Nachzuweisende Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht
Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Berei- chen: 1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen, 2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht, 3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, 4. Rundfunkrecht, 5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz, 6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unter- haltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförde- rung, 7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
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