Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 57

(1) Der enteignete frühere Eigentümer kann verlangen, daß das nach den Vorschriften dieses Gesetzes enteignete Grundstück zu seinen Gunsten wieder enteignet wird (Rückenteignung), wenn das Grundstück nicht mehr für Aufgaben im Sinne des § 1 benötigt wird oder mit der Ausführung des Vorhabens, dessentwegen das Grundstück enteignet wurde, nicht binnen zweier Jahre, nachdem der Enteignungsbeschluß unanfechtbar geworden ist, begonnen wurde. Dieses gilt sinngemäß zugunsten des Eigentümers eines Grundstückes, an dem nach § 12 Abs. 1 ein Recht begründet worden ist.

(2) Das Verlangen auf Rückenteignung ist binnen eines Jahres, nachdem die das Grundstück verwaltende Stelle dem früheren Eigentümer von den Tatsachen, die den Anspruch begründen, Kenntnis gegeben hat, spätestens binnen dreißig Jahren, nachdem der Enteignungsbeschluß, Teil A, unanfechtbar geworden ist, bei der Enteignungsbehörde zu stellen. § 203 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt sinngemäß.

(3) Die Enteignungsbehörde kann die Rückenteignung ablehnen, wenn das Grundstück erheblich verändert oder ganz oder überwiegend Entschädigung in Land gewährt worden ist.

(4) Für die Rückenteignung sind die Vorschriften der §§ 17 bis 24, 28, 29, 31 bis 37 und 44 bis 55 sinngemäß anzuwenden.

(5) Der frühere Inhaber eines Rechts, das durch Enteignung nach den Vorschriften dieses Gesetzes erloschen oder entzogen worden ist, kann unter den in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen verlangen, daß ein gleiches Recht an dem früher belasteten Grundstück zu seinen Gunsten durch Enteignung wieder begründet wird. Für Rechte, die durch Enteignung des früher belasteten Grundstücks erloschen sind, gilt dies nur, wenn der frühere Eigentümer oder sein Rechtsnachfolger das Grundstück zurückerhält. Die Vorschriften über die Rückenteignung gelten sinngemäß.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen


Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjähru
zitiert 7 andere §§ aus dem .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 31


(1) Die Enteignungsbehörde stellt einen Plan auf, aus dem die Grundstücke ersichtlich sind, die von der Enteignung betroffen werden. (2) Ein Auszug des Plans nebst einem Verzeichnis, in dem die von der Enteignung betroffenen Grundstücke nach ihrer g

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 1


(1) Der Bund kann nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Grundstücke beschaffen 1. für Zwecke der Verteidigung;2. insbesondere auch zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen über die Stationierung und Recht

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 28


(1) Die Enteignungsbehörde wird von der Landesregierung bestimmt. (2) Örtlich zuständig ist die Enteignungsbehörde, in deren Bezirk das von der Enteignung betroffene Grundstück liegt oder das zu enteignende Recht ausgeübt wird. Wenn das Grundstück i

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 44


(1) Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, so findet zur Festsetzung einer Geldentschädigung, einer Naturalwertrente (§ 25), einer zusätzlichen Geldentschädigung (§ 24 Satz 1) oder einer Ausgleichszahlung (§ 24 Satz 2) das Entschä

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 12


(1) Durch Enteignung a) kann Eigentum an Grundstücken oder Grundstücksteilen einschließlich des dem Eigentümer gehörigen Zubehörs entzogen oder belastet werden,b) können andere Rechte an Grundstücken sowie Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 29


(1) Am Enteignungsverfahren beteiligt sind 1. der Bund;2. der Eigentümer und diejenigen, für welche ein Recht an dem von der Enteignung betroffenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht im Grundbuch eingetragen oder durch Eintragu

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 17


(1) Die Entschädigung wird gewährt für 1. den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust (§ 18),2. andere durch die Enteignung eintretende Vermögensnachteile (§ 19). (2) Entschädigung kann verlangen, wer in seinem Recht durch die Enteignung

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30 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 28. Nov. 2018 - 3d A 754/12.O

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 %

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Okt. 2018 - 2 B 54/18

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 67 Satz 1 LDG NRW und § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde des Beklagten ist unbegründet.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 05. Okt. 2016 - 3d A 87/14.O

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 P

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 07. Sept. 2016 - 3d A 819/14.O

