Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 43
Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 43
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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung Inhaltsverzeichnis
Zur Zahlung der Entschädigung ist der Bund verpflichtet.
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published on 25/04/2018 00:00
Tenor
Die Verfügung der Beklagten vom 07.03.2016 und deren Widerspruchsbescheid vom 09.05.2016 werden aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Der Kläger wendet sich gegen seine Versetzung in den Ruhestand.2 Der am ...
published on 15/03/2018 00:00
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
1
Die Antragstellerin
published on 12/02/2018 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.1 Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtschutzes gegen die Untersuchungsanordnung de
published on 21/03/2017 00:00
Tenor
Der Bescheid des Polizeipräsidiums Konstanz vom 14.01.2015 und dessen Widerspruchsbescheid vom 18.05.2015 werden aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Versetzung in den Ruhes
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