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§ 14eAmtlich · § 5 UrhG

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht

Zeitreise: 01.12.2025

Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Bauvertragsrecht, 2. Architekten- und Ingenieurrecht, 3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, 4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts, 5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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