Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 52
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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung Inhaltsverzeichnis
In den Fällen des § 51 Abs. 1 gilt der Enteignungsbeschluß als Besitzeinweisung in das enteignete Grundstück und in das Ersatzland zu dem nach § 51 bestimmten Tag, sofern der Begünstigte nicht schon nach § 38 in den Besitz eingewiesen ist.
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(1) Die Enteignungsbehörde bestimmt den Tag, mit dessen Beginn die im Enteignungsbeschluß vorgesehenen Rechtsänderungen eintreten, sobald der Enteignungsbeschluß unanfechtbar geworden ist und die Geldentschädigung gezahlt oder unter Verzicht auf das
(1) Ist die sofortige Ausführung eines Vorhabens und die Besitzeinweisung für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen dringend geboten, so kann die Enteignungsbehörde den Begünstigten durch Beschluß in den Besitz des Grundstücks einweisen, auf
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published on 15/03/2018 00:00
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg - Disziplinarkammer - vom 30. März 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner. Das Verfahren ist ger
published on 04/05/2017 00:00
Tatbestand
1
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob und inwieweit einem in den Ruhestand versetzten Richter die Tätigkeit als Rechtsanwalt vor seinem früheren Dienstger
published on 20/05/2016 00:00
Tenor
1.Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
2.Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
1Gründe:
2Der am 29. März 2016 bei Gericht gestellte Antrag,
3die aufschiebende Wirkung der Klage 13 K 39
published on 02/03/2016 00:00
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 4 K 1789/15 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. August 2015 wird insoweit abgelehnt, als dem Antragsteller mit
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(1) Die Enteignungsbehörde bestimmt den Tag, mit dessen Beginn die im Enteignungsbeschluß vorgesehenen Rechtsänderungen eintreten, sobald der Enteignungsbeschluß unanfechtbar geworden ist und die Geldentschädigung gezahlt oder unter Verzicht auf das Recht der...
(1) Ist die sofortige Ausführung eines Vorhabens und die Besitzeinweisung für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen dringend geboten, so kann die Enteignungsbehörde den Begünstigten durch Beschluß in den Besitz des Grundstücks einweisen, auf das sich die...