Markengesetz - MarkenG | § 37 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse; Bemerkungen Dritter

(1) Ist die Marke nach § 3, 8 oder 10 von der Eintragung ausgeschlossen, so wird die Anmeldung zurückgewiesen.

(2) Ergibt die Prüfung, daß die Marke zwar am Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) nicht den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 entsprach, daß das Schutzhindernis aber nach dem Anmeldetag weggefallen ist, so kann die Anmeldung nicht zurückgewiesen werden, wenn der Anmelder sich damit einverstanden erklärt, daß ungeachtet des ursprünglichen Anmeldetages und einer etwa nach § 34 oder § 35 in Anspruch genommenen Priorität der Tag, an dem das Schutzhindernis weggefallen ist, als Anmeldetag gilt und für die Bestimmung des Zeitrangs im Sinne des § 6 Abs. 2 maßgeblich ist.

(3) Eine Anmeldung wird nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder Nummer 14 nur zurückgewiesen, wenn die Eignung zur Täuschung oder die Bösgläubigkeit ersichtlich ist.

(4) Eine Anmeldung wird nach § 10 nur zurückgewiesen, wenn die Notorietät der älteren Marke amtsbekannt ist und wenn die weiteren Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 gegeben sind.

(5) Die Absätze 1 bis 4 sind entsprechend anzuwenden, wenn die Marke nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, von der Eintragung ausgeschlossen ist.

(6) Natürliche oder juristische Personen sowie die Verbände der Hersteller, Erzeuger, Dienstleistungsunternehmer, Händler und Verbraucher können vor der Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftliche Bemerkungen einreichen, in denen sie erläutern, aus welchen Gründen die Marke von Amts wegen nicht eingetragen werden sollte. Die Personen und Verbände können beim Deutschen Patent- und Markenamt auch schriftliche Bemerkungen einreichen, in denen sie erläutern, aus welchen Gründen die Anmeldung einer Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke zurückzuweisen ist. Die Personen und Verbände sind an dem Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht beteiligt.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Markenrecht: Zur Unterscheidungskraft von Zeichen für Waren oder Dienstleistungen

17.10.2013

Für die im Eintragungsverfahren vorzunehmende Prüfung, ob einem Zeichen die Unterscheidungskraft fehlt, ist auf das Verkehrsverständnis abzustellen.
Markenfähigkeit

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Markenverordnung - MarkenV 2004 | § 25 Inhalt des Registers


In das Register werden eingetragen: 1. die Registernummer der Marke,2. das Aktenzeichen der Anmeldung, sofern es nicht mit der Registernummer übereinstimmt,3. die Darstellung der Marke,4. die Angabe der Markenform,5. bei farbig eingetragenen Marken d

Markenverordnung - MarkenV 2004 | § 18 Verschiebung des Zeitrangs bei Verkehrsdurchsetzung


Ergibt sich bei der Prüfung, dass die Voraussetzungen für die Verschiebung des Zeitrangs nach § 37 Abs. 2 des Markengesetzes gegeben sind, so unterrichtet das Deutsche Patent- und Markenamt den Anmelder entsprechend. In den Akten der Anmeldung wird d
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Markengesetz - MarkenG | § 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation


(1) Entspricht die Anmeldung den Anmeldungserfordernissen und wird sie nicht gemäß § 37 zurückgewiesen, so wird die angemeldete Marke in das Register eingetragen. (2) Die Eintragung wird veröffentlicht. Die Veröffentlichung kann in elektronischer Fo

Markengesetz - MarkenG | § 113 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse


(1) International registrierte Marken werden in gleicher Weise wie zur Eintragung in das Register angemeldete Marken nach § 37 auf absolute Schutzhindernisse geprüft. § 37 Absatz 2 ist nicht anzuwenden. (2) An die Stelle der Zurückweisung der Anm

Markengesetz - MarkenG | § 38 Beschleunigte Prüfung


Auf Antrag des Anmelders wird die Prüfung nach den §§ 36 und 37 beschleunigt durchgeführt.
zitiert 7 andere §§ aus dem .

