Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz
Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Berei- chen: 1. Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts, 2. Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster, 3. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken, 4. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, 5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes, 6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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