/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss

Landgericht München I Endurteil, 10. Feb. 2015 - 13 HK O 5832/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Gründe Landgericht München I Az.: 13 HK O 5832/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 10.02.2015 In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... gegen ... - Bekla

Landgericht Aschaffenburg Urteil, 12. Juli 2016 - 2 HK O 38/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlass

Landgericht Regensburg Endurteil, 07. Juli 2017 - 2 HK O 1833/16

bei uns veröffentlicht am 07.07.2017

Tenor 1. Unter Klageabweisung im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 37.840,61 € zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben. 3. Das Streitwert wird auf 75.629,21 

Landgericht Coburg Beschluss, 14. Juni 2017 - 23 O 102/17

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Der Rechtsstreit wird auf Antrag des Beklagten an die Kammer für Handelssachen verwiesen. Gründe Die Entscheidung beruht auf §§ 95, 98 Abs. 1 GVG. Es liegt eine Handelssache vor, so dass der Rechtsstreit

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 09. Aug. 2016 - 2 HK O 43/15

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 19. Okt. 2017 - 2 HK O 31/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollzieh

Landgericht Düsseldorf Urteil, 08. Jan. 2019 - 2b O 152/17

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.657.600,00 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. September 2017 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2018 - XII ZB 312/18

bei uns veröffentlicht am 22.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 312/18 vom 22. August 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3 Zur Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen. BGH, Bes

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 24. Juli 2018 - 1 HK O 16/18

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen a

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2018 - V ZB 71/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 71/17 vom 25. Januar 2018 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1; FamFG § 420 Abs. 1 Satz 1, § 26 Wird ein Mangel des Haftantrages während d

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 12. Juli 2017 - 6 AR 14/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor Zuständig ist die Zivilkammer. Gründe 1 Die Zuständigkeitsbestimmung beruht auf § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO. 2 Diese Vorschrift ist bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer desselben G

Landgericht Duisburg Beschluss, 09. März 2016 - 8 O 382/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor wird der Rechtsstreit an die Kammer für Handelssachen verwiesen. 1Gründe: 2Aufgrund des gemäß § 101 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtzeitigen Antrags der Beklagten in der Klageerwiderung ist der Rechtsstreit nach Anhörung des Klägers gemäß § 98 Abs. 1

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Feb. 2016 - 24 U 132/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Es ist beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss als unbegründet zurückzuweisen, weil die zulässige Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Sache keine grundsätzliche Bedeutung aufweist, die Fortbildung des Rec

Landgericht Wuppertal Beschluss, 02. Feb. 2016 - 2 O 232/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen wird abgelehnt 1Gründe 2Der Anspruch auf Rückgewähr von Leistungen nach einer Insolvenzanfechtung ist keine Handelssache im Sinne des § 95 GVG. 3Der Ins

Landgericht Bielefeld Urteil, 18. Nov. 2015 - 16 O 58/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bielefeld vom 29. September 2015 wird bestätigt. Die Verfügungsbeklagte hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. 1Tatbestand 2Der Verfügungskläger ist ein bei dem Amtsgericht Charlotte

Landgericht Köln Beschluss, 07. Aug. 2015 - 82 O 23/15

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor Der Antrag der Antragsteller wird zurückgewiesen. Auf den Antrag der Antragsgegnerin wird festgestellt, dass sich der Aufsichtsrat der O-Klinik AG, HRB #### Amtsgericht Bonn, nach den §§ 96 Abs. 1 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 der S

Landgericht Mannheim Beschluss, 28. Apr. 2015 - 2 O 46/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Der Rechtsstreit wird an die Kammer für Handelssachen - im Hause - verwiesen. Gründe   I. 1 Die

Landgericht Dortmund Beschluss, 20. März 2015 - 4 O 374/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Tenor Das Landgericht Dortmund -Zivilkammer- erklärt sich für funktionell unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Beklagten vom 03.03.2015 nach Anhörung des Klägers gemäß §§ 95, 98 Abs. 1 Satz 1 GVG an das Landgericht Dortmund - Kam

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 08. Jan. 2015 - I-2 U 39/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor A. Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten – das am 08.05.2014 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: I

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 31. Jan. 2014 - 32 SA 94/13

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tenor Als zuständig wird die Zivilkammer des Landgerichts I bestimmt. 1G r ü n d e: 2A.3Die Klägerin nimmt die Beklagte mit ihrer bei der Zivilkammer des Landgerichts I erhobenen Klage auf Unterlassung unaufgeforderter Werbung per Telefax sowie auf

