Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht
Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Materielles Handelsrecht a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB), b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB) c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht. 2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere a) das Recht der Personengesellschaften, b) das Recht der Kapitalgesellschaften, c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschafts- rechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft, d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen, e) Umwandlungsrecht, f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts, g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts. 3. Bezüge des Handels - und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks - und Ge- werberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz - und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktien- gesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht. 4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
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