Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Berei- chen: 1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere a) Allgemeine Geschäftsbedingungen, b) Bankvertragsrecht, c) das Konto und dessen Sonderformen, d) Bankentgelte, 2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Kreditversicherungen, 3. Zahlungsdienste, insbesondere a) Überweisungs- und Lastschriftgeschäft, b) Girocard und digitale Lösungen für Bankdienstleistungen, c) Kreditkartengeschäft, 4. sonstige Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a Satz 2 Kreditwesengesetz – z. B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotge- schäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft und Konsortialgeschäft, 5. Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierdienstleistungen, Investmentgeschäft, alternative und innovative Anlageformen, insbesondere Kryptowerte, Vermögensverwaltung, Vermö- gensverwahrung, 6. Factoring/Leasing, 7. Geldwäschebekämpfung, Anti-Terrorfinanzierung, 8. bankrechtliche Bezüge des Datenschutzes und Bankgeheimnis, 9. Recht der Bankenaufsicht, 10. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht, 11. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
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