Markengesetz - MarkenG | § 55 Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor den ordentlichen Gerichten

(1) Die Klage auf Erklärung des Verfalls (§ 49) oder der Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte (§ 51) ist gegen den als Inhaber der Marke Eingetragenen oder seinen Rechtsnachfolger zu richten. Die Klage ist unzulässig, wenn über denselben Streitgegenstand zwischen den Parteien

1.
bereits gemäß § 53 entschieden wurde,
2.
ein Antrag gemäß § 53 beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt wurde.
§ 325 Absatz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

(2) Zur Erhebung der Klage sind befugt:

1.
in den Fällen des Antrags auf Erklärung des Verfalls jede Person,
2.
in den Fällen des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit wegen des Bestehens von Rechten mit älterem Zeitrang die Inhaber der in den §§ 9 bis 13 aufgeführten Rechte,
3.
in den Fällen des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit wegen des Bestehens einer geographischen Herkunftsangabe mit älterem Zeitrang (§ 13 Abs. 2 Nr. 5) die nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen Berechtigten.

(3) Ist die Klage auf Erklärung der Nichtigkeit vom Inhaber einer eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang erhoben worden, so hat er auf Einrede des Beklagten nachzuweisen, dass die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erhebung der Klage gemäß § 26 benutzt worden ist, sofern zu diesem Zeitpunkt seit mindestens fünf Jahren kein Widerspruch mehr gegen sie möglich war. Endet der Zeitraum von fünf Jahren der Nichtbenutzung nach Erhebung der Klage, so hat der Kläger auf Einrede des Beklagten nachzuweisen, daß die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Schluß der mündlichen Verhandlung gemäß § 26 benutzt worden ist. War die Marke mit älterem Zeitrang am Anmelde- oder Prioritätstag der jüngeren Marke bereits seit mindestens fünf Jahren eingetragen, so hat der Kläger auf Einrede des Beklagten ferner nachzuweisen, dass die Eintragung der Marke mit älterem Zeitrang an diesem Tag nicht nach § 49 Absatz 1 hätte für verfallen erklärt und gelöscht werden können. Bei der Entscheidung werden nur die Waren oder Dienstleistungen berücksichtigt, für die die Benutzung nachgewiesen worden ist.

(4) Ist vor oder nach Erhebung der Klage das durch die Eintragung der Marke begründete Recht auf einen anderen übertragen worden oder übergegangen, so ist die Entscheidung in der Sache selbst auch gegen den Rechtsnachfolger wirksam und vollstreckbar. Für die Befugnis des Rechtsnachfolgers, in den Rechtsstreit einzutreten, gelten die §§ 66 bis 74 und 76 der Zivilprozeßordnung entsprechend.

(5) Das Gericht teilt dem Deutschen Patent- und Markenamt den Tag der Erhebung der Klage mit. Das Deutsche Patent- und Markenamt vermerkt den Tag der Erhebung der Klage im Register. Das Gericht übermittelt dem Deutschen Patent- und Markenamt eine Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils. Das Deutsche Patent- und Markenamt trägt das Ergebnis des Verfahrens mit dem Datum der Rechtskraft in das Register ein.

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Markenrecht: Zum Schutzumfang einer Marke

28.11.2013

Eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft kann vorliegen, wenn suggeriert wird, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber eine Verbindung besteht.

Markenrecht: Zum Prüfungsumfang des Deutschen Patent- und Markenamtes im Löschungsverfahren wegen Verfalls

11.02.2012

Verfahren nach §53 MarkenG ist auf formelle Prüfung beschränkt, ob Inhaber der Marke der Löschung rechtzeitig widersprochen hat-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 98/10

Markenrecht: Zu Löschungsansprüchen wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung

19.12.2011

unterschliedliche Streitgegenstände: Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls - BGH vom 09.06.11-Az:I ZR 41/10

Markenrecht: BCC

14.08.2011

BGH-Urteil vom 20.01.2011-Az: I ZR 10/09-Die Grenzziehung zwischen Branchenähnlichkeit und Branchenunähnlichkeit bei der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG ist ebenso wie diejenige zwischen Waren- oder Die

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zitiert oder wird zitiert von 20 §§.

wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Markengesetz - MarkenG | § 49 Verfall


(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, wenn die Marke nach dem Tag, ab dem kein Widerspruch mehr gegen sie möglich ist, innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gemäß § 26 benutzt wo

Markengesetz - MarkenG | § 51 Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte


(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Klage gemäß § 55 oder Antrag gemäß § 53 für nichtig erklärt und gelöscht, wenn ihr ein Recht im Sinne der §§ 9 bis 13 mit älterem Zeitrang entgegensteht. Der Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit kann auch auf m

Markengesetz - MarkenG | § 53 Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt


(1) Der Antrag auf Erklärung des Verfalls (§ 49) und der Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) und älterer Rechte (§ 51) ist schriftlich beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweis

