Markengesetz - MarkenG | § 38 Beschleunigte Prüfung

Auf Antrag des Anmelders wird die Prüfung nach den §§ 36 und 37 beschleunigt durchgeführt.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Markengesetz - MarkenG | § 37 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse; Bemerkungen Dritter


(1) Ist die Marke nach § 3, 8 oder 10 von der Eintragung ausgeschlossen, so wird die Anmeldung zurückgewiesen. (2) Ergibt die Prüfung, daß die Marke zwar am Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) nicht den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 entsprach,

Markengesetz - MarkenG | § 36 Prüfung der Anmeldungserfordernisse


(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft, ob 1. die Anmeldung der Marke den Erfordernissen für die Zuerkennung eines Anmeldetages nach § 33 Abs. 1 genügt,2. die Anmeldung den sonstigen Anmeldungserfordernissen entspricht,3. die Gebühren in ausrei

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2008 - X ZB 4/07

bei uns veröffentlicht am 22.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/07 vom 22. Januar 2008 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Schwingungsdämpfung PatG § 17 Abs. 1; PatKostG §§ 9, 10 Eine Rückerstattung fälliger gezahlter Jahresgebühr

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2006 - I ZB 57/05

bei uns veröffentlicht am 18.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 57/05 vom 18. Mai 2006 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Erstattung von Patentanwaltskosten GeschmMG § 15 Abs. 5 i.d.F. v. 13.12.2001; GebrMG § 27 Abs. 5 i.d.F. v. 13

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Apr. 2004 - 6 W 20/04

bei uns veröffentlicht am 19.04.2004

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des LG Mannheim vom 6.3.2003 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Beschwerde fallen der Klägerin zur Last. 3. Di

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(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft, ob 1. die Anmeldung der Marke den Erfordernissen für die Zuerkennung eines Anmeldetages nach § 33 Abs. 1 genügt,2. die Anmeldung den sonstigen Anmeldungserfordernissen entspricht,3. die Gebühren in ausreichender Höhe...
(1) Ist die Marke nach § 3, 8 oder 10 von der Eintragung ausgeschlossen, so wird die Anmeldung zurückgewiesen. (2) Ergibt die Prüfung, daß die Marke zwar am Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) nicht den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 entsprach, daß das...