Entstehen nach Erlaß des Enteignungsbeschlusses Vermögensnachteile der in § 19 bezeichneten Art, für die eine Entschädigung im Enteignungsbeschluß nicht festgesetzt werden konnte, so ist auf Antrag des Entschädigungsberechtigten von der Enteignungsbehörde eine Entschädigung hierfür nachträglich festzusetzen, sofern eine Einigung nicht zustande kommt. Der Antrag kann nur binnen zehn Jahren nach der Unanfechtbarkeit des Enteignungsbeschlusses gestellt werden. Für den Festsetzungsbescheid gilt § 48 Abs. 1 sinngemäß.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Arbeitsrecht: Altersdiskriminierung

04.04.2011

Die Versetzung von Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahrs verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 63


Für Klagen wegen nachträglicher Festsetzung einer Entschädigung (§ 55) gelten §§ 59 und 60 entsprechend. Die Klage ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit Zustellung des Festsetzungsbescheids zu erheben; die Frist ist eine Notfrist im Sinne d
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 19


Wegen anderer durch die Enteignung eintretender Vermögensnachteile sind die Entschädigungen unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten festzusetzen, insbesondere für 1. den vorübergehenden oder dauernden Verlust, de

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 48


(1) Der Beschluß ist den Beteiligten zuzustellen. Die Zustellung eines den jeweiligen Beteiligten betreffenden Auszugs genügt. Der Teil des Beschlusses über die Entschädigung ist jedem, der einen Anspruch hat oder geltend macht, zuzustellen. Der Besc

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 12. Juli 2018 - 4 S 1439/18

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 28. Juni 2018 - 7 K 3352/18 - wird zurückgewiesen.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahre

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17

bei uns veröffentlicht am 17.07.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21. Juni 2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstands wird auf

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 10. Aug. 2016 - 11 A 1361/14

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Die Disziplinarverfügung des Beklagten vom 27.11.2014 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vo

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Feb. 2016 - 7 K 5541/15

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig, das heißt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren (7 K 5540/15), unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf i

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Okt. 2015 - 4 S 1914/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. August 2015 - 5 K 2479/15 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird unter Änderung de

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 07. Aug. 2015 - 4 L 565/15.MZ

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auf 21.821,67 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag des Antragstellers, mit dem dieser im Wege de

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Apr. 2011 - 2 A 11447/10

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 16. November 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten v

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Feb. 2011 - 2 A 11201/10

bei uns veröffentlicht am 25.02.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 24. September 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufi

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Jan. 2011 - 5 K 1000/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2011

Tenor Das beklagte Land wird verpflichtet, die Zurruhesetzung des Klägers auf § 52 Nr. 2 LBG a.F. zu stützen. Insoweit wird die Verfügung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29.06.2009 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheids vom 05.05.2010 auf

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 16. Nov. 2010 - 6 K 753/10.NW

bei uns veröffentlicht am 16.11.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der am ... Februar 1945 gebo

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 27. Juli 2010 - 6 L 779/10.NW

bei uns veröffentlicht am 27.07.2010

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 19.828,48 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Mai 2010 - 4 S 922/09

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. März 2009 - 4 K 4235/08 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außer

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2010 - 2 C 8/08

bei uns veröffentlicht am 26.01.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin steht als Obergerichtsvollzieherin im Dienst des Beklagten. Das Amtsgericht K. setzte die ihr zustehende Bürokostenentschädigung für das Jahr 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2010 - 2 C 7/08

bei uns veröffentlicht am 26.01.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin steht als Obergerichtsvollzieherin im Dienst des Beklagten. Das Amtsgericht K. setzte die ihr zustehende Bürokostenentschädigung für das Jahr 2

Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss, 31. Juli 2009 - 6 L 823/09.KO

bei uns veröffentlicht am 31.07.2009

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 08. Feb. 2007 - 4 S 45/07

bei uns veröffentlicht am 08.02.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Dezember 2006 - 11 K 2753/06 - wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert des Verf

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Okt. 2004 - 4 S 2097/04

bei uns veröffentlicht am 27.10.2004

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 05. August 2004 - 6 K 953/04 - wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert des Beschw

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 20. Feb. 2004 - 4 S 2381/03

bei uns veröffentlicht am 20.02.2004

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. September 2003 - 5 K 2197/03 - geändert. Der Streitwert des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht wird auf 2.000,-

Referenzen

Wegen anderer durch die Enteignung eintretender Vermögensnachteile sind die Entschädigungen unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten festzusetzen, insbesondere für 1. den vorübergehenden oder dauernden Verlust, den der von der...
(1) Der Beschluß ist den Beteiligten zuzustellen. Die Zustellung eines den jeweiligen Beteiligten betreffenden Auszugs genügt. Der Teil des Beschlusses über die Entschädigung ist jedem, der einen Anspruch hat oder geltend macht, zuzustellen. Der Beschluß ist mit...
(1) Der Beschluß ist den Beteiligten zuzustellen. Die Zustellung eines den jeweiligen Beteiligten betreffenden Auszugs genügt. Der Teil des Beschlusses über die Entschädigung ist jedem, der einen Anspruch hat oder geltend macht, zuzustellen. Der Beschluß ist mit...