Markengesetz - MarkenG | § 52 Wirkungen des Verfalls und der Nichtigkeit


(1) Die Wirkungen einer eingetragenen Marke gelten in dem Umfang, in dem die Marke für verfallen erklärt wird, von dem Zeitpunkt der Stellung des Antrags (§ 53) oder der Erhebung der Klage (§ 55) auf Erklärung des Verfalls an als nicht eingetreten. I
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 8 Beseitigung und Unterlassung


(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwider

Zivilprozessordnung - ZPO | § 325 Subjektive Rechtskraftwirkung


(1) Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind oder den Besitz der in Streit befangenen Sache in solcher Weise erlangt haben, das

Strafprozeßordnung - StPO | § 76 Gutachtenverweigerungsrecht des Sachverständigen


(1) Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. Auch aus anderen Gründen kann ein Sachverständiger von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens

Strafprozeßordnung - StPO | § 66 Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung


(1) Eine hör- oder sprachbehinderte Person leistet den Eid nach ihrer Wahl mittels Nachsprechens der Eidesformel, mittels Abschreibens und Unterschreibens der Eidesformel oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht h
zitiert 8 andere §§ aus dem .

Markengesetz - MarkenG | § 26 Benutzung der Marke


(1) Soweit die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer eingetragenen Marke oder die Aufrechterhaltung der Eintragung davon abhängig ist, daß die Marke benutzt worden ist, muß sie von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eing

Markengesetz - MarkenG | § 49 Verfall


(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, wenn die Marke nach dem Tag, ab dem kein Widerspruch mehr gegen sie möglich ist, innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gemäß § 26 benutzt wo

Markengesetz - MarkenG | § 9 Angemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse


(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, 1. wenn sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch ist und die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, mit den Waren oder Dienstleis

Markengesetz - MarkenG | § 51 Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte


(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Klage gemäß § 55 oder Antrag gemäß § 53 für nichtig erklärt und gelöscht, wenn ihr ein Recht im Sinne der §§ 9 bis 13 mit älterem Zeitrang entgegensteht. Der Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit kann auch auf m

Markengesetz - MarkenG | § 53 Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt


(1) Der Antrag auf Erklärung des Verfalls (§ 49) und der Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) und älterer Rechte (§ 51) ist schriftlich beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweis

Markengesetz - MarkenG | § 66 Beschwerde


(1) Gegen die Beschlüsse der Markenstellen und der Markenabteilungen findet unbeschadet der Vorschrift des § 64 die Beschwerde an das Bundespatentgericht statt. Die Beschwerde steht den am Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt Beteiligten

Markengesetz - MarkenG | § 13 Sonstige ältere Rechte


(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag ein sonstiges, nicht in den §§ 9 bis 12 aufgeführtes Recht erworben hat und dieses ihn berechtigt, die Benutzung d

Markengesetz - MarkenG | § 76 Gang der Verhandlung


(1) Der oder die Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung. (2) Nach Aufruf der Sache trägt der oder die Vorsitzende oder der Berichterstatter oder die Berichterstatterin den wesentlichen Inhalt der Akten vor. (3) Hierauf erhalten d

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Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2013 - I ZR 100/11

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2013 - I ZR 214/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 214/11 Verkündet am: 11. April 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2011 - I ZR 207/08

bei uns veröffentlicht am 07.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 207/08 Verkündet am: 7. Juli 2011 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2011 - I ZB 98/10

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 98/10 vom 17. August 2011 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke Nr. 306 69 580 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja akustilon MarkenG §§ 7, 53 Abs. 3 Das Verfahren nach § 53 MarkenG

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2014 - I ZR 91/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 9 1 / 1 3 Verkündet am: 27. November 2014 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja STAYER MarkenG §

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Jan. 2014 - I ZR 107/10

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 107/10 Verkündet am: 30. Januar 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2019 - I ZR 212/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 212/17 Verkündet am: 6. Juni 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Bewässerungsspritze V

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2005 - I ZR 293/02

bei uns veröffentlicht am 21.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 293/02 Verkündet am: 21. Juli 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2002 - I ZR 312/99

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Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2002 - I ZR 235/00

bei uns veröffentlicht am 10.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 235/00 Verkündet am: 10. Oktober 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2011 - I ZR 41/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 41/08 Verkündet am: 14. April 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Peek & Cloppenburg

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Jan. 2014 - I ZR 38/13

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 3 8 / 1 3 Verkündet am: 8. Januar 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2014 - I ZR 63/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 63/14 vom 18. Dezember 2014 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof. Dr. Schaffert, Dr. Koch, Dr

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2001 - I ZR 187/98

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Jan. 2001 - I ZR 120/98

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Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2011 - I ZR 41/10

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Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2007 - I ZR 162/04

bei uns veröffentlicht am 18.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 162/04 Verkündet am: 18. Oktober 2007 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2009 - I ZR 167/06

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 167/06 Verkündet am: 5. Februar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2008 - I ZR 167/05

bei uns veröffentlicht am 10.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 167/05 Verkündet am: 10. April 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2018 - I ZR 126/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 126/15 Verkündet am: 8. November 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2000 - I ZR 220/97

bei uns veröffentlicht am 13.04.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 220/97 Verkündet am: 13. April 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - I ZR 85/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 85/11 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Aug. 2000 - I ZR 283/97

bei uns veröffentlicht am 10.08.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 283/97 Verkündet am: 10. August 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2005 - I ZR 161/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 161/02 Verkündet am: 24. Februar 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Sei

