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§ 14fAmtlich · § 5 UrhG

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht

Zeitreise: 01.12.2025

Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld- , Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht, 2. Internationales Privatrecht im Erbrecht, 3. vorweggenommene Erbfolge, Gestaltung von Verträgen, letztwilligen Verfügungen und Vorsorgever- fügungen, 4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft, 5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht, 6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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