Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 10
Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 10
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung Inhaltsverzeichnis
Für die in § 1 bezeichneten Zwecke ist die Enteignung zulässig.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Nach dem Eintritt der im Enteignungsbeschluß vorgesehenen Rechtsänderungen kann jeder Beteiligte sein Recht an der hinterlegten Summe gegen einen Mitbeteiligten, der dieses Recht bestreitet, vor den ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einl
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Der Bund kann nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Grundstücke beschaffen 1. für Zwecke der Verteidigung;2. insbesondere auch zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen über die Stationierung und Recht
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
20 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 18/11/2004 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 347/03 Verkündet am: 18. November 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 20/09/2018 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger ist Tarifbeschäftigter beim Bundesnachrichtendienst (BND). Er beansprucht seine Übernahme in das Beamtenverhältnis.
published on 24/01/2018 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
2
Die am 11. Februar 1961 geborene und in A-Stadt wohnende Klägerin steht seit dem 8. Juli 1991 in einem Beamtenverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt. Sie beklei
published on 08/05/2017 00:00
Gründe
1
Der sinngemäß gestellte Antrag, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, von der Antragstellerin auf Grundlage der Anordnung vom 13. März 2017
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Der Bund kann nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Grundstücke beschaffen 1. für Zwecke der Verteidigung;2. insbesondere auch zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen über die Stationierung und Rechtsstellung von...