Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht
Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung, 2. Recht der Versicherungsaufsicht, 3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts, 4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht, 5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck- , Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung), 6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens -, Kranken-, Reise- rücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung), 7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht -, betrieblichen Haftpflicht -, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt - und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung), 8. Rechtsschutzversicherungsrecht, 9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.