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§ 14nAmtlich · § 5 UrhG

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht

Zeitreise: 01.12.2025

Für das Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Be- reichen: 1. Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, 2. Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht, 3. International vereinheitlichtes Handelsrecht, 4. International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht, 5. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht, 6. Grundzüge der Regelungen zur Korruptions -, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationa- len Rechtsverkehr, 7. Grundzüge im internationalen Steuerrecht, 8. Grundzüge der Rechtsvergleichung.

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