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§ 93Amtlich · § 5 UrhG

Amtssprache und Gerichtssprache

Zeitreise: 20.05.2026

Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.

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