Zivilprozessordnung - ZPO | § 142 Anordnung der Urkundenvorlegung

(1) Das Gericht kann anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. Das Gericht kann hierfür eine Frist setzen sowie anordnen, dass die vorgelegten Unterlagen während einer von ihm zu bestimmenden Zeit auf der Geschäftsstelle verbleiben.

(2) Dritte sind zur Vorlegung nicht verpflichtet, soweit ihnen diese nicht zumutbar ist oder sie zur Zeugnisverweigerung gemäß den §§ 383 bis 385 berechtigt sind. Die §§ 386 bis 390 gelten entsprechend.

(3) Das Gericht kann anordnen, dass von in fremder Sprache abgefassten Urkunden eine Übersetzung beigebracht wird, die ein Übersetzer angefertigt hat, der für Sprachübertragungen der betreffenden Art in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde oder einem solchen Übersetzer jeweils gleichgestellt ist. Eine solche Übersetzung gilt als richtig und vollständig, wenn dies von dem Übersetzer bescheinigt wird. Die Bescheinigung soll auf die Übersetzung gesetzt werden, Ort und Tag der Übersetzung sowie die Stellung des Übersetzers angeben und von ihm unterschrieben werden. Der Beweis der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Übersetzung ist zulässig. Die Anordnung nach Satz 1 kann nicht gegenüber dem Dritten ergehen.

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Arbeitsrecht: Verletzung nach Streit mit Türsteher ist kein Arbeitsunfall

13.07.2017

Ein Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis besteht, wenn der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausübt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Grundstücksrecht: Erbbaurechtsvertrag bedarf Genehmigung durch Kommunalaufsichtsbehörde

10.03.2016

Ein Erbbaurechtsvertrag bedarf als kreditähnliches Rechtsgeschäft der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er eine Verpflichtung der Gemeinde begründet, einen Erbbauzins zu zahlen.
Grundstücksrecht

Arbeitsrecht: Zur Urlaubsabgeltung und internationalen Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte

13.11.2014

Der Begriff des individuellen Arbeitsvertrag i.S.v. Art. 18 I EuGVVO ist nicht nach nationalen Kriterien, sondern als genuiner Begriff des Gemeinschaftsrechts auszulegen.
Urlaubsansprüche

Gesellschaftsrecht: Angemessenheit eines Preises in einem Übernahmeangebot

17.10.2014

Ist die vom Bieter im Rahmen eines Übernahmeangebots vorgesehene Gegenleistung nicht angemessen, so haben die Aktionäre einen Anspruch gegen den Bieter auf Zahlung der angemessenen Gegenleistung.
Allgemeines

Bankrecht: Zur Schutzwürdigkeit des Interesse an einer Urkundeneinsicht

12.08.2014

Ein schutzwürdiges Interesse an der Einsicht in eine Urkunde fehlt, wenn der Anspruchsteller die Einsicht nur aufgrund Vermutungen verlangt, um erst durch Einsicht Anhaltspunkte für eine Rechtsverfolgung zu gewinnen.
allgemein

Schönheitsreparatur: Eigenleistung des Mieters darf nicht ausgeschlossen werden

25.05.2012

Formulierung „durchführen zu lassen" benachteiligt den Mieter in unangemessener Weise-LG Hamburg vom 08.09.11-Az: 307 S 40/11

Mieterwechsel: Schriftformerfordernis bei rechtsgeschäftlichem Mieterwechsel

19.04.2012

Die Schriftform ist nur eingehalten, wenn Mieteintrittsvereinbarung dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB genügt-OLG Düsseldorf vom 23.01.12-Az: I-10 U 66/11

Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung

30.10.2011

Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10
Strafrecht

Schrottimmobilien: Hypovereinsbank zum Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim Verkauf von Schrottimmobilien verurteilt

21.10.2011

Durchbruch für Kapitalanleger - HypoVereinsbank muss an Wohnungskäufer Schadensersatz in Höhe von 50 000 Euro zahlen-BGH vom 05.07.11-Az:XI ZR 342/10
Anlegerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 23 Entschädigung Dritter


(1) Soweit von denjenigen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken (Telekommunikationsunternehmen), Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation umgesetzt oder Auskünfte erteilt werden, für die in der Anlage 3 zu diesem Gese
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 569 Frist und Form


(1) Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die Notfrist beginnt, soweit nichts ande

Zivilprozessordnung - ZPO | § 273 Vorbereitung des Termins


(1) Das Gericht hat erforderliche vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen. (2) Zur Vorbereitung jedes Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts insbesondere1.den Parteien die Ergänzung oder E

Zivilprozessordnung - ZPO | § 378 Aussageerleichternde Unterlagen


(1) Soweit es die Aussage über seine Wahrnehmungen erleichtert, hat der Zeuge Aufzeichnungen und andere Unterlagen einzusehen und zu dem Termin mitzubringen, wenn ihm dies gestattet und zumutbar ist. Die §§ 142 und 429 bleiben unberührt. (2) Komm

Zivilprozessordnung - ZPO | § 428 Vorlegung durch Dritte; Beweisantritt


Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers im Besitz eines Dritten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, zur Herbeischaffung der Urkunde eine Frist zu bestimmen oder eine Anordnung nach § 142 zu erlassen.
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 383 Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen


(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:1.der Verlobte einer Partei;2.der Ehegatte einer Partei, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;2a.der Lebenspartner einer Partei, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;3.diejenigen, di

Zivilprozessordnung - ZPO | § 386 Erklärung der Zeugnisverweigerung


(1) Der Zeuge, der das Zeugnis verweigert, hat vor dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder in diesem Termin die Tatsachen, auf die er die Weigerung gründet, anzugeben und glaubhaft zu machen.

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2009 - IV ZR 152/08

bei uns veröffentlicht am 23.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 152/08 vom 23. September 2009 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und die Richterin Harsdorf-Gebhardt

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2019 - VI ZR 163/17

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 163/17 vom 26. März 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 142, 445 Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen überspannter Anforderungen an di

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2009 - VI ZR 53/09

bei uns veröffentlicht am 20.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 53/09 Verkündet am: 20. Oktober 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2007 - VIII ZR 82/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 82/06 vom 16. Januar 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 415 Abs. 1, § 435 Satz 1 Halbs. 1 Beglaubigungsabkommen Deutschland - Frankreich vom 13. September 1971

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. März 2014 - VI ZR 271/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 271/13 vom 25. März 2014 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. März 2014 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Wellner, die Richterin Diederichsen, die Richter Pauge un

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2012 - V ZR 102/12

bei uns veröffentlicht am 14.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 102/12 Verkündet am: 14. Dezember 2012 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2012 - X ZR 7/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 7/12 vom 18. Dezember 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Rohrmuffe ZPO § 286 E; GG Art. 103 Abs. 1 Im Patentverletzungsprozess lässt sich allein aus § 286 ZPO nicht d

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2012 - V ZR 162/11

bei uns veröffentlicht am 14.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 162/11 Verkündet am: 14. Dezember 2012 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 44; ZPO § 142

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2008 - II ZR 277/06

bei uns veröffentlicht am 11.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 277/06 vom 11. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 11. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Caliebe und

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2008 - IX ZR 44/07

bei uns veröffentlicht am 21.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 44/07 vom 21. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer und die Richter Dr. Ganter, Raebel, Dr. Kayser und Prof. Dr. Gehrlein a

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2008 - II ZB 9/07

bei uns veröffentlicht am 25.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 9/07 vom 25. Februar 2008 in dem Musterverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WpHG § 13 Abs. 1 Satz 3 (Fassung: 28. Oktober 2004); ZPO §§ 138 Abs. 3, 139, 286 A a) Veröffentlichungspflichtige I

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2010 - VI ZR 162/09

bei uns veröffentlicht am 21.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 162/09 vom 21. Januar 2010 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2010 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll und Wellner, die Richterin Diederichsen und den

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05

bei uns veröffentlicht am 26.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 277/05 Verkündet am: 26. Juni 2007 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja zu II 1 c) BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2011 - XI ZR 190/08

bei uns veröffentlicht am 31.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 190/08 Verkündet am: 31. Mai 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2013 - VIII ZR 179/12

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 179/12 vom 12. März 2013 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2013 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider, die Richterin Dr. Fetz

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2011 - 1 StR 302/11

bei uns veröffentlicht am 09.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 302/11 vom 9. November 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1.: Bestechlichkeit u.a. zu 2. und 3.: Bestechung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vo

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2009 - IX ZR 3/08

bei uns veröffentlicht am 22.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 3/08 Verkündet am: 22. Januar 2009 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2 Die ord

Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2011 - V ZR 190/10

bei uns veröffentlicht am 04.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 190/10 Verkündet am: 4. März 2011 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Aug. 2006 - X ZR 114/03

bei uns veröffentlicht am 01.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 114/03 Verkündet am: 1. August 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Restschad

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2006 - III ZB 2/06

bei uns veröffentlicht am 26.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 2/06 vom 26. Oktober 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 142, 384 Nr. 1 a) Die Anordnung zur Vorlage von Urkunden oder anderen Unterlagen nach § 142 ZPO kann auch d

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juni 2010 - XI ZR 318/09

bei uns veröffentlicht am 15.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 318/09 vom 15. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2012 - I ZB 7/12

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 7/12 vom 5. Dezember 2012 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 71 Abs. 2, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 Das im Zwischenstreit über die Nebeninterve

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2000 - X ZR 126/98

bei uns veröffentlicht am 11.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 126/98 Verkündet am: 11. Juli 2000 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2012 - EnZR 105/10

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL EnZR 105/10 Verkündet am: 15. Mai 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juli 2010 - V ZR 142/09

bei uns veröffentlicht am 23.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 142/09 Verkündet am: 23. Juli 2010 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2017 - I ZR 140/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 140/16 vom 1. Juni 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:010617BIZR140.16.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Juni 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof. Dr.

Oberlandesgericht München Endurteil, 21. Dez. 2017 - 23 U 3519/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 01.08.2016, Az. 15 O 23676/15, dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 34.627,79 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf

Landgericht München I Teilurteil, 26. Okt. 2018 - 37 O 10335/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vol

Landgericht München I Endurteil, 05. Aug. 2016 - 3 HK O 7668/16

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin. 3. Das Urteil ist gegen Sicher

Oberlandesgericht München Endurteil, 02. Feb. 2017 - 6 U 2748/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 02. Juli 2015, Az. 7 O 5234/14, dahingehend abgeändert, dass in I.1 des Tenors im Absatz „… in der Bundesrepublik Deutschland

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Aug. 2017 - 34 SchH 14/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des von der Antragsgegnerin am 7. Oktober 2016 vor dem Schiedsgericht der Produktenbörse … eingeleiteten Verfahrens (Az: B 243/16) wird zurückgewiesen. II. Der Streit

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 08. Juni 2017 - 2 S 5570/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Schwabach vom 25.06.2015, Az. 5 C 289/15, abgeändert wie folgt: I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.268,40 € nebst Zinsen in Höhe von j

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Sept. 2017 - 23 U 667/17

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 19.01.2017, Az. 2 HK O 3604/16, aufgehoben. II. Die Klage wird abgewiesen. III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. I

Oberlandesgericht München Urteil, 11. Apr. 2019 - U 3283/11 Kart

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts vom 13. Juli 2011 dahin abgeändert, dass es lautet wie folgt: 1. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin 3.550.000,- € nebst Zinsen hierau

Landgericht München I Endurteil, 30. Juli 2018 - 33 O 7422/17

bei uns veröffentlicht am 30.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Kosten.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. März 2017 - 5 W 1043/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beweisbeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.03.2016 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 18.05.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1)

Landgericht München I Endurteil, 17. Jan. 2018 - 7 O 17955/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. II. Die Klagepartei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung

Landgericht München I Endurteil, 08. Mai 2015 - 32 O 26502/12

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Gründe Landgericht München I Az: 32 O 26502/12 IM NAMEN DES VOLKES Die nachfolgende Urteilsfassung ist eine gekürzte und anonymisierte Fassung zur Überlassung an Dritte gemäß § 299 Abs. 2 ZPO sowie zur Befriedigung der Inform

Landgericht Landshut Beschluss, 20. Juli 2015 - 33 T 1203/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Gründe Landgericht Landshut Az.: 33 T 1203/15 IN 135/12 AG Landshut In Sachen ... - Schuldnerin und Beschwerdegegnerin - Weitere Beteiligte: 1) ... - Gläubiger und Beschwerdeführer - Prozessbevo

Landgericht München I Endurteil, 02. Juli 2015 - 7 O 5234/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von EUR 5.- bis EUR 250.000.-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder einer Ordnungshaft bis z

Landgericht München I Teil-Grund- und Teil-Endurteil, 27. Juli 2016 - 37 O 24526/14

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tatbestand Die Klägerin macht gegen die sieben Beklagten Schadensersatz wegen kartellrechtswidriger Absprachen geltend. Die Klägerin, die Landeshauptstadt München, beschafft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Oberbaumaterialien. D

Oberlandesgericht München Urteil, 14. Apr. 2015 - 5 U 3242/11

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 07.07.2011, Az. 27 O 24537/10, abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 19.405,85 Euro nebst Zinsen

Oberlandesgericht München Endurteil, 12. März 2018 - 21 U 582/17

bei uns veröffentlicht am 12.03.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 13.01.2017, Az.: 22 O 22696/14, samt dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben. 2. Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und En

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. März 2015 - 6 U 2759/07

bei uns veröffentlicht am 02.03.2015

Tenor I. Der Beklagte wird des Rechtsmittels der Berufung hinsichtlich des Verbots nach Nr. 1.1 des Tenors des landgerichtlichen Urteils vom 25. März 2007, Az. 7 O 7061/06, für verlustig erklärt. II. Der Beklagte hat die Kos

Oberlandesgericht München Musterentscheid, 15. Dez. 2014 - Kap 3/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor A. Auf Antrag des Musterklägers wird Folgendes festgestellt: I. Feststellungsziele zu Komplex I Ziff. 1 und 2 1. Die Ad-hoc-Mitteilung der Musterbeklagten zu 1) vom 11. Juli 2007, 11.47 Uhr, enthält eine In

Landgericht München I Schlussurteil, 13. Jan. 2014 - 9 O 25477/13

bei uns veröffentlicht am 13.01.2014

Tenor Das Endurteil des Landgerichts München I - 9. Zivilkammer - vom 13.01.2014 wird im Tenor wie folgt berichtigt: In Ziffer 2 muss es richtig wie folgt heißen: „Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich d

Landgericht Wuppertal Beschluss, 07. Jan. 2019 - 16 T 232/17

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 03.05.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 10.04.2017 (Az.: 641 F 27/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG wird die der Beteiligten zu 1) für die Ert

Landgericht München II Endurteil, 20. Dez. 2018 - 7 O 10496/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu sech

Landgericht München II Endurteil, 20. Dez. 2018 - 7 O 10495/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu s

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 23. Aug. 2018 - U 311/17 Kart

bei uns veröffentlicht am 23.08.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 22.02.2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.11.2011