Wertsicherungsklausel
Wertsicherungsklausel
Die Wertsicherungsklausel ist eine im Voraus getroffene Vereinbarung über die Anpassung einer langfristigen oder aus einem Dauerschuldverhältnis resultierenden Geldschuld im Falle der Veränderung des inneren Geldwertes durch Koppelung an z.B. einen Preisindex.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch