Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 52

In den Fällen des § 51 Abs. 1 gilt der Enteignungsbeschluß als Besitzeinweisung in das enteignete Grundstück und in das Ersatzland zu dem nach § 51 bestimmten Tag, sofern der Begünstigte nicht schon nach § 38 in den Besitz eingewiesen ist.

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Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 51


(1) Die Enteignungsbehörde bestimmt den Tag, mit dessen Beginn die im Enteignungsbeschluß vorgesehenen Rechtsänderungen eintreten, sobald der Enteignungsbeschluß unanfechtbar geworden ist und die Geldentschädigung gezahlt oder unter Verzicht auf das

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 38


(1) Ist die sofortige Ausführung eines Vorhabens und die Besitzeinweisung für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen dringend geboten, so kann die Enteignungsbehörde den Begünstigten durch Beschluß in den Besitz des Grundstücks einweisen, auf

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 15. März 2018 - 10 L 9/17

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg - Disziplinarkammer - vom 30. März 2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner. Das Verfahren ist ger

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Mai 2017 - 2 C 45/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob und inwieweit einem in den Ruhestand versetzten Richter die Tätigkeit als Rechtsanwalt vor seinem früheren Dienstger

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Mai 2016 - 13 L 1024/16

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor 1.Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2.Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 29. März 2016 bei Gericht gestellte Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 13 K 39

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 02. März 2016 - 1 B 1375/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 4 K 1789/15 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. August 2015 wird insoweit abgelehnt, als dem Antragsteller mit

Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 10. Nov. 2015 - 4 L 1081/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 1789/15 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. August 2015 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt. 1 G r ü n d e

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 09. Juli 2015 - 6 B 602/15

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor Das Beschwerdeverfahren wird hinsichtlich der Anschlussbeschwerde des Antragstellers eingestellt. Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 1/10 und der Antragsgegner

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 08. Juli 2015 - 1 B 472/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Die Beschw

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Feb. 2015 - 6 A 1832/12

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 140.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag bleibt ohne Erfolg. 3Die Berufung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Apr. 2014 - 6 B 34/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus den in

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 04. Feb. 2014 - 2 K 6252/12

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen vom 10. August 2012 verurteilt, die Fahrten des Klägers zwischen dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in E.          und der Fachhochschule für ö

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 12. Dez. 2013 - 4 S 2153/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30. September 2013 - 8 K 2597/13 - wird zurückgewiesen.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtliche

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 24. Okt. 2013 - 1 K 1718/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Der Bescheid der Vorsteherin des Finanzamtes B.-Stadt vom 24. Mai 2012 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Okt. 2012 - 4 S 546/11

bei uns veröffentlicht am 30.10.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. Januar 2010 - 3 K 1723/08 - wird zurückgewiesen.Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das genannte Urteil geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiese

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Jan. 2011 - 5 K 1000/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2011

Tenor Das beklagte Land wird verpflichtet, die Zurruhesetzung des Klägers auf § 52 Nr. 2 LBG a.F. zu stützen. Insoweit wird die Verfügung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29.06.2009 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheids vom 05.05.2010 auf

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Jan. 2010 - 4 S 1059/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2010

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. März 2009 - 8 K 1883/08 - wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das erstinst

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 19. Jan. 2010 - 3 K 1723/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2010

Tenor Ziffer 3 des Bescheids der Beklagten vom 06.05.2008 und insoweit auch der Widerspruchsbescheid vom 06.08.2008 werden in Höhe des Betrages aufgehoben, der dem Kläger (hypothetisch) für den Zeitraum vom 01.12.2006 bis 31.05.2007 unter Berücksich

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 02. Apr. 2009 - 4 S 2477/08

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2008 - 3 K 3951/07 - wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 10. März 2009 - 8 K 1883/08

bei uns veröffentlicht am 10.03.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der am … geborene Kläger war Realschullehrer und zuletzt zu Dienstleistungen in den P

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 26. Feb. 2008 - 3 K 1096/07

bei uns veröffentlicht am 26.02.2008

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 16.05.2007 und deren Widerspruchsbescheid vom 16.07.2007 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 03. Dez. 2004 - 15 K 650/03

bei uns veröffentlicht am 03.12.2004

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der 64-jährige Kläger begehrt die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes. 2  Der Kläger wurde 1977 zum

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 12. Dez. 2003 - 14 U 34/03

bei uns veröffentlicht am 12.12.2003

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 16.01.2003 - 1 0 44/02 - wird in bezug auf die Klageanträge I 1 bis 3 (Hauptanträge) sowie auf den Hilfsantrag II 1 in der modifizierten Fassung gemä

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(1) Ist die sofortige Ausführung eines Vorhabens und die Besitzeinweisung für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen dringend geboten, so kann die Enteignungsbehörde den Begünstigten durch Beschluß in den Besitz des Grundstücks einweisen, auf das sich die...