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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit

Zeitreise: 01.12.2025‹ § 2§ 4 ›

Voraussetzung für die Verleihung einer Bezeichnung als Fachanwältin oder als Fachanwalt ist eine drei- jährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.