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 P

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 28. Juni 2016 - 3d A 1814/13.O

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Dienstbezüge des Beklagten werden wegen eines Dienstvergehens um 10 vom Hundert für die Dauer von 18 Monaten gekürzt. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens beider R

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. März 2016 - 3d A 2434/13.O

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 %

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Feb. 2016 - 3d A 1608/11.O

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110%

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Jan. 2016 - 3d A 584/12.O

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe vo

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 2 C 6/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tatbestand 1 Das Verfahren betrifft die disziplinarrechtliche Ahndung eines von einem Feuerwehrbeamten innerdienstlich begangenen Diebstahls.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 28. Okt. 2015 - 3d A 1161/11.O

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens aller Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Siche

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Aug. 2015 - 26 K 9086/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50,-- Euro abwenden, wenn nic

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Aug. 2015 - 3d A 895/13.O

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 P

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 01. Juli 2015 - 3d A 2882/12.O

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 09. Juni 2015 - 13 K 692/14.O

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens in das Amt eines Polizeiobermeisters (Besoldungsgruppe A 8) zurückgestuft. Der Kläger trägt ¼ und der Beklagte ¾ der Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der je

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 23. März 2015 - 13 K 2409/14.O

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages wird vollständig ausgeschlossen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 05. März 2015 - 20 K 2801/13.O

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Gewährung eines Unterhaltsbeitrags wird ausgeschlossen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 13. Aug. 2014 - 3d A 1686/12.O

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 P

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 28. Apr. 2014 - 13 K 3245/12.O

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Dem Beklagten wird wegen Dienstvergehens das Ruhegehalt aberkannt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Apr. 2014 - 35 K 1858/12.O

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des be

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 08. Apr. 2014 - 13 K 2731/12.O

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 18. März 2014 - 13 K 3156/12.O

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens zurückgestuft und in das Amt eines Polizeiobermeisters (Besoldungsgruppe A 8) versetzt. Der Kläger trägt ¼ und der Beklagte ¾ der Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 25. Feb. 2014 - 20 K 3318/12.O

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 25. Feb. 2014 - 20 K 2118/12.O

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Feb. 2014 - 31 K 3347/13.O

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Der 1975 geborene Beklagte legte im Jahre 2003 nach dem Studium der Geschichte und der Katholischen Theologie die Erste Staatsprü

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 12. Dez. 2013 - 13 K 2231/13.O

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in H

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Juli 2011 - 2 C 16/10

bei uns veröffentlicht am 28.07.2011

Tatbestand 1 Der Beklagte war seit April 1975 zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe Leiter des Rechenzentrums der ... Universität (früher Gesamthochschule) W. Im Augus

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. März 2011 - 2 B 59/10

bei uns veröffentlicht am 28.03.2011

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. April 2010 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Dez. 2010 - 2 B 18/10

bei uns veröffentlicht am 22.12.2010

Gründe 1 Die auf sämtliche Gründe des § 132 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 67 Satz 1 LDG NRW gestützte Beschwerde ist unbegründet.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Apr. 2010 - 2 B 111/09

bei uns veröffentlicht am 01.04.2010

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 67 LDG NRW) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfo

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 11. Feb. 2009 - 5 K 612/08.TR

bei uns veröffentlicht am 11.02.2009

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Volls

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(1) Der Bund kann nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Grundstücke beschaffen 1. für Zwecke der Verteidigung;2. insbesondere auch zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen über die Stationierung und Rechtsstellung von...
(1) Durch Enteignung a) kann Eigentum an Grundstücken oder Grundstücksteilen einschließlich des dem Eigentümer gehörigen Zubehörs entzogen oder belastet werden,b) können andere Rechte an Grundstücken sowie Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung von...
Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt...
(1) Die Enteignungsbehörde wird von der Landesregierung bestimmt. (2) Örtlich zuständig ist die Enteignungsbehörde, in deren Bezirk das von der Enteignung betroffene Grundstück liegt oder das zu enteignende Recht ausgeübt wird. Wenn das Grundstück in dem Bezirk...
(1) Am Enteignungsverfahren beteiligt sind 1. der Bund;2. der Eigentümer und diejenigen, für welche ein Recht an dem von der Enteignung betroffenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht im Grundbuch eingetragen oder durch Eintragung gesichert...