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§ 14cAmtlich · § 5 UrhG

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Zeitreise: 01.12.2025‹ § 14b§ 14d ›

Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Recht der Wohnraummietverhältnisse, 2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht, 3. Wohnungseigentumsrecht, 4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts, 5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht, 6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.

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