Vermietungsmodell

Vermietungsmodell

19.04.2007
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Dieses Modell entspricht imwesentlichen dem Erwerbermodell mit dem Unterschied, dass keinerleiVerpflichtung für den Auftragnehmer besteht das Eigentum an den öffentlichenAuftraggeber nach Abschluss der Betriebsphase zu übertragen. Ein optionalerEigentumserwerb für den öffentlichen Auftraggeber nach Ablauf der Betriebsphasezu einem festen Kaufpreis wird üblicherweise nicht vereinbart. Der Auftraggeberist verpflichtet monatliche Mietraten an den Auftragnehmer zu entrichten.

Üblicherweisewird eine Vertragslaufzeit von 20 bis 30 Jahren festgelegt, während der einGebäude auf dem Grundstück des privaten Auftragnehmers errichtet undanschließend dem öffentlichen Auftraggeber zur Nutzung überlassen wird. DerBerieb des Gebäudes verbleibt dabei im Aufgabenbereich des Auftragsnehmers fürwelchen der Auftraggeber vertraglich festgesetzte Entgelte bezahlt.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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