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Jan. 2014 - 2 AR 1/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Das Amtsgericht Grevesmühlen wird als das für den Rechtsstreit zuständige Gericht bestimmt. Gründe I. 1 Die Parteien streiten um Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Verwirklichung sich aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erg

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 03. Dez. 2009 - 8 U 578/08 - 158

bei uns veröffentlicht am 03.12.2009

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 7 O 153/08 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Versäumnisurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.4.2008 – 7 O 153/08 – i

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 21. Okt. 2009 - 3 U 64/09

bei uns veröffentlicht am 21.10.2009

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 31.03.2009 - 2 O 357/08 - wird z u r ü c k g e w i e s e n mit der Maßgabe, dass das Urteil im Tenor Ziffer 1. wi

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 15. Jan. 2008 - 4 AR 9/07

bei uns veröffentlicht am 15.01.2008

Tenor Das Bestimmungsverfahren wird gem. § 36 Abs. 3 ZPO dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Gründe   I. 1 Die Klägerin, eine GmbH mit Sitz im Bezirk des Landgerichts F., nahm die Beklagte, eine GmbH mit Sitz im Bezirk des Lan

Landgericht Stuttgart Urteil, 31. Okt. 2005 - 17 O 441/05

bei uns veröffentlicht am 31.10.2005

Tenor 1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 03. August 2005 bleibt aufrechterhalten. 2. Die Verfügungsbeklagte trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens Streitwert: 30.000 EUR Tatbestand   1

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Nov. 2004 - 14 AR 7/04

bei uns veröffentlicht am 22.11.2004

Tenor Zuständig ist die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen. Gründe   I. 1  Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. S. Deren Alleingesellschafterin ist nach der Gesellschafterliste die

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(1) Anweisungen, die auf einen Kaufmann über die Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen ausgestellt sind, ohne daß darin die Leistung von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist, können durch Indossament übertragen werden, wenn sie an...
(1) Der Erwerber von Wertpapieren, die auf Grund eines Prospekts zum Börsenhandel zugelassen sind, in dem für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind, kann 1. von denjenigen, die für den Prospekt die Verantwortung...
Sind in einem nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 veröffentlichten Prospekt, der nicht Grundlage für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einer inländischen Börse ist, für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder...
(1) Sind in einem veröffentlichten Wertpapier-Informationsblatt nach § 4 Absatz 1 Satz 1 für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder irreführend oder ist der Warnhinweis nach § 4 Absatz 4 nicht enthalten, kann der Erwerber dieser...
(1) Ist ein Prospekt entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 nicht veröffentlicht worden, kann der Erwerber von Wertpapieren von dem Emittenten und dem Anbieter als Gesamtschuldnern die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des...
(1) Ist ein Wertpapier-Informationsblatt entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 nicht veröffentlicht worden, kann der Erwerber von Wertpapieren von dem Emittenten und dem Anbieter als Gesamtschuldnern die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des...
(1) Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden. (2) Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten. Die Gesellschaft wird durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten. Klagt der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied, wird die...
(1) Gefährdet eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien durch gesetzwidriges Verhalten ihrer Verwaltungsträger das Gemeinwohl und sorgen der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung nicht für eine Abberufung der Verwaltungsträger, so kann die...
(1) Ein Schöffe ist seines Amtes zu entheben, wenn er seine Amtspflichten gröblich verletzt hat. (2) Die Entscheidung trifft ein Strafsenat des Oberlandesgerichts auf Antrag des Richters beim Amtsgericht durch Beschluss nach Anhörung der Staatsanwaltschaft und...
(1) Gefährdet eine Genossenschaft durch gesetzwidriges Verhalten ihrer Verwaltungsträger das Gemeinwohl und sorgen die Generalversammlung und der Aufsichtsrat nicht für eine Abberufung der Verwaltungsträger oder ist der Zweck der Genossenschaft entgegen § 1 nicht...
Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung von Vorschriften des Teils 1, des Artikels 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Artikels 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betreffen...
(1) Gegen eine Entscheidung nach 1. Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe a, soweit es sich um die Anordnung einer Beseitigung oder Unterlassung handelt, Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe e oder Artikel 9 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2394 oder2. § 10 oder § 11, soweit eine...
(1) Vor die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen, gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. (2) Die Landgerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich...