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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sozialrecht

Zeitreise: 01.12.2025

Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht, 2. besonderes Sozialrecht a) Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Ren- tenversicherung, Pflegeversicherung), b) Recht der sozialen Entschädigung, c) Überblick über Familienlasten- und -leistungsausgleich, Familienleistungen und -hilfen, d) Recht der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, e) Existenzsicherungsrecht (Grundsicherungs- und Sozialhilferecht, Wohngeldrecht), f) Ausbildungsförderungsrecht.

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