Markengesetz - MarkenG | § 44 Eintragungsbewilligungsklage

(1) Der Inhaber der Marke kann im Wege der Klage gegen den Widersprechenden geltend machen, daß ihm trotz der Löschung der Eintragung nach § 43 ein Anspruch auf die Eintragung zusteht.

(2) Die Klage nach Absatz 1 ist innerhalb von sechs Monaten nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung, mit der die Eintragung gelöscht worden ist, zu erheben.

(3) Die Eintragung aufgrund einer Entscheidung zugunsten des Inhabers der Marke wird unter Wahrung des Zeitrangs der Eintragung vorgenommen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Markenverordnung - MarkenV 2004 | § 25 Inhalt des Registers


In das Register werden eingetragen: 1. die Registernummer der Marke,2. das Aktenzeichen der Anmeldung, sofern es nicht mit der Registernummer übereinstimmt,3. die Darstellung der Marke,4. die Angabe der Markenform,5. bei farbig eingetragenen Marken d
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Markengesetz - MarkenG | § 43 Einrede mangelnder Benutzung, Entscheidung über den Widerspruch


(1) Ist der Widerspruch vom Inhaber einer eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang erhoben worden, so hat er, wenn der Gegner die Einrede der Nichtbenutzung erhebt, nachzuweisen, dass die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Anmelde- oder P

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2001 - I ZR 187/98

bei uns veröffentlicht am 18.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 187/98 Verkündet am: 17. Mai 2001 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Europäischer Gerichtshof Urteil, 24. Okt. 2018 - T-435/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

URTEIL DES GERICHTS (Erste Kammer) 24. Oktober 2018 ( *1 ) „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke 42 BELOW – Nicht eingetragene ältere nationale Bildmarke VODKA 42 – Relatives Eintragungs

Referenzen

(1) Ist der Widerspruch vom Inhaber einer eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang erhoben worden, so hat er, wenn der Gegner die Einrede der Nichtbenutzung erhebt, nachzuweisen, dass die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Anmelde- oder Prioritätstag...