Wertsicherungsklausel

Wertsicherungsklausel

10.08.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Wertsicherungsklausel ist eine im Voraus getroffene Vereinbarung  über die Anpassung einer langfristigen oder aus einem Dauerschuldverhältnis resultierenden Geldschuld im Falle der Veränderung des inneren Geldwertes durch Koppelung an z.B. einen Preisindex.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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