Wertsicherungsklausel

10/08/2005 21:39
Die Wertsicherungsklausel ist eine im Voraus getroffene Vereinbarung  über die Anpassung einer langfristigen oder aus einem Dauerschuldverhältnis resultierenden Geldschuld im Falle der Veränderung des inneren Geldwertes durch Koppelung an z.B. einen Preisindex.