Verkündung, Zustellung, Begründung
(1) Die Endentscheidungen des Bundespatentgerichts werden, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet. Dieser soll nur dann über drei Wochen hinaus angesetzt werden, wenn wichtige Gründe, insbesondere der Umfang oder die Schwierigkeit der Sache, dies erfordern. Statt der Verkündung ist die Zustellung der Endentscheidung zulässig. Entscheidet das Bundespatentgericht ohne mündliche Verhandlung, so wird die Verkündung durch Zustellung an die Beteiligten ersetzt. Die Endentscheidungen sind den Beteiligten von Amts wegen zuzustellen.
(2) Die Entscheidungen des Bundespatentgerichts, durch die ein Antrag zurückgewiesen oder über ein Rechtsmittel entschieden wird, sind zu begründen.
Passende Werkzeuge
- Urheberrecht & AbmahnungMarkeninhaberschafts-CheckWer darf eine Marke anmelden? Prüfen Sie, ob Sie als Person, Firma oder Gesellschaft rechtlich Inhaber einer Marke sein können (§ 7 MarkenG).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Urheberrecht & AbmahnungMarke fünf Jahre nicht benutzt: der Verfallsantrag — und das Fenster, das ihn rettet oder kippt (§ 49 MarkenG)Eine eingetragene Marke, die fünf Jahre nicht benutzt wird, kann auf Antrag gelöscht werden. Aber die Frist läuft nicht ab der Eintragung, und eine Wiederaufnahme kurz vor dem Antrag kann alles kippen. Die App rechnet beide Fristen und schreibt den Antrag ans DPMA.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.