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Nov. 2000 - I ZR 34/98

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 34/98 Verkündet am: 16. November 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Landgericht München I Endurteil, 13. Dez. 2016 - 33 O 7174/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt in die vollständige Löschung der deutschen Marke DE 302012006494 „CHEFKOCH (fig.)“ einzuwilligen. II. Die Beklagte wird

Landgericht München I Endurteil, 09. Juli 2019 - 33 O 11904/18

bei uns veröffentlicht am 09.07.2019

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Zeichen 1) &

Oberlandesgericht München Urteil, 19. Nov. 2015 - 29 U 1136/15

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24.02.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Dieses Urteil und da

Oberlandesgericht München Urteil, 06. Nov. 2014 - 29 U 735/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10.02.2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Dieses Urteil und das Urt

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 17. März 2015 - 3 U 603/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.02.2014, Az.: 4 HK O 596/13 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das angefochtene

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 26. Juli 2018 - 3 U 79/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Mai 2015, Az. 312 O 268/14, abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen der Klägerin zur Las

Landgericht Hamburg Urteil, 07. Nov. 2017 - 312 O 549/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, in die Löschung der deutschen Marke Nr... „P.“ für die Waren „Turn- und Sportartikel (soweit in Klasse 28 enthalten)“ und die Dienstleistung „sportliche Aktivitäten“ durch Erklärung gegenüber dem Deutschen Pa

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 30. März 2017 - 3 U 150/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

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Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 07. Juli 2016 - 5 U 23/16

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 24.09.2015 abgeändert: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten de

Landgericht Düsseldorf Urteil, 17. Feb. 2016 - 2a O 170/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

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Landgericht Köln Urteil, 12. Jan. 2016 - 81 O 78/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

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Landgericht Hamburg Urteil, 15. Okt. 2015 - 327 O 22/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Sept. 2015 - I-20 U 176/14

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Oberlandesgericht Hamm Urteil, 04. Aug. 2015 - 4 U 119/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.07.2014 verkündete Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin z

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 07. Juli 2015 - I-20 U 24/07

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor I.               Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10. Januar 2007 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2007 abgeändert und die Beklagte verurteilt, in die Löschung der nachfolgenden Marken e

Oberlandesgericht Köln Urteil, 26. Juni 2015 - 6 U 154/14

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

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Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 21. Mai 2015 - 3 U 2/12

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1.12.2011, Gz. 327 O 143/10, wird zurückgewiesen. II. Die Kosten der Berufung fallen der Beklagten zur Last. III. Das Urteil ist ebenso wie das angegriffene Ur

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2014 - I ZR 114/13

bei uns veröffentlicht am 17.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 1 1 4 / 1 3 Verkündet am: 17. November 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BG

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 15. Okt. 2014 - VI - U (Kart) 42/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 2013 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefas

Oberlandesgericht Köln Urteil, 18. Juni 2014 - 6 U 186/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.10.2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 56/12 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Dieses Urteil und das des Lan

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 11. Feb. 2014 - I-20 U 39/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.12.2012 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird ve

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 28. Jan. 2014 - I-20 U 153/10

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. September 2010 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des

Landgericht Düsseldorf Urteil, 30. Okt. 2013 - 2a O 53/13 U.

bei uns veröffentlicht am 30.10.2013

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Auf die Widerklage werden die Klägerinnen verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungsha

Referenzen

(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, wenn die Marke nach dem Tag, ab dem kein Widerspruch mehr gegen sie möglich ist, innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gemäß § 26 benutzt worden ist. Der...
(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Klage gemäß § 55 oder Antrag gemäß § 53 für nichtig erklärt und gelöscht, wenn ihr ein Recht im Sinne der §§ 9 bis 13 mit älterem Zeitrang entgegensteht. Der Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit kann auch auf mehrere ältere...
(1) Der Antrag auf Erklärung des Verfalls (§ 49) und der Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) und älterer Rechte (§ 51) ist schriftlich beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind...
(1) Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind oder den Besitz der in Streit befangenen Sache in solcher Weise erlangt haben, dass eine der...
(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag ein sonstiges, nicht in den §§ 9 bis 12 aufgeführtes Recht erworben hat und dieses ihn berechtigt, die Benutzung der...
(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen...
(1) Soweit die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer eingetragenen Marke oder die Aufrechterhaltung der Eintragung davon abhängig ist, daß die Marke benutzt worden ist, muß sie von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist...
(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, wenn die Marke nach dem Tag, ab dem kein Widerspruch mehr gegen sie möglich ist, innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gemäß § 26 benutzt worden ist. Der...
(1) Der oder die Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung. (2) Nach Aufruf der Sache trägt der oder die Vorsitzende oder der Berichterstatter oder die Berichterstatterin den wesentlichen Inhalt der Akten vor. (3) Hierauf erhalten die Beteiligten...