(1) Im Planprüfungstermin soll auch die Art der Entschädigung sowie darüber verhandelt werden, welche Rechte aufrechterhalten bleiben und welche Rechte erlöschen (§ 20 Abs. 1).

(2) Dem Eigentümer kann eine angemessene Frist gestellt werden, innerhalb der er einen Antrag auf Entschädigung in Land (§ 22) stellen kann.

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Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 20


(1) Ist das Eigentum an einem Grundstück Gegenstand der Enteignung, so entscheidet die Enteignungsbehörde darüber, ob an dem Grundstück bestehende dingliche Rechte und Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigen oder die Benut

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 22


(1) Wird ein Grundstück enteignet, so kann der Eigentümer verlangen, daß die Entschädigung ganz oder teilweise in Land festgesetzt wird, wenn der Eigentümer zur Aufrechterhaltung seines persönlich bewirtschafteten Betriebs oder zur Erfüllung der ihm

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 16. Aug. 2018 - 12 A 67/18

bei uns veröffentlicht am 16.08.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils..

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 24. Jan. 2018 - 5 A 236/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. 2 Die am 11. Februar 1961 geborene und in A-Stadt wohnende Klägerin steht seit dem 8. Juli 1991 in einem Beamtenverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt. Sie beklei

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 28. Sept. 2017 - 11 B 41/17

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 16.297,20 € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtun

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 14. Sept. 2017 - 6 A 1042/16 HGW

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung nach Maßgabe der Kostenfestsetzung

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 30. Jan. 2017 - 11 B 2/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 11.792,00 € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des An

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Apr. 2016 - 4 S 1027/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2014 - 8 K 3511/13 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 04. Nov. 2015 - 6 A 208/12

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 24. Sept. 2015 - 6 E 819/15

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e : 2Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 3Die Klage bietet nicht die nach § 166 Abs. 1

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Apr. 2015 - 6 A 2374/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Aus den im

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Feb. 2015 - 13 K 9740/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf G

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 05. Feb. 2015 - 6 E 1169/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e : 2Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 3Sie stellt die Wertung des Verwaltungsgeri

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 30. Jan. 2015 - 13 K 8291/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Der Zurruhesetzungsbescheid des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Dez. 2014 - 13 K 6791/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Der Zurruhesetzungs-bescheid vom 13. August 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil is

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 27. Juni 2014 - 6 B 328/14

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsteller auferlegt. Der Streitwert wird auf 28.521,50 Euro festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, 2 den Antragsteller m

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 16. Jan. 2014 - 6 A 2855/12

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Der Antrag des Klägers und der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 9.670

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Juli 2012 - 2 C 70/11

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tatbestand 1 Der Kläger steht als Hauptbrandmeister im Dienst des Beklagten. Er verlangt einen Ausgleich für vom 1. November 2001 bis 31. Dezember 2006 über 48 Stunden i

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 23. Aug. 2010 - 3 MB 18/10

bei uns veröffentlicht am 23.08.2010

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 11. Kammer – vom 28. Mai 2010 geändert. Der Antrag wird insgesamt abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Jan. 2010 - 2 B 47/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2010

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin hat keinen Erfolg. 2 1. Die Kl

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(1) Wird ein Grundstück enteignet, so kann der Eigentümer verlangen, daß die Entschädigung ganz oder teilweise in Land festgesetzt wird, wenn der Eigentümer zur Aufrechterhaltung seines persönlich bewirtschafteten Betriebs oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß...