Zum Inhalt springen

Rechtsbegriff · Redaktion

Verzug

Beitrag der Kanzlei

Streifler & Kollegen
Streifler & Kollegen

Nach Eintritt der Fälligkeit kommt der Schuldner aufgrund einer Mahnung in der Regel in Verzug.

Eine Mahnung ist die an den Schuldner gerichtete eindeutige und bestimmte Aufforderung, die Leistung zu erbringen.

Bei Geldschulden tritt der Verzug auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.

Befindet sich der Schuldner im Verzug, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens (auch etwaiger Anwaltskosten) und es besteht der Anspruch auf die [Verzugszinsen](lexikon/verzugszinsen) und die erweiterte Haftung des Schuldners gemäß § 287 BGB tritt ein.

Wir beraten Sie in allen allgemein zivilrechtlichen Fragen.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Kein amtlicher Text und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist das Gesetz oder die Entscheidung selbst.

Einschlägige Normen, Rechtsgebiete & Lebenslagen

Leitnormen im Rechtsgebiet

  • § 573 BGB · Kann mein Vermieter mir wegen Eigenbedarf kündigen?
  • § 535 BGB · Kann mein Vermieter mir wegen Eigenbedarf kündigen?
  • § 536 BGB · Kann mein Vermieter mir wegen Eigenbedarf kündigen?

Passende Werkzeuge

  • VerbraucherrechtAnfechtung wegen Täuschung: Frist prüfen (§ 124 BGB)Sie wurden bei einem Vertrag arglistig getäuscht oder bedroht und wollen ihn anfechten? Prüfen Sie die Fristen nach § 124 BGB — 1 Jahr ab Entdeckung der Täuschung (bzw. Ende der Zwangslage) und der 10-Jahres-Ausschluss ab der Willenserklärung, maßgeblich die früher endende, mit Countdown.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • VerbraucherrechtGewährleistung verjährt? Frist nach § 438 BGB prüfenEtwas Gekauftes ist mangelhaft und Sie fragen sich, ob die Gewährleistung noch gilt? Prüfen Sie die Verjährung nach § 438 BGB — 2 Jahre ab Ablieferung, 5 Jahre bei Bauwerken. Orientierung ohne Panik.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • Forderungen & ZinsenVerjährungs-Rechner (§§ 195, 199 BGB)Wann verjährt mein Anspruch? Die Regelverjährung beträgt drei Jahre ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und Sie Kenntnis hatten (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) — plus die 10-/30-Jahres-Höchstfristen. Mit Verjährungsdatum, Wochentag und Countdown.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • VerbraucherrechtWerkvertrag: Mängel verjährt? Frist nach § 634a BGB prüfenHandwerker- oder Bauleistung mangelhaft und Sie fragen sich, ob die Gewährleistung noch gilt? Prüfen Sie die Verjährung nach § 634a BGB — 2 Jahre bei einem Werk an einer Sache, 5 Jahre beim Bauwerk, jeweils ab der Abnahme. Orientierung ohne Panik.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu den Rechtsgebieten dieses Beitrags. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Zitieren

Verzug, ra.de

Permalink: https://ra.de/lexikon/verzug

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für dieses Fachbeitrag liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Inhalt melden