Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 53

(1) Geldentschädigungen, aus denen andere Entschädigungsberechtigte nach § 20 Abs. 3 zu befriedigen sind, sind unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme bei dem nach § 54 Abs. 2 für das Verteilungsverfahren zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen, soweit mehrere Personen auf sie Anspruch haben und eine Einigung dieser Personen über die Auszahlung nicht nachgewiesen ist.

(2) Andere Vorschriften, nach denen die Hinterlegung geboten oder statthaft ist, werden hierdurch nicht berührt.

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Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 20


(1) Ist das Eigentum an einem Grundstück Gegenstand der Enteignung, so entscheidet die Enteignungsbehörde darüber, ob an dem Grundstück bestehende dingliche Rechte und Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigen oder die Benut

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 54


Nach dem Eintritt der im Enteignungsbeschluß vorgesehenen Rechtsänderungen kann jeder Beteiligte sein Recht an der hinterlegten Summe gegen einen Mitbeteiligten, der dieses Recht bestreitet, vor den ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einl

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2019 - 3 ZB 16.1278

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 71.438,76 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 15. Nov. 2018 - 5 L 1337/18.NW

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat keinen Erfolg.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 23. Mai 2018 - 1 K 1149/17.NW

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die 1965 geborene Klägerin wendet sich gegen ihre vorzeitige Versetzu

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 12. Feb. 2018 - 10 K 1859/18

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe  I.1 Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtschutzes gegen die Untersuchungsanordnung de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Jan. 2018 - 2 AZR 382/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16. Februar 2017 - 4 Sa 192/16 - aufgehoben.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. März 2017 - 4 S 1175/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. Oktober 2009 - 6 K 2381/08 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger wehrt sich gegen seine Entlassung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 16. Jan. 2017 - 4 S 394/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. Juli 2014 (- 2 K 1762/13 -) geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.03.2013 sowie dessen Wider

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2016 - 2 C 3/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienstzeiten im Polizeivollzugsdienst.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 04. Okt. 2016 - 1 M 131/16

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 5. Kammer - vom 26. August 2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschw

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 26. Aug. 2016 - 5 B 414/16 HAL

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 1. Juli 2016 gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 29. Juni 2016 wird wiederhergestellt, soweit der Antragsteller mit sofortiger Wirkung aus der Feuerwehr der Antragsgegnerin ausgeschloss

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 31. Juli 2014 - 2 K 1762/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin als Beamtin auf Probe in den Polizeivollzugsdienst einzustellen. Der Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.03.2013 sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe v

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Juli 2014 - 4 S 1209/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 08. Dezember 2009 - 1 K 3033/09 - geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Präsidenten des Oberlandesgerichts ... vom 19.12.2

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. Juli 2014 - 1 M 57/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Gründe 1 1. Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 5. Kammer - vom 27. Mai 2014, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der Sa

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Mai 2014 - 2 B 69/12

bei uns veröffentlicht am 26.05.2014

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gemäß § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Beruf

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Juli 2012 - 2 C 70/11

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tatbestand 1 Der Kläger steht als Hauptbrandmeister im Dienst des Beklagten. Er verlangt einen Ausgleich für vom 1. November 2001 bis 31. Dezember 2006 über 48 Stunden i

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 14. Nov. 2011 - 5 K 2009/11

bei uns veröffentlicht am 14.11.2011

Tenor Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Antragstellers gegen die Weisung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15.06.2011 bzw. 18.08.2011 aufschiebende Wirkung hat.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird au

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Jan. 2011 - 5 K 1000/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2011

Tenor Das beklagte Land wird verpflichtet, die Zurruhesetzung des Klägers auf § 52 Nr. 2 LBG a.F. zu stützen. Insoweit wird die Verfügung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29.06.2009 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheids vom 05.05.2010 auf

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Dez. 2010 - 4 S 215/10

bei uns veröffentlicht am 13.12.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 05. November 2009 - 6 K 767/08 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger erhöhtes Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu gewähren. Der Bescheid des L

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 08. Dez. 2009 - 1 K 3033/09

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger, ein Richter, wendet sich gegen seine Verpflichtung, sich nach § 8 LRiG i.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 22. Apr. 2009 - 1 K 157/08

bei uns veröffentlicht am 22.04.2009

Tenor Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Dienstgericht für Richter beim Landgericht Karlsruhe verwiesen. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Endentscheid

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 07. Aug. 2008 - 4 S 1068/08

bei uns veröffentlicht am 07.08.2008

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. März 2008 - 1 K 158/08 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 08. Feb. 2007 - 4 S 45/07

bei uns veröffentlicht am 08.02.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Dezember 2006 - 11 K 2753/06 - wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert des Verf

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 12. Juli 2006 - 5 K 2186/05

bei uns veröffentlicht am 12.07.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der am ...1951 geborene Kläger, ein auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Realschullehrer, begehrt

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 24. Nov. 2005 - 6 K 769/03

bei uns veröffentlicht am 24.11.2005

Tenor 1. Es wird unter Aufhebung des Bescheids des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 18.12.2001 und dessen Widerspruchsbescheid vom 20.01.2003 festgestellt, dass für den Kläger die Anrechnung von Erwerbs- oder Erwerbszusatzeinkommen im Si

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. Feb. 2005 - 4 S 2398/04

bei uns veröffentlicht am 03.02.2005

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. September 2004 - 2 K 651/04 - wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert des Beschwer

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 03. Dez. 2004 - 15 K 650/03

bei uns veröffentlicht am 03.12.2004

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der 64-jährige Kläger begehrt die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes. 2  Der Kläger wurde 1977 zum

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Sept. 2004 - 2 K 651/04

bei uns veröffentlicht am 14.09.2004

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin - 2 K 381/04 - gegen die Verfügung des Oberschulamts Karlsruhe vom 20.01.2004 wird wiederhergestellt. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wi

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(1) Ist das Eigentum an einem Grundstück Gegenstand der Enteignung, so entscheidet die Enteignungsbehörde darüber, ob an dem Grundstück bestehende dingliche Rechte und Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigen oder die Benutzung des...
Nach dem Eintritt der im Enteignungsbeschluß vorgesehenen Rechtsänderungen kann jeder Beteiligte sein Recht an der hinterlegten Summe gegen einen Mitbeteiligten, der dieses Recht bestreitet, vor den ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einleitung eines...