Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sportrecht
Für das Fachgebiet Sportrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen 1. selbstgesetztes Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie und deren Organisati- onsstrukturen, insbesondere Satzungen und Statuten nationaler und internationaler Sportorganisatio- nen, 2. nationale und internationale Sportverbands- und -schiedsgerichtsbarkeit, 3. sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, Strafprozessrecht sowie zwi- schenstaatliches und Völkerrecht, 4. Schutz vor Sportmanipulationen, insbesondere durch sog. Doping, sportrechtliche Bezüge des Arz- neimittelrechts, 5. Vereinsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts, 6. sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, insbesondere der Fernseh-, Internet- und Hörfunkrechte, 7. Recht des geistigen Eigentums, insbesondere Persönlichkeitsrecht sowie Urheber - und Markenrecht, 8. Recht des Sponsorings, Recht der staatlichen Sportförderung und Subventionsrecht, Sportwettrecht, 9. sportrechtliche Bezüge des nationalen und internationalen Haftungsrechts, 10. Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 11. Sportvertragsrecht, sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts.
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