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§ 14gAmtlich · § 5 UrhG

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht

Zeitreise: 01.12.2025

Für das Fachgebiet Transport - und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Be- reichen: 1. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der all- gemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen, 2. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft, 3. Recht des multimodalen Transports, 4. Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften, 5. Transportversicherungsrecht, 6. Lagerrecht, 7. Internationales Privatrecht, 8. Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern, 9. Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.

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