Wertsicherungsklausel
10/08/2005 21:39
Die Wertsicherungsklausel ist eine im Voraus getroffene Vereinbarung über die Anpassung einer langfristigen oder aus einem Dauerschuldverhältnis resultierenden Geldschuld im Falle der Veränderung des inneren Geldwertes durch Koppelung an z.B. einen Preisindex.