Markengesetz - MarkenG | § 8 Absolute Schutzhindernisse


(1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die nicht geeignet sind, in dem Register so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeut

Markengesetz - MarkenG | § 3 Als Marke schutzfähige Zeichen


(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschlie

Markengesetz - MarkenG | § 9 Angemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse


(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, 1. wenn sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch ist und die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, mit den Waren oder Dienstleis

Markengesetz - MarkenG | § 6 Vorrang und Zeitrang


(1) Ist im Falle des Zusammentreffens von Rechten im Sinne der §§ 4, 5 und 13 nach diesem Gesetz für die Bestimmung des Vorrangs der Rechte ihr Zeitrang maßgeblich, wird der Zeitrang nach den Absätzen 2 und 3 bestimmt. (2) Für die Bestimmung des Zei

Markengesetz - MarkenG | § 33 Anmeldetag, Anspruch auf Eintragung, Veröffentlichung der Anmeldung


(1) Der Anmeldetag einer Marke ist der Tag, an dem der Anmelder die Anmeldung mit den Angaben nach § 32 Absatz 2 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht hat. Der Eingang der Anmeldeunterlagen bei einem Patentinformationszentrum, das durch Be

Markengesetz - MarkenG | § 34 Ausländische Priorität


(1) Die Inanspruchnahme der Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung richtet sich nach den Vorschriften der Staatsverträge mit der Maßgabe, daß die Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft auch für Dienstleistungen in Anspruch genommen

Markengesetz - MarkenG | § 35 Ausstellungspriorität


(1) Hat der Anmelder der Marke Waren oder Dienstleistungen unter der angemeldeten Marke 1. auf einer amtlichen oder amtlich anerkannten internationalen Ausstellung im Sinne des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten Abkommens über internationa

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2013 - I ZB 72/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 72/12 vom 18. April 2013 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Schaffe

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2013 - I ZB 71/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 71/12 vom 18. April 2013 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Aus Akten werden Fakten MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 37 Abs. 1, § 41 Satz 1, § 50 Abs. 1 Für die im Eint

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2003 - I ZB 46/98

bei uns veröffentlicht am 20.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 46/98 Verkündet am: 20. November 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 640 196 Nachschlagewer

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2007 - I ZB 66/06

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 66/06 vom 24. Mai 2007 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 640 196 Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Rado-UhrIII MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2, § 107; PVÜ Art. 6quinquies Abschni

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2009 - I ZB 9/06

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 9/06 Verkündetam: 2. April 2009 Führinger Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 300 85 089 Der I. Zivilsen

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2009 - I ZB 5/08

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 5/08 Verkündetam: 2. April 2009 Führinger Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 300 85 094 Der I. Zivilsen

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2009 - I ZB 8/06

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 8/06 Verkündetam: 2. April 2009 Führinger Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 300 85 104 Nachschlagewerk

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2016 - I ZB 52/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 52/15 Verkündet am: 21. Juli 2016 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2004 - I ZB 8/04

bei uns veröffentlicht am 02.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 8/04 vom 2. Dezember 2004 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke 646 783 Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja LOKMAUS MMA Art. 5 Abs. 2; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2 a) Die Regelung

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2009 - I ZB 30/06

bei uns veröffentlicht am 15.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 30/06 vom 15. Januar 2009 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Markenanmeldung Nr. 304 52 292 Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja STREETBALL MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 Der Beurteilung, ob

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2008 - I ZB 46/05

bei uns veröffentlicht am 03.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 46/05 vom 3. April 2008 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 670 278 Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Käse in Blütenform II PVÜ Art. 6quienquies Abschn. B Satz 1 Nr. 2; Marke

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2013 - I ZB 65/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 65/12 Verkündet am: 17. Oktober 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2013 - I ZB 59/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 59/12 Verkündet am: 6. November 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2013 - I ZB 58/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 58/12 Verkündet am: 6. November 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf d

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2013 - I ZB 57/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 57/12 Verkündet am: 6. November 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf d

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2000 - I ZB 46/98

bei uns veröffentlicht am 23.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 46/98 Verkündet am: 23. November 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 640 196 Nachschlagew

