Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 51

(1) Die Enteignungsbehörde bestimmt den Tag, mit dessen Beginn die im Enteignungsbeschluß vorgesehenen Rechtsänderungen eintreten, sobald der Enteignungsbeschluß unanfechtbar geworden ist und die Geldentschädigung gezahlt oder unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme zulässigerweise hinterlegt ist. Ist Entschädigung in Land festgesetzt, so kann die Bestimmung erst getroffen werden, nachdem der Entschädigungsberechtigte in den Besitz des Ersatzlands gelangt ist und hinsichtlich einer festgesetzten zusätzlichen Geldentschädigung die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt sind. Soweit Wohnraum betroffen wird, ist den Bewohnern durch besonderen Beschluß eine angemessene Räumungsfrist zu gewähren. Die angemessene anderweitige Unterbringung muß gesichert sein.

(2) Ist der Begünstigte vorzeitig in den Besitz eingewiesen (§ 38) und ist die sofortige Ausführung des Enteignungsbeschlusses aus besonderen Gründen erforderlich, so kann die Enteignungsbehörde diese Bestimmung bereits treffen, wenn

a)
Teil A des Enteignungsbeschlusses unanfechtbar geworden ist,
b)
der Anerkenntnisbetrag (§ 45 Abs. 2) gezahlt oder unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme zulässigerweise hinterlegt worden ist oder, wenn durch schriftliche Erklärung des Betroffenen oder durch Urkunden eines Anbieters von Postdienstleistungen oder eines Geldinstituts nachgewiesen ist, daß die Annahme der Zahlung verweigert wird,
c)
der Unterschiedsbetrag zwischen dem Anerkenntnisbetrag und dem festgesetzten Entschädigungsbetrag hinterlegt ist.
Absatz 1 Satz 2 gilt sinngemäß.

(3) Die Mitteilung über die Bestimmung ist den Beteiligten zuzustellen.

(4) Die Enteignungsbehörde ersucht unter Übersendung einer beglaubigten Abschrift des Enteignungsbeschlusses und der in den Absätzen 1 und 2 erwähnten Bestimmung das Grundbuchamt um Eintragung der eingetretenen Rechtsänderungen in das Grundbuch; dabei hat sie dem Grundbuchamt den Zeitpunkt der Zustellung des Enteignungsbeschlusses an den Enteigneten mitzuteilen. Im Fall der Enteignung eines Grundstücksteils sind dem Ersuchen ein Auszug aus dem Veränderungsnachweis und eine Abzeichnung der Flurkarte beizufügen.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 52


In den Fällen des § 51 Abs. 1 gilt der Enteignungsbeschluß als Besitzeinweisung in das enteignete Grundstück und in das Ersatzland zu dem nach § 51 bestimmten Tag, sofern der Begünstigte nicht schon nach § 38 in den Besitz eingewiesen ist.
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 45


(1) In der Niederschrift über die Verhandlung ist festzustellen, 1. welche Geldentschädigung der Entschädigungsberechtigte fordert,2. ob und in welcher Höhe der Entschädigungsberechtigte eine zusätzliche Geldentschädigung fordert,3. ob und in welcher

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 38


(1) Ist die sofortige Ausführung eines Vorhabens und die Besitzeinweisung für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen dringend geboten, so kann die Enteignungsbehörde den Begünstigten durch Beschluß in den Besitz des Grundstücks einweisen, auf

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49 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Dez. 2016 - M 5 E 16.5181

bei uns veröffentlicht am 27.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- € festgesetzt. Gründe I. Der 19... geborene Antrags

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Jan. 2016 - M 5 E 15.5938

bei uns veröffentlicht am 08.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgelegt. Gründe Der zulässige Antrag auf Erlass

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2019 - M 5 E 18.4573

bei uns veröffentlicht am 25.02.2019

Tenor I. Die Antragstellerin wird vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss eines (noch durchzuführenden) Hauptsacheverfahrens von der Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen amtsärztlichen Untersuchung aufgrund der Untersu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. März 2018 - M 5 E 18.884

