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§ 14hAmtlich · § 5 UrhG

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz

Zeitreise: 01.12.2025

Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Berei- chen: 1. Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts, 2. Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster, 3. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken, 4. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, 5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes, 6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

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