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2003 - I ZB 38/00

bei uns veröffentlicht am 04.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 38/00 vom 4. Dezember 2003 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke 670 278 Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Käse in Blütenform MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 107; PVÜ Art. 6quinquies Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2000 - I ZB 27/98

bei uns veröffentlicht am 14.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 27/98 Verkündet am: 14. Dezember 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 642 410 Nachschlage

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2000 - I ZB 26/98

bei uns veröffentlicht am 14.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 26/98 Verkündet am: 14. Dezember 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 645 282 Nachschlagew

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2000 - I ZB 40/98

bei uns veröffentlicht am 02.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 40/98 Verkündet am: 14. Dezember 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 643 558 Der I. Zivi

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2000 - I ZB 25/98

bei uns veröffentlicht am 02.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 25/98 Verkündet am: 14. Dezember 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 643 561 Der I. Zivi

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2000 - I ZB 28/98

bei uns veröffentlicht am 02.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 28/98 Verkündet am: 14. Dezember 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 643 559 Der I. Zivi

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2000 - I ZB 41/98

bei uns veröffentlicht am 02.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 41/98 Verkündet am: 14. Dezember 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 640 855 Der I. Zivi

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2000 - I ZB 44/98

bei uns veröffentlicht am 02.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 44/98 Verkündet am: 14. Dezember 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 640 854 Der I. Zivi

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2000 - I ZB 49/98

bei uns veröffentlicht am 02.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 49/98 Verkündet am: 14. Dezember 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 640 197 Der I. Zivi

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2000 - I ZB 47/98

bei uns veröffentlicht am 02.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 47/98 Verkündet am: 14. Dezember 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die IR-Marke Nr. 640 195 Der I. Zivi

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - I ZB 3/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 3/17 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - I ZB 4/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 4/17 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 397 55 314 ECLI:DE

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - I ZB 106/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 106/16 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 398 69 970 ECLI:DE

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2016 - I ZB 43/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 43/15 vom 9. November 2016 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Markenanmeldung Nr. 30 2011 048 667.0 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Stadtwerke Bremen MarkenG § 8 Abs. 2 Nr

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2015 - I ZB 65/13

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 6 5 / 1 3 Verkündet am: 9. Juli 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - I ZB 61/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 6 1 / 1 3 Verkündet am: 23. Oktober 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ:.

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2014 - I ZB 81/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 8 1 / 1 3 Verkündet am: 10. Juli 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2014 - I ZB 18/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 1 8 / 1 3 Verkündet am: 10. Juli 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke DE 302 12 543

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Juli 2003 - 8 W 425/02

bei uns veröffentlicht am 03.07.2003

Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ravensburg vom 27.8.2002 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerdeführerin hat der Rechtsbeschwerdegegnerin deren auß

Referenzen

(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben...
(1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die nicht geeignet sind, in dem Register so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeutig bestimmen...
(1) Der Anmeldetag einer Marke ist der Tag, an dem der Anmelder die Anmeldung mit den Angaben nach § 32 Absatz 2 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht hat. Der Eingang der Anmeldeunterlagen bei einem Patentinformationszentrum, das durch Bekanntmachung...
(1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die nicht geeignet sind, in dem Register so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeutig bestimmen...
(1) Die Inanspruchnahme der Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung richtet sich nach den Vorschriften der Staatsverträge mit der Maßgabe, daß die Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft auch für Dienstleistungen in Anspruch genommen werden kann...
(1) Hat der Anmelder der Marke Waren oder Dienstleistungen unter der angemeldeten Marke 1. auf einer amtlichen oder amtlich anerkannten internationalen Ausstellung im Sinne des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten Abkommens über internationale...
(1) Ist im Falle des Zusammentreffens von Rechten im Sinne der §§ 4, 5 und 13 nach diesem Gesetz für die Bestimmung des Vorrangs der Rechte ihr Zeitrang maßgeblich, wird der Zeitrang nach den Absätzen 2 und 3 bestimmt. (2) Für die Bestimmung des Zeitrangs von...
(1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die nicht geeignet sind, in dem Register so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeutig bestimmen...
(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, 1. wenn sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch ist und die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, mit den Waren oder Dienstleistungen...