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist Beamt

Verwaltungsgericht München Beschluss, 31. Juli 2018 - M 5 E 18.2781

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor I. Der Antragsteller wird vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss eines (noch durchzuführenden) Hauptsacheverfahrens von der Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung aufgrund der Untersuchungsanordnun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2016 - 6 CE 15.2591

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 26. November 2015 - M 21 E 15.5313 - wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Nov. 2016 - M 5 E 16.4998

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor I. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den Antragsteller vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung einer anderen als einer allgemeinmedizinisch-internistischen Untersuchung freizustellen (gemäß der Anordnung des PP M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Aug. 2017 - M 5 E 17.2578

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor I. Die Antragstellerin wird vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss eines (noch durchzuführenden) Hauptsacheverfahrens von der Verpflichtung zur Durchführung einer anderen als einer allgemeinmedizinischen amtsärztlichen Unte

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. Juni 2014 - 2 E 14.901

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstelle

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 06. Mai 2015 - Au 2 E 15.669

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sic

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Aug. 2015 - M 5 E 15.3495

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor I. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den Antragsteller vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung der amtsärztlichen Laboruntersuchung (Blut- und Haaranalyse) aufgrund der Anordnung der Hochschule für ... vom ... Juni 201

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Aug. 2015 - M 5 E 15.3407

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe Der zulässige Antrag auf Er

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Aug. 2015 - M 5 E 15.3287

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.5000,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller steht a

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Juli 2015 - M 5 E 15.3185

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Der Antragsteller ist bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache nicht verpflichtet, die Anordnung des Landesamtes für Verfassungsschutz vom ... Juli 2015 zur Teilnahme an einer polizeiärztlichen Untersuchung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Aug. 2015 - 6 ZB 15.36

bei uns veröffentlicht am 31.08.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. November 2014 - M 21 K 12.4483 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Juli 2016 - M 5 E 16.3253

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragsteller vorläufig von der Verpflichtung der Durchführung einer Untersuchung auf anderen medizinischen Fachgebieten als einer allgemeinen amtsärztlichen Untersuchung aufgrund de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Nov. 2015 - M 5 E 15.5137

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe Der zulässige Antrag auf Erlass einer e

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Okt. 2014 - M 5 E 14.4731

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Die Antragstellerin ist bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache nicht verpflichtet, die Anordnung des Polizeipräsidiums M. vom ... Oktober 2014 zur Teilnahme an einer polizeiärztlichen Untersuchung und Beg

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Nov. 2018 - M 5 E 18.4661

bei uns veröffentlicht am 16.11.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin, als Verwa

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Feb. 2018 - M 5 E 17.4178

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Der Antragsteller wird vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss eines (noch durchzuführenden) Hauptsacheverfahrens von der Verpflichtung zur Durchführung einer polizeiärztlichen Untersuchung gemäß der Anordnung des Polizei

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Nov. 2016 - B 5 E 16.711

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Die an den Antragsteller gerichtet dienstliche Weisung des … vom 14. Oktober 2016 findet bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit der Maßgabe Anwendung, dass der Antragsteller eine Dienstunfähigkeit w

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Juni 2018 - M 5 E 18.2373

bei uns veröffentlicht am 29.06.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, Beamter in Di

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 30. März 2017 - 2 K 4651/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 06. Dez. 2016 - 3 L 99/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Einsicht in Fahrtenbücher des Beklagten betreffend ein Dienstkraftfahrzeug, das dem Beigeladenen zur Verfügung gestanden hat. 2 Er ist bei der (...) GmbH & Co KG als Redakteur fest angestellt. Im Laufe des Jah

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 10. Nov. 2016 - PL 15 S 2083/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 10. August 2015 - PL 11 K 4153/14 - wird zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe  I.1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. Sept. 2016 - 6 B 818/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Es wird zum Zwecke einer vorläufigen Regelung des streitigen Rechtsverhältnisses festgestellt, dass die vom Antragsteller mit Schreiben vom 5. November 2015 angez

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Mai 2016 - 2 K 1427/16 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.Di

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 26. Apr. 2016 - 1 K 3867/14

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor Der Widerspruchsbescheid des Oberlandesgerichts Stuttgart - Verwaltungsabteilung - vom 30.10.2014 wird aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, den Kläger unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu beurteilen.Der Bekla

