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§ 93aAmtlich · § 5 UrhG

Entschädigung von Zeugen, Vergütung von Sachverständigen

Zeitreise: 20.05.2026

Zeugen erhalten eine Entschädigung und Sachverständige eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.

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