Markengesetz - MarkenG | § 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
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Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Inhaltsverzeichnis
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
(2) Dem Markenschutz nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus Formen oder anderen charakteristischen Merkmalen bestehen,
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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24/03/2016 11:52
Der Auskunftsberechtigten ist vor Schäden zu bewahren, die durch eine irreführende Auskunft nicht nur verursacht, sondern auch bei angemessen besonnenem Vorgehen geradezu herausgefordert werden.
SubjectsGewerblicher Rechtsschutz
30/10/2013 09:35
Nach den Anforderungen des Art. 2 MarkenRL, § 3 I MarkenG muss der Gegenstand einer Anmeldung hinreichend bestimmbar sein.
SubjectsMarkenfähigkeit
22/10/2013 11:56
Rechtsanwalt für Markenrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
SubjectsMarkenfähigkeit
03/10/2013 13:38
Firmen genügen dann nicht dem Erfordernis der Unterscheidbarkeit, wenn diese nur aus Ziffern und dem Rechtsformzusatz bestehen.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
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(1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die nicht geeignet sind, in dem Register so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeut
(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für nichtig erklärt und gelöscht, wenn sie entgegen §§ 3, 7 oder 8 eingetragen worden ist.
(2) Ist die Marke entgegen § 3, 7 oder 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 13 eingetragen worden, so kann die Eintragung
(1) Ist die Marke nach § 3, 8 oder 10 von der Eintragung ausgeschlossen, so wird die Anmeldung zurückgewiesen.
(2) Ergibt die Prüfung, daß die Marke zwar am Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) nicht den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 entsprach,
(1) Als Kollektivmarken können alle als Marke schutzfähigen Zeichen im Sinne des § 3 eingetragen werden, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke von denjenigen anderer Unternehmen nach ihrer b
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published on 31/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 114/17 vom 31. Januar 2019 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die IR-Marke 763 699 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Kaffeekapsel InsO § 352 Abs. 1, § 343 Abs. 1; ZPO § 240 Satz 1;
published on 25/10/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 22/04 Verkündet am: 25. Oktober 2007 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke Nr. 397 23 188 Nachschlagewer
published on 25/01/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 22/04 Verkündet am: 25. Januar 2007 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR
published on 20/11/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 48/98 Verkündet am: 20. November 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Markenanmeldung Nr. 395 24 962.7 Na
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