Markengesetz - MarkenG | § 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation

(1) Entspricht die Anmeldung den Anmeldungserfordernissen und wird sie nicht gemäß § 37 zurückgewiesen, so wird die angemeldete Marke in das Register eingetragen.

(2) Die Eintragung wird veröffentlicht. Die Veröffentlichung kann in elektronischer Form erfolgen.

(3) Zur weiteren Verarbeitung oder Nutzung zu Zwecken der Markeninformation kann das Deutsche Patent- und Markenamt die in das Register eingetragenen Angaben an Dritte in elektronischer Form übermitteln. Die Übermittlung erfolgt nicht, soweit die Einsicht nach § 62 Absatz 4 ausgeschlossen ist.

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Markenrecht: Zur Unterscheidungskraft von Zeichen für Waren oder Dienstleistungen

17.10.2013

Für die im Eintragungsverfahren vorzunehmende Prüfung, ob einem Zeichen die Unterscheidungskraft fehlt, ist auf das Verkehrsverständnis abzustellen.
Markenfähigkeit

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Markengesetz - MarkenG | § 42 Widerspruch


(1) Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung der Marke gemäß § 41 Absatz 2 kann von dem Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang gegen die Eintragung der Marke Wider

Markengesetz - MarkenG | § 88 Anwendung weiterer Vorschriften


(1) Im Verfahren über die Rechtsbeschwerde gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 41 bis 49), über Prozessbevollmächtigte und Beistände (§§ 78 bis 90), über Zustellungen von Amts wege
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Markengesetz - MarkenG | § 37 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse; Bemerkungen Dritter


(1) Ist die Marke nach § 3, 8 oder 10 von der Eintragung ausgeschlossen, so wird die Anmeldung zurückgewiesen. (2) Ergibt die Prüfung, daß die Marke zwar am Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) nicht den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 entsprach,

Markengesetz - MarkenG | § 62 Akteneinsicht, Registereinsicht


(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt gewährt auf Antrag Einsicht in die Akten von Anmeldungen von Marken, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. (2) Nach der Eintragung der Marke wird Einsicht in die Akten der eingetragenen Mar

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2013 - I ZB 72/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 72/12 vom 18. April 2013 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Schaffe

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2013 - I ZB 71/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 71/12 vom 18. April 2013 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Aus Akten werden Fakten MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 37 Abs. 1, § 41 Satz 1, § 50 Abs. 1 Für die im Eint

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2019 - I ZB 34/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 34/17 vom 14. Februar 2019 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke Nr. 30 2010 062 575 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KNEIPP MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 42 Abs. 2 a) Die

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Sept. 2005 - I ZR 188/02

bei uns veröffentlicht am 22.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 188/02 Verkündet am: 22. September 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2016 - I ZB 52/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 52/15 Verkündet am: 21. Juli 2016 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2013 - I ZB 59/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 59/12 Verkündet am: 6. November 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2013 - I ZB 58/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 58/12 Verkündet am: 6. November 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf d

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2013 - I ZB 57/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 57/12 Verkündet am: 6. November 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf d

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - I ZB 3/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 3/17 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - I ZB 4/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 4/17 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 397 55 314 ECLI:DE

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - I ZB 106/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 106/16 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 398 69 970 ECLI:DE

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2015 - I ZB 65/13

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 6 5 / 1 3 Verkündet am: 9. Juli 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - I ZB 61/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 6 1 / 1 3 Verkündet am: 23. Oktober 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ:.

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2014 - I ZB 81/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 8 1 / 1 3 Verkündet am: 10. Juli 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2014 - I ZB 18/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 1 8 / 1 3 Verkündet am: 10. Juli 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke DE 302 12 543

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(1) Ist die Marke nach § 3, 8 oder 10 von der Eintragung ausgeschlossen, so wird die Anmeldung zurückgewiesen. (2) Ergibt die Prüfung, daß die Marke zwar am Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) nicht den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 entsprach, daß das...
(1) Ist die Marke nach § 3, 8 oder 10 von der Eintragung ausgeschlossen, so wird die Anmeldung zurückgewiesen. (2) Ergibt die Prüfung, daß die Marke zwar am Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) nicht den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 entsprach, daß das...
(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt gewährt auf Antrag Einsicht in die Akten von Anmeldungen von Marken, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. (2) Nach der Eintragung der Marke wird Einsicht in die Akten der eingetragenen Marke gewährt...