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Apr. 2016 - 4 S 1027/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2014 - 8 K 3511/13 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Feb. 2016 - 3d A 1608/11.O

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110%

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 28. Okt. 2015 - 3d A 1161/11.O

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens aller Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Siche

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Sept. 2015 - 2 L 2958/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 3. September 2015 eingegangene Eilantrag mit den teilweise sinngemäßen Begehren, im Wege der ein

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Sept. 2015 - 6 B 960/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 3Die zu ihr

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 17. März 2015 - 13 K 741/14.O

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 12. März 2015 - 1 K 1032/14

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet war, die von dem Kläger am 17. Februar 2014 beantragte Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit, welche den Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2014 umfasste, zu erteilen. Der Beklagte tr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Feb. 2015 - 2 A 10458/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 15. Februar 2012 werden der Bescheid des Direktors des Amtsgerichts Bad Dürkheim vom 18. März 2011 sowie der dazu ergangene Widerspruchsbescheid des Präsidenten des...

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Juli 2014 - 4 S 1209/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 08. Dezember 2009 - 1 K 3033/09 - geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Präsidenten des Oberlandesgerichts ... vom 19.12.2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Mai 2014 - 4 S 1095/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. März 2013 - 1 K 2693/11 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird zugelas

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 15. Jan. 2013 - 4 S 1519/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2013

Tenor Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. Juli 2012 - 5 K 751/12 - wird abgelehnt.Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert des Verfahrens beider I

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. Aug. 2012 - 1 M 70/12

bei uns veröffentlicht am 07.08.2012

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 5. Kammer - vom 28. Juni 2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. Der Streitwert wird für das

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. Juli 2012 - 4 S 575/12

bei uns veröffentlicht am 31.07.2012

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Januar 2012 - 3 K 4801/10 - geändert. Der Bescheid der Justizvollzugsanstalt ...... vom 06.05.2010 und deren Widerspruchsbescheid vom 20.10.2010 werden aufg

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 10. Juli 2012 - 5 K 751/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 09.01.2012 und dessen Widerspruchsbescheid vom 30.03.2012 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Eintritt des Klägers in den Ruhestand über den 31.07.2012 bis zum 31.07.2013 hi

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Dez. 2010 - 2 B 18/10

bei uns veröffentlicht am 22.12.2010

Gründe 1 Die auf sämtliche Gründe des § 132 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 67 Satz 1 LDG NRW gestützte Beschwerde ist unbegründet.

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 29. Sept. 2010 - 1 K 1676/10

bei uns veröffentlicht am 29.09.2010

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf ... EUR festgesetzt.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 28. Juli 2010 - 4 K 1239/10

bei uns veröffentlicht am 28.07.2010

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 36.903,62 EUR festgesetzt. Gründe   1  D

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 07. Aug. 2008 - 4 S 1068/08

bei uns veröffentlicht am 07.08.2008

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. März 2008 - 1 K 158/08 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. Feb. 2005 - 4 S 2398/04

bei uns veröffentlicht am 03.02.2005

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. September 2004 - 2 K 651/04 - wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert des Beschwer

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Sept. 2004 - 2 K 651/04

bei uns veröffentlicht am 14.09.2004

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin - 2 K 381/04 - gegen die Verfügung des Oberschulamts Karlsruhe vom 20.01.2004 wird wiederhergestellt. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 14. Sept. 2004 - 4 S 1438/03

bei uns veröffentlicht am 14.09.2004

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Dezember 2002 - 4 K 914/01 - geändert. Es wird festgestellt, dass sich der Kläger seit dem 02. Januar 2000 im Ruhestand befindet. Die Berufung des Beige

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(1) Ist die sofortige Ausführung eines Vorhabens und die Besitzeinweisung für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen dringend geboten, so kann die Enteignungsbehörde den Begünstigten durch Beschluß in den Besitz des Grundstücks einweisen, auf das sich die...
(1) In der Niederschrift über die Verhandlung ist festzustellen, 1. welche Geldentschädigung der Entschädigungsberechtigte fordert,2. ob und in welcher Höhe der Entschädigungsberechtigte eine zusätzliche Geldentschädigung fordert,3. ob und in welcher Höhe der Bund...