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§ 14pAmtlich · § 5 UrhG

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Migrationsrecht

Zeitreise: 01.12.2025

Für das Fachgebiet Migrationsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere a) Statusfeststellungen einschließlich Staatenlosigkeit, b) Einbürgerung, c) Verlusttatbestände, d) Vertriebenenverfahren, 2. Aufenthaltsrecht, insbesondere a) allgemeine Grundlagen des Erwerbs, der Verlängerung und der Verfestigung von Aufenthaltsti- teln, b) Visumsverfahren zu kurz- und langfristigen Aufenthaltszwecken, c) Aufenthaltstitel und ihre unterschiedlichen Voraussetzungen, d) Erlöschen des Aufenthaltsrechts, insbesondere Ausweisung, e) Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft, f) Haftung und Gebühren, g) Besonderheiten des Datenschutzes, 3. Unionsrecht, insbesondere a) Aufenthaltsrechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie ihren Familienangehörigen, b) Aufenthaltsrechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei, c) sonstige unionsrechtliche oder völkerrechtliche Migrationsregelungen, 4. Asylrecht, insbesondere a) Asylverfahren einschließlich internationaler und nationaler Verteilungsregelungen sowie Ent- scheidungsarten, b) internationaler Flüchtlingsschutz, c) nationaler Schutz, d) Rechtsschutz, e) Widerruf/Erlöschen, f) Folgeverfahren, 5. migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts, insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse, 6. migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts, 7. rechtliche Besonderheiten der Auswanderung, 8. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

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