Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld- , Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht, 2. Internationales Privatrecht im Erbrecht, 3. vorweggenommene Erbfolge, Gestaltung von Verträgen, letztwilligen Verfügungen und Vorsorgever- fügungen, 4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft, 5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht, 6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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