Markengesetz - MarkenG | § 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
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Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Inhaltsverzeichnis
Nach diesem Gesetz werden geschützt:
- 1.
Marken, - 2.
geschäftliche Bezeichnungen, - 3.
geographische Herkunftsangaben.
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Rechtsanwalt
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21/06/2016 17:21
Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln keinen lauterkeitsrechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz.
SubjectsGewerblicher Rechtsschutz
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published on 22/11/2018 00:00
Vorläufige Fassung
SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS
HENRIK SAUGMANDSGAARD ØE
vom 22. November 2018(1)
Rechtssache C‑578/17
Oy Hartwall Ab
Beteiligte:
Patentti- ja rekisterihallitus
(Vorabentscheidungsersuchen, eingereicht vom Korkein hallint
published on 31/03/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 86/13 Verkündet am: 31. März 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 18/09/2014 00:00
Tenor
1.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 892,93 EUR zu zahlen.
2.
Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, in seinem Namen die Bezeichnung
„anonym1.de“ zu führen.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Die K
published on 02/03/2011 00:00
Tatbestand
1
I. Die am 5. Januar 1959 geborene Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist aufgrund des notariell beurkundeten Ehe- und Erbvertrags vom 28. Juni 1998 d
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