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§ 14kAmtlich · § 5 UrhG

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht

Zeitreise: 01.12.2025

Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Berei- chen: 1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, 2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider -Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business), 3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kenn- zeichenrecht, insbesondere Domainrecht, 4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüs- selungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, 5. Das Recht der Kommunikationsnetze und - dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste, 6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e- Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, 7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht, 